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VM

Vreni Müller-Hemmi

Ehemaliges Mitglied
Sozialdemokratische Partei
SchweizZürich

Mandat
Partei
Sozialdemokratische ParteiQuelle: SP
Parlament
Schweiz
Wahlkreis
Zürich
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Weiblich
Geboren
29. März 1951
Beruf
Primarlehrerin/Hausfrau
Sprache
Deutsch
Kontakt
Adresse
Kantstrasse
8044 Zürich
Ebenfalls aktiv in
Kantonsrat (ZH)
Sozialdemokratische Partei· IX HorgenEhemalig
Referenzen & Quelle
Wikidata
Q1492208
Quell-Körperschaft
CHE
Quelle aktualisiert
28.03.2025
Datensatz aktualisiert
06.09.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Abstimmungsverhalten(1455)
  1. Ja
    Schweiz
    Ergebnis: 127 Ja · 67 Nein · 1 Enth. · 5 Abwesend
  2. Ja
    Schweiz
    Zivile Baubotschaft 2007 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007
    Ergebnis: 150 Ja · 1 Nein · 0 Enth. · 49 Abwesend
  3. Ja
    Schweiz
    Staatsrechnung 2006 (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007
    Ergebnis: 153 Ja · 8 Nein · 1 Enth. · 38 Abwesend
  4. Ja
    Schweiz
    Ergebnis: 99 Ja · 48 Nein · 3 Enth. · 50 Abwesend
  5. Ja
    Schweiz
    Verdoppelung der Anzahl Durchdiener (Parlamentarische Initiative)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007
    Ergebnis: 98 Ja · 46 Nein · 24 Enth. · 32 Abwesend
Interessenbindungen

Keine Interessenbindungen erfasst.

Zutrittsausweise

Keine Zutrittsausweise vergeben.

Reden(128)
  1. Redetext
    Schweiz

    Frau Bundesrätin, erinnern Sie sich daran - das war noch zur Zeit, als Sie mit uns in diesem Saal sassen -, dass wir vor vier Jahren gerade auch bei den Fachhochschulen den einzigen korrigierenden Plus-Entscheid getroffen haben? Wir haben dort 40 Millionen Franken mehr für die Gesundheits-, Sozial- und Kunstausbildungen gesprochen. Wir haben diese 40 Millionen gesprochen, ohne an einem anderen Ort kompensieren zu müssen. Warum ist das Kompensieren jetzt plötzlich die Devise? Ich habe vorher ausdrücklich verlangt, das im Bundeshaushalt zu kompensieren, wie bei anderen Erhöhungen auch, beispielsweise in der Landwirtschaft.

    [PAGE 1308]

  2. Redetext
    Schweiz

    Im Mai letzten Jahres hat das Schweizervolk dem neuen Bildungsrahmenartikel zugestimmt. Eine zentrale Errungenschaft dieses neuen Bildungsartikels in der Verfassung ist, dass Bund und Kantone gemeinsam für eine hochstehende Ausbildung unserer jungen Leute zu sorgen haben. Die Fachhochschulfinanzierung ist eine dieser prioritären gemeinsamen Aufgaben. Die Fachhochschulen sind in einem Bundesgesetz verankert; dort geben wir ihnen die Ziele und Aufgaben vor. Gemäss diesem Bundesgesetz ist der Bund verpflichtet, einen Anteil von 33 Prozent beizutragen. Den grossen Rest zahlen weiterhin die Kantone.

    Die zusätzlichen 200 Millionen Franken, welche die Kommissionsmehrheit Ihnen beantragt, entsprechen dem, was der Bund aufgrund des mit den Kantonen vereinbarten Masterplans zahlen muss. Damit wird dieser Anteil, diese Verpflichtung des Bundes im Umfang von 33 Prozent nicht ganz, aber zumindest annähernd eingehalten.

    Die SP-Fraktion unterstützt klar die Kommissionsmehrheit. Ich habe einen Eventualantrag auf gut 70 Millionen Franken mehr gestellt; dies im Sinne eines Kompromisses. Aber es ist ein Eventualantrag, der nur zur Abstimmung kommt, wenn Sie der Kommissionsmehrheit nicht zustimmen.

    Der Aufbau der Fachhochschulen ist die grosse bildungspolitische Errungenschaft der letzten fünfzehn Jahre. Die Schweiz verfügt heute über ein differenziertes duales Hochschulsystem - das war das Ziel, welches wir erreichen wollten. Die Fachhochschulen tragen mit ihrem besonderen Profil als praxisorientierte Hochschulen mit einer starken Ausprägung in der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung wesentlich zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums und der gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung der Schweiz bei. Wenn wir ein solches System einrichten, machen wir das für die jungen Leute. Wir wollen, dass die jungen Leute dieses neue System auch benutzen. Es ist denn auch eine höchst erfreuliche Entwicklung festzustellen, wenn wir die Zahlen der Studierenden an den Fachhochschulen anschauen. Wir wissen heute, dass sich die Studierendenzahl auf der Bachelor-Stufe weiter positiv entwickeln wird. Eine Begrenzung der Zahl der Studierenden haben wir nicht vorgesehen, und das ist auch gut so. Ich meine, es ist mehr als erfreulich, dass diese Entwicklung so eingetreten ist.

    Was sind die Herausforderungen in den nächsten vier Jahren? Wir sind jetzt dabei, die Master-Studiengänge aufzubauen. Die Fachhochschulen sollen in einer nächsten Phase, bis 2011, zusätzlich zum bestehenden Angebot eine begrenzte Zahl von Studienprogrammen auf der Master-Stufe einrichten können. Die Zahl der Master-Angebote soll zunächst klein bleiben. Aber die Anzahl, die jetzt aufgrund des Masterplans angepeilt wird, brauchen wir, und die muss finanziert werden. Wenn Sie diese plus 200 Millionen Franken nicht sprechen, dann werden wir diese Anzahl Angebote nicht finanzieren können. Was heisst das? Wollen Sie damit eigentlich auf halber Strecke stehenbleiben?

    Damit komme ich zur Debatte im Ständerat: Im Ständerat gab es bereits eine intensive Debatte über diese 200 Millionen Franken. Mit einer relativ knappen Mehrheit wurde ein entsprechender Antrag abgelehnt, mit 21 zu 16 Stimmen. Die starke Minderheit bestand aus Vertreterinnen und Vertretern von allen Parteien; der Antrag wurde von Helen Leumann, FDP, gestellt, er wurde unterstützt von Theo Maissen, CVP, von Hannes Germann und Hermann Bürgi, SVP, und von den Vertretern der SP. Wir haben mit der Unterstützung des Mehrheitsantrages jetzt die Gelegenheit, dem Ständerat einen Schritt entgegenzukommen, damit er seinen Entscheid korrigieren kann. Ich bin überzeugt, dass er eine Korrektur machen wird.

    Etwas will ich zum Schluss noch klarstellen. Diese plus 200 Millionen Franken oder allenfalls plus rund 70 Millionen Franken sind aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zu finanzieren. Bei steigenden Bundeseinnahmen jetzt die Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen im Regen stehenzulassen ist ein wirtschaftspolitischer Schildbürgerstreich.

    Meine Damen und Herren von CVP, FDP und SVP, die Sie sich immer als Spezialistinnen und Spezialisten in wirtschaftspolitischen Fragen sehen: Das ist eine Investition in den Wirtschaftsplatz Schweiz. Stehen Sie zu Ihren Worten, stimmen Sie diesem Antrag der WBK-Mehrheit zu.

  3. Redetext
    Schweiz

    Herr Bundesrat, ich freue mich, dass Sie sich noch einen Schritt bewegt haben und die Annahme der Motion beantragen. Das eine ist, den ETH und den Forschungsanstalten das Geld zu sprechen, das andere, den Leistungsauftrag mit Schwerpunkten und Zielen für die Kreditperiode zu verfeinern. Beides gehört zusammen.

    Ich habe in der Kommission zum Leistungsauftrag einen formalen und einen inhaltlichen Antrag gestellt. Zum formalen Antrag: Das Parlament ist für die Genehmigung des Leistungsauftrags zuständig. Dieses Recht haben wir uns bei der Revision des ETH-Gesetzes selbst gegeben; der Bundesrat wollte uns den Leistungsauftrag nur zur Kenntnisnahme vorlegen. Genehmigen heisst: Die Räte setzen sich inhaltlich mit dem Leistungsauftrag auseinander und prüfen seine Zweckmässigkeit betreffend die Vorgaben des ETH-Gesetzes. Zu beachten ist dabei speziell Artikel 5 des Gesetzes: "Die ETH Zürich und die ETH Lausanne sind autonome öffentlich-rechtliche Anstalten des Bundes mit Rechtspersönlichkeit. Sie regeln und verwalten ihre Angelegenheiten selbstständig. Sie sind einander gleichgestellt; ihre Eigenart bleibt gewahrt." Das Verfahren zur Genehmigung des Leistungsauftrags verbietet uns, eigenständige Korrekturen vorzunehmen, gibt uns aber das Recht, den Leistungsauftrag generell zur Überarbeitung [PAGE 1281] zurückzuweisen oder mit Vorbehalten zu genehmigen. Wenn wir diese Genehmigungsaufgabe seriös ausüben wollen, brauchen wir Zeit, auch für eine allfällige Rückweisung. Diese Zeit haben wir, wenn der Bundesrat uns künftig den Leistungsauftrag in einer separaten Botschaft mit genügend Abstand zu den Finanzierungsbeschlüssen vorlegt. Darum habe ich in der Kommission diese Motion eingereicht, die einstimmig angenommen worden ist.

    Zum zweiten Punkt, dem inhaltlichen Antrag zum aktuellen Leistungsauftrag, und zu meinem Minderheitsantrag, diesen Leistungsauftrag nur mit Vorbehalt zu genehmigen: Finden Sie es seriös, wider besseres Wissen einem Leistungsauftrag zuzustimmen, der vor allem in den Punkten 7, 8 und 9 die Autonomiespielregeln des heutigen Gesetzes nicht respektiert; einem Leistungsauftrag, mit dem eine ETH-Corporate-Identity angestrebt wird, was ein Widerspruch zum Autonomieanspruch im Gesetz ist? Es ist übrigens auch ein Widerspruch zum Bericht der internationalen Expertengruppe, die in ihrer Zwischenevaluation zum Leistungsauftrag klar von einem Corporate Branding à la ETH Schweiz abrät. Weiter soll der ETH-Rat neu die Mittel leistungsorientiert zuteilen. Wie er dies tut, wissen wir heute nicht. Der ETH-Rat will diese Kriterien im Dezember festlegen. Aber diese Kompetenz hat der ETH-Rat gar nicht. Gemäss ETH-Gesetz ist der Bundesrat für den Leistungsauftrag zuständig, und dieser soll gemäss Artikel 33 Absatz 4 die Grundsätze festlegen, nach denen die Mittel den ETH und den Forschungsanstalten zugeteilt werden.

    Kurz: Dieser Leistungsauftrag respektiert die geltende Kompetenzordnung nicht, sondern wirbelt operative und strategische Kompetenzen munter durcheinander. Daran ist nicht einfach nur der ETH-Rat schuld, sondern vor allem das Departement, das seine Führungsverantwortung hier ungenügend wahrnimmt. Darum ist es doch fahrlässig, dem Bundesrat und dem ETH-Rat jetzt einen Blankoscheck für diese 8 Milliarden Franken für vier Jahre in die Hand zu drücken.

    Diese Meinung wurde in der Kommission eigentlich geteilt. Aber wegen der Verknüpfung mit dem Budget will man jetzt nach A nicht auch B sagen und den Auftrag nicht zur Überarbeitung zurückweisen. Also: Augen zu und durch. Die SP-Fraktion macht dies nicht mit. Ich lade Sie darum ein, diesen Minderheitsantrag auch zu unterstützen. Das würde heissen, dass wir heute den Kredit noch nicht definitiv sprechen werden, dass der Bundesrat uns aber innert Kürze einen korrigierten Leistungsauftrag vorlegen muss.

    Herr Bundesrat, der ETH-Rat hat im Parlament keine ausreichende Vertrauensbasis mehr. Die neueste Information, dass der interimistische Präsident der ETH Zürich nicht einmal mehr zur Klausursitzung betreffend die Reform der Führungsstrukturen eingeladen worden ist, hat diese Vorbehalte noch einmal bestätigt. Herr Bundesrat, wie wollen Sie sicherstellen, dass das Gesetz wieder respektiert wird? Wie stellen Sie sicher, dass der ETH-Rat korrekt und konstruktiv arbeitet, mindestens solange es ihn noch gibt? Herr Bundesrat, wenn Sie das Vertrauen des Parlamentes nicht ganz aufs Spiel setzen wollen, dann sind nicht nur strukturelle, sondern auch personelle Konsequenzen zu ziehen. Wir erwarten heute gerne Ihre Antworten dazu.

  4. Redetext
    Schweiz

    Die SP-Fraktion beantragt Ihnen hier eine Aufstockung des Betrages für den ETH-Bereich, der einem Plus von 8 Prozent anstatt von 6 Prozent entspricht - dies ist also ein Plus von 352 Millionen Franken. Ich begründe dies wie folgt:

    1. In der aktuellen Kreditperiode wurde der ETH-Zahlungsrahmen um 3,7 Prozent bzw. 287 Millionen Franken gekürzt. Die gemäss Antrag der Minderheit I geforderte Aufstockung macht demnach zum grössten Teil lediglich diese Kürzung wieder wett. Dies zeigt einmal mehr und sehr konkret, dass die vom Bundesrat immer wieder als zu grosszügig verkaufte Erhöhung um 6 Prozent ein reiner Etikettenschwindel ist. In Tat und Wahrheit bleibt nach der Kompensation der durch Kreditsperre und Sparprogramme erfolgten Einsparungen herzlich wenig von diesem sogenannten Investitionsschub übrig, und dies betrifft alle BFI-Bereiche. Im Fall der ETH bleiben mit unserem Minderheitsantrag gerade 65 Millionen Franken für vier Jahre oder 16 Millionen Franken pro Jahr übrig.

    2. Im ETH-Bereich ist dies darum noch gravierender, weil er total vom Bundesbudget abhängig ist. Oder anders formuliert: Der Bund hat gegenüber seinen eigenen technischen Hochschulen und Forschungsanstalten eine spezielle Verantwortung, endlich diese Stop-and-go-Politik zu beenden. Darum hat der ETH-Rat auch 8504 Millionen Franken für die neue Vierjahresperiode gefordert, was unserem Minderheitsantrag recht nahe kommt. [PAGE 1279]

    3. Die Zahl der Studierenden nimmt immer noch zu. Seit 2000 beträgt das Wachstumsplus insgesamt 15 Prozent. Wenn es gelingt, den Negativtrend auch bei den Ingenieurwissenschaften zu brechen - und das ist dringend nötig, die dahingehenden Anstrengungen sind auch im Gang -, wird sich dies auch auf der Kostenseite weiter auswirken.

    4. Die ETH Zürich und die ETH Lausanne sollen - dies ist die Forderung der Politik - ihren internationalen Spitzenplatz nicht nur halten, sondern auch verbessern. Dieser politische Auftrag ist ohne echte Mehrinvestitionen nicht zu erfüllen; vor allem dann nicht, wenn andere Spitzenuniversitäten bedeutend verlässlicher und vor allem mehr investieren. Darum hat richtigerweise auch der ETH-Rat einen höheren Betrag für diese Vierjahresperiode gefordert.

    Zusammenfassend: Das ETH-Budget ist eigentlich nur schon wegen der Inflation seit zehn Jahren nominal eingefroren. Es ist darum blauäugig und widersprüchlich, wenn die Politik jetzt dem ETH-Bereich neue Aufgaben übergibt und gleichzeitig den Geldhahn zugedreht hält. Diese Rechnung geht nicht auf. Wir sind der Meinung, dass wir uns das nicht leisten können. Wir haben zu bezahlen, was wir fordern. Darum verlangt die SP-Fraktion mit diesem Minderheitsantrag eben für die nächsten vier Jahre 352 Millionen Franken mehr.

  5. Redetext
    Schweiz

    "Die Stiftung Pro Helvetia ist föderalistisch abgestützt, in allen Landesteilen gut verankert und ist aufgrund ihrer historischen Verwurzelung, aber auch ihrer aktuellen Leistungen im In- und Ausland sichtbar und bekannt. Pro Helvetia leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Schweizer Kulturschaffenden und zur Verbreitung ihrer Werke innerhalb und ausserhalb der Schweiz. Sie fördert die kulturelle Vielfalt des Landes und die Kulturvermittlung zwischen den Landesteilen. Ihr Beitrag zum Kulturaustausch mit dem Ausland ist unangefochten, und sie leistet Bedeutendes für die Repräsentation des Kleinstaates Schweiz in der Welt. Die Stiftung verfügt über einen ausgewiesenen Sachverstand, arbeitet sehr professionell und stützt ihre Förderentscheide gut ab." Um es klarzustellen: Dies ist nicht die Lobrede einer Kulturpolitikerin auf die Pro Helvetia. Nein, dieses ausgezeichnete Zeugnis, das ich eben zu Beginn zitiert habe, stellt die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) der Pro Helvetia in ihrem Bericht vom Mai 2006 unter dem Titel "Evaluation Pro Helvetia" aus.

    Passend zur Bewertung der PVK sagt auch der Bundesrat in der Botschaft, dass er nicht nur mit der geleisteten Arbeit der Pro Helvetia sehr zufrieden ist, sondern dass er auch von der neuen Eingabe überzeugt ist: "Der Bundesrat unterstützt die Eingabe von Pro Helvetia, die mit einsichtigen Überlegungen sowie mit plausiblen Begründungen und Schlussfolgerungen argumentiert, und kann sich mit ihren inhaltlichen Eckwerten einverstanden erklären." So viel zum Bundesrat.

    Dann folgt aber einmal mehr das grosse bundesrätliche Aber: Wegen den aktuellen finanzpolitischen Rahmenbedingungen - dabei beruft sich der Bundesrat auf das Entlastungsprogramm 2003 - will er der Stiftung nur 135 Millionen Franken bewilligen, also noch 2 Millionen weniger als vor vier Jahren. Diese bundesrätliche Begründung für ein weiteres Zusammensparen der Fördertätigkeit ist mehr als fadenscheinig angesichts der aktuellen Situation und der Aussichten des Bundeshaushaltes, vor allem aber auch angesichts des von der PVK bestätigten Leistungsausweises der Pro Helvetia. Fakt ist doch, dass im Bundesrat die Kulturförderung weiter unter "ferner liefen" figuriert. Dies bestätigt auch die Tatsache, dass das Kulturförderungsgesetz und die Revision des Pro-Helvetia-Gesetzes nach Ende der Vernehmlassung nochmals mehr als zwei Jahre in der Verwaltung überarbeitet oder, besser gesagt, substanziell - d. h. inhaltlich - so zusammengestrichen worden sind, dass sie nichts mehr mit den ursprünglichen Entwürfen zu tun haben. Herr Bundesrat, diese Anträge sind so mager, dass wir uns in der SP jetzt ernsthaft überlegen, ob wir diese [PAGE 1262] "Skelettgesetze" nicht ohne langes Federlesen an den Absender zurückschicken sollen.

    Erfreulich ist hingegen, dass mein Antrag auf Erhöhung des Rahmenkredites gemäss der Eingabe der Pro Helvetia in der Kommission eine knappe Mehrheit fand. Diese aus Mitgliedern der SP, der FDP und der Grünen bestehende Mehrheit macht das bundesrätliche "Kultur-Sparspiel" nicht mit. Diese Koalition ist nicht zufällig: Es sind auch SP, FDP und Grüne, die sich bereits in der Vernehmlassung ohne Wenn und Aber zu den erwähnten Gesetzen bekannt haben und sich insbesondere für eine starke, d. h. autonome Kulturstiftung Pro Helvetia eingesetzt haben. Es ist darum für diese Kulturkoalition nur konsequent, wenn der Pro Helvetia im Rahmenkredit mindestens das gegeben wird, was ihr gebührt.

    Die Kommissionssprecherinnen haben es ausgeführt: Es geht um einen Betrag, der lediglich 6,8 Millionen höher ist als vor vier Jahren; das sind 1,7 Millionen Franken mehr pro Jahr. Wenn Sie die Teuerung und die vom Bundesrat der Pro Helvetia neu übertragenen Aufgaben wie z. B. die Mitfinanzierung des Istituto Svizzero in Rom einberechnen, ist dies sogar ein Nullsummenspiel. Ganz sicher muss die Pro Helvetia auch mit diesem Budget nach Sparpotenzialen suchen. Umso wichtiger sind qualitativ überzeugende Kooperationen mit Städten und Kantonen, z. B. in der Buch- und Literaturförderpolitik. Auch Bundesrat Couchepin hat der Kommission zugestanden, dass ein Rahmenkredit, wie ihn die Mehrheit beantragt, aufgrund der Eingabe sachlich korrekt und auch für den Bundeshaushalt verkraftbar ist. Darum sollten jetzt zumindest diejenigen CVP- und EVP-Vertreterinnen und -Vertreter, die sich bei anderen Kulturgeschäften wie Bibliomedia, Filmförderung und Erwachsenenbildung zusammen mit uns erfolgreich gegen Einsparungen gewehrt haben, bei der Pro Helvetia jetzt gleich konsequent sein und bei Artikel 1 Absatz 1 dem Antrag der Mehrheit zustimmen.

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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