Zum Hauptinhalt springen
VS
lic. iur.

Vreni Spoerry

Ehemaliges Mitglied
FDP.Die Liberalen
SchweizZürich

·

Mandat
Partei
FDP.Die LiberalenQuelle: FDP-Liberale
Parlament
Schweiz
Wahlkreis
Zürich
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Weiblich
Geboren
8. März 1938
Gestorben
29. Mai 2025
Referenzen & Quelle
Wikidata
Q120061
Quell-Körperschaft
CHE
Quelle aktualisiert
05.08.2026
Datensatz aktualisiert
11.09.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Abstimmungsverhalten

Keine erfassten Abstimmungen.

Interessenbindungen

Keine Interessenbindungen erfasst.

Zutrittsausweise

Keine Zutrittsausweise vergeben.

Reden(130)
  1. Redetext
    Schweiz

    Es geht aus dem schriftlichen Wortlaut, der Ihnen vorliegt, nicht hervor, dass das nicht eine Motion der geschlossenen SGK war, sondern dass diese Motion lediglich im Stimmenverhältnis von 6 zu 4 gutgeheissen wurde.

    Die vier Mitglieder der Kommission sind - wie der Bundesrat - bereit, Punkt 1 der Motion, wonach "der Umwandlungssatz auf seine technischen Grundlagen überprüft und soweit erforderlich den realen Verhältnissen angeglichen wird", zu überweisen. Diese vier Mitglieder wollten eigentlich einen Minderheitsantrag einreichen; es wurde dann aber gesagt, in der Begründung könne man darlegen, dass der Vorstoss nicht einstimmig verabschiedet worden sei. Jetzt hat es der Präsident mündlich erwähnt. Aber die Gründe, warum wir dazu gekommen sind, dem Bundesrat zu folgen und die Motion nicht zu unterstützen, wurden nicht dargelegt und können Ihnen deshalb nicht bekannt sein. Deshalb erlaube ich mir, hier die Stellungnahme der Minderheit darzulegen.

    Diese Motion der Kommissionsmehrheit mit dem Kernanliegen, im obligatorischen und überobligatorischen Bereich der zweiten Säule einen gleichen Umwandlungssatz per Gesetz anzustreben, ist die Frucht der Turbulenzen, welche die Bekanntgabe des "Winterthur"-Modells ausgelöst hat. Wir sind zwar glücklicherweise nicht so weit gegangen, dass wir den Bundesrat beauftragen, nachdem dieses Modell und die Tarife von den zuständigen Autoritäten nach einlässlicher Prüfung genehmigt worden sind, die "Winterthur"-Versicherung und alle Versicherungen, die ihr in mehr oder weniger ähnlicher Weise folgen, zurückzupfeifen und die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass allenfalls die Solvenz dieser Kassen nicht mehr stimmt. Der Bundesrat hat ja eben nochmals mit einer Pressemitteilung dargelegt, dass rechtmässig entschieden worden sei. Es ist aber natürlich verständlich und legitim, daran keine Freude zu haben; das ist ganz klar.

    Zum Ersten ist etwas unglücklich, dass die Bekanntgabe dieses Modells mit einer Prämienerhöhung verknüpft worden ist. Diese Prämienerhöhung hat jedoch nichts, aber auch gar nichts mit diesem Modell zu tun. Vielmehr ist diese Prämienerhöhung mehrheitlich durch die starke Steigerung der Invalidisierung begründet, die wir in unserer Gesellschaft erleben. Das wird nicht auf das "Winterthur"-Modell beschränkt sein. Sowohl die Sammelstiftungen als auch die autonomen Kassen werden hier nachziehen müssen. Sie wissen, dass wir heute für die Invalidenversicherung 1,4 Lohnprozente erheben und dass wir hier beschlossen haben, der IV zusätzliche 0,8 Mehrwertsteuerprozente - also mehr als 50 Prozent zusätzlich - zukommen zu lassen, weil die Defizite explodieren. Das schlägt sich natürlich auch in der zweiten Säule nieder, und deswegen hat diese Prämienerhöhung mit dem Modell nichts zu tun.

    Der zweite Punkt, der nicht verstanden wird - der Kommissionspräsident hat es ausgeführt -, besteht vor allen Dingen darin, dass wir im Obligatorium und im Überobligatorium eine unterschiedliche Lebenserwartung haben sollen. Das ist tatsächlich nicht ganz einfach zu erklären. Gestern stand in der "NZZ" ein Artikel von Beat Müller, Chefmathematiker der Helvetia Patria, der dieses Phänomen sehr schön erklärt hat: Die autonomen Stiftungen rechnen mit einer Periodentafel EVK 2000, d. h., die Anpassung an eine steigende Lebenserwartung erfolgt im Nachhinein mit Prämienerhöhungen oder allenfalls mit Leistungssenkungen - ich betone: im Nachhinein! Die Sammelstiftungen, die Privatversicherer, unterstehen aber per Gesetz anderen Gesetzmässigkeiten, und sie sind deswegen gezwungen, die so genannte Generationentafel anzuwenden, d. h., sie müssen die Steigerung der Lebenserwartung zum Voraus mit einberechnen und auch sonst alle Kostenfaktoren in diesem Umwandlungssatz berücksichtigen. Ergibt sich im Nachhinein, dass dieser Umwandlungssatz zu sorgfältig, zu übervorsichtig festgelegt ist, dann steht den Versicherten ein Überschussanteil zu. Das legen wir sowohl im BVG wie auch im neuen Versicherungsvertragsgesetz mit der so genannten "legal quote" fest: Die Überschüsse müssen den Versicherten zugeführt werden. Zusätzlich gibt es von Gesetzes wegen Unterschiede zwischen den Privatversicherern und den autonomen Pensionskassen, die diesen unterschiedlichen Umwandlungssatz erklären.

    Der Hauptgrund für den unterschiedlichen Umwandlungssatz liegt aber darin, dass der heute geltende Umwandlungssatz im Obligatorium zu hoch ist. Auch wenn wir ihn auf 6,8 Prozent senken, was wir jetzt tun, ist es immer noch zu hoch. Wir wissen das und sagen, dass wir sofort die Arbeit aufnehmen werden, diesen Satz im Obligatorium weiter anzupassen. Aber das verursacht natürlich Kosten. Das ist die andere Seite der Medaille. Wir machen die Reduktion von 7,2 auf 6,8 Prozent mit einer Besitzstandgarantie. Das bedeutet eine Kostensteigerung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weil wir die Basis erweitern, auf der in Zukunft die Altersgutschriften bezahlt werden müssen. Wenn man also den Besitzstand wahren will, dann kostet das höhere [PAGE 1005] Prämien. Mit anderen Worten: Die aktive Generation bezahlt die Besitzstandwahrung der älteren Generation. Wenn wir den Umwandlungssatz im Obligatorium noch weiter runternehmen, braucht es entsprechend weitere Anpassungen. Ohne zusätzliche Belastungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist das also nicht zu haben!

    Dazu kommt, dass wir jetzt hautnah erleben, dass sich die Politik schwer tut, einerseits den Mindestzinssatz, anderseits den Umwandlungssatz zeitgerecht an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Wir haben damit zu lange zugewartet, und wir gehen zu wenig weit. Jetzt müssen Sie sich Folgendes vorstellen: Wenn wir das auch per Gesetz im Überobligatorium festschreiben, dann schaffen wir für das Überobligatorium ein Problem, denn es ist eine freiwillige Versicherung! Wenn bei einer gesetzlichen Vorgabe von Mindestzinssatz und Umwandlungssatz, die dann von der Politik nicht rechtzeitig angepasst werden, die Versicherungen in einer finanzmarktmässig schwierigen Situation ein Finanzierungs- oder Solvenzproblem bekommen, dann bleibt ihnen praktisch nur der Schritt zu Prämienerhöhungen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen einhalten zu können. Wenn das passiert, dann fürchte ich, dass die Attraktivität des Überobligatoriums massiv leiden wird, sicher für die Arbeitgeber, aber vielleicht auch für die Arbeitnehmer, weil sie dann damit rechnen müssen, dass sie - wenn die Politik eben nicht oder zu spät oder zu zögerlich reagiert - keine andere Wahl haben, als über Prämienerhöhungen die Besitzstände der älteren Generation zu bezahlen.

    Das ist der Grund, warum sich die Minderheit dem Bundesrat anschliesst und warum wir uns diesem gesetzlichen Zusammenführen des Umwandlungssatzes für Überobligatorium und Obligatorium widersetzen. Wir fürchten, dass wir damit dem Überobligatorium, der freiwilligen Versicherung, eine Flexibilität wegnehmen, die für das Weiterbestehen des Überobligatoriums wichtig ist.

    Bei allem Verständnis für die Turbulenzen, die jetzt ausgelöst wurden und die wir auch auffangen, indem wir die Überschussbeteiligung garantieren, indem wir die Transparenzbestimmungen massiv verstärken, indem wir in Zukunft die Aufsicht anders organisieren und zusammenführen werden, bitte ich Sie, nicht aus dieser Turbulenz heraus den Bundesrat zu einem gesetzlichen Schritt zu verpflichten, der auf die lange Sicht gesehen nicht im Interesse des Überobligatoriums in der zweiten Säule liegt.

    Das ist der Grund, warum sich die Minderheit dem Bundesrat anschliesst und Ihnen empfiehlt, die Punkte 2 und 3 der Motion nicht als Motion zu überweisen. Ich könnte mir im schlimmsten Fall noch vorstellen, sie als Postulat zu überweisen, damit man diese sehr komplexe Geschichte einmal genau anschauen kann und sich vertiefter damit auseinander setzt. Aber ich bitte Sie, dem Bundesrat nicht einen zwingenden Auftrag zu geben, in die falsche Richtung zu marschieren.

    Der Antrag der Kommissionsminderheit lautet deshalb, dem Bundesrat zu folgen, der im Überobligatorium Flexibilität und Freiheit belassen will.

  2. Redetext
    Schweiz

    Nur ein kurzes Wort: Nach dem ersten Durchgang dieser wichtigen Vorlage hier in unserem Rat sahen sich Hans Hofmann und ich gezwungen, uns der Stimme zu enthalten. Wir haben das damit begründet, dass das Projekt noch nicht so ausgestaltet war, dass wir es in unserem Kanton mit gutem Gewissen hätten vertreten können.

    Zwischenzeitlich hat sich das glücklicherweise geändert, und dazu haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch der Bundesrat wesentlich beigetragen. Sie haben Verständnis für die labile Gemütslage gezeigt, die in den Geberkantonen gegenüber dieser Vorlage wohl aus nachvollziehbaren Gründen herrscht. Dafür möchten wir Ihnen ganz herzlich danken. Selbstverständlich ist die Stimmung in unserem Kanton gegenüber dieser Vorlage nach wie vor nicht euphorisch. Aber was Hans Hofmann und mich betrifft, so liegt uns daran, hier zu Protokoll zu geben, dass wir beide uns in unserem Kanton für diese Vorlage, wie sie jetzt bereinigt worden ist, einsetzen und diese voll mittragen. Wir danken Ihnen, dass Sie mitgeholfen haben, dies zu ermöglichen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Herr David hat zu Recht ausgeführt, dass in der 10. AHV-Revision das Alter der Frauen um zwei Jahre erhöht worden ist und dass man ihnen im Gegenzug für zwei Jahre in einer Übergangszeit einen reduzierten Kürzungssatz zugestanden hat. Er hat des Weiteren ausgeführt, dass die Lösung des Nationalrates, die jetzt vorliegt und die er unterstützt, das Gleiche sei, was wir in der 10. AHV-Revision gemacht haben, und deswegen logisch sei.

    Ich muss sagen, Herr David, das trifft so nicht zu! Die Lösung, die jetzt der Nationalrat beschlossen hat, ist grosszügiger und geht deutlich weiter als die Lösung, die in der 10. AHV-Revision beschlossen und in einer Volksabstimmung durch das Volk abgesegnet worden ist. Jetzt erhöhen wir das Rentenalter der Frauen um ein Jahr, von 64 auf 65 Jahre, geben aber nach dem Beschluss des Nationalrates und dem Antrag der Minderheit David trotzdem einen reduzierten Kürzungssatz für zwei Jahre, und dann erst noch in einer langen Übergangszeit von zehn Jahren. Das führt dazu, dass gewisse Frauen der Generation, die in den Genuss dieser neuen Übergangsbestimmung kommen sollen, besser gestellt werden als die Frauen, die unter der 10. AHV-Revision vorzeitig in Rente gegangen sind.

    Es würde dazu führen, dass einzelne Frauen dieser Jahrgänge sogar ein Jahr vollkommen "geschenkt" erhielten, ohne jegliche Kürzung, weil diese zusätzliche Kürzung von zwei Jahren eine Kumulation des Entgegenkommens bringt - und nicht zuletzt auch eine Besserstellung der Frauen gegenüber den Männern, die von Herrn Jenny erwähnt worden sind, die harte Arbeit leisten, auch ausgelaugt sind und überhaupt keine Reduktion haben. Deswegen bin ich der Meinung, dass der Beschluss des Nationalrates zu weit geht und dass wir hier 240 Millionen Franken zusätzlich ausgeben - auch in Fällen, in denen es keine sozialpolitische Notwendigkeit ist, weil diese zusätzliche Leistung ja ohne sozialen Bedarf ausgerichtet würde.

    Das Fazit meiner Ausführungen ist: Bitte halten Sie an der Mehrheit fest. Es muss eine Differenz zum Nationalrat erhalten bleiben. Denn wollte man die Überlegung der 10. AHV-Revision in der 11. AHV-Revision weiterführen und eine Reduktion wegen dieses einen zusätzlichen Jahres geben, das die Frauen neu länger arbeiten müssen, dann müsste man diesen Beschluss des Nationalrates anpassen; man könnte ihn etwas zurücknehmen. Es wäre eine Möglichkeit, dies in der Einigungskonferenz zu diskutieren. Wenn Sie jetzt keine Differenz schaffen, haben Sie eine Lösung getroffen, die ganz klar weiter geht als die vom Volk in der 10. AHV-Revision genehmigte Lösung, die auch Frauen zugute kommt, die das überhaupt nicht nötig haben. Ich glaube, das ist etwas, was wir uns heute hinsichtlich der Situation der AHV nicht mehr leisten können.

    Deshalb noch einmal: Bitte schaffen Sie eine Differenz, damit man dieses Problem wenigstens in der Differenzbereinigung noch einmal genau ansehen kann.

  4. Redetext
    Schweiz

    Ich möchte mich eigentlich nicht in erster Linie zum Antrag Germann äussern, und zwar schlicht und einfach deshalb, weil ich ihn nicht richtig verstehe. Ich muss zuerst Frau Bundesrätin Metzler hören, um zu wissen, was diese Formulierung gegenüber der Formulierung, wie sie der Bundesrat vorgelegt hat, tatsächlich ändern kann und ändern soll. Das Einzige, was durch den Antrag Germann hinzugefügt wird, ist eine Pauschale für "die Nothilfe bis zur Feststellung der Identität". Der Bundesrat sagt, eine Pauschale für "die Nothilfe". Was das finanziell im Unterschied bedeuten soll, kann ich im Moment nicht beurteilen.

    Ich möchte aber den Antrag Germann zum Anlass nehmen, um ein paar Gedanken zur Tatsache zu äussern, dass wir im Asylbereich unterschiedliche Positionen feststellen: zwischen dem Bund einerseits und den Kantonen bzw. insbesondere den Städten andererseits.

    Ich glaube, wir sind uns alle darin einig: Man kann den Asylbereich in einem Entlastungsprogramm von 3,3 Milliarden Franken nicht ausklammern. Man hat offenbar versucht, eine lineare Lösung zu finden; sie hat auch nicht befriedigt und wurde von den Kantonen nicht gewünscht. Es ist ebenfalls klar, dass wir in diesem Bereich über die eigentlichen finanziellen Sparmassnahmen hinausgehen und hier einen echten Paradigmawechsel vornehmen.

    Wir haben das natürlich auch in der Kommmission diskutiert: Ist das materiell richtig, kann man das im Rahmen eines Entlastungsprogramms überhaupt machen? Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass wir es tun müssen und dass es richtig sei. Es ist nicht einzusehen, dass Asylsuchende, die keinen Grund für ein Asylbegehren haben, ein solches sogar missbräuchlich anstreben, im Asylverfahren verbleiben und damit alleine dem Bund pro Jahr 14 000 Franken an Kosten verursachen. Das ist die eine Seite der Medaille.

    Auf der anderen Seite haben wir die Städte und Kantone, auch die zuständige Regierungsrätin in meinem Kanton, die sich mit Vehemenz gegen diese Lösung wehren. Ihr Widerstand richtet sich vor allen Dingen gegen den Paradigmawechsel, also gegen das Überführen der abgewiesenen Asylbewerber in den Ausländerbereich. An dieser Tatsache ändert aber der Antrag Germann gar nichts.

    Für den Fall, dass es nun aber zu diesem Paradigmawechsel kommt, weisen die Kantone auf drei Probleme hin: erstens auf finanzielle Probleme, zweitens auf die Frage des Vollzugs bei der Wegweisung, und drittens und vor allen Dingen haben sie Angst, dass die abgewiesenen Asylbewerber, die ins Ausländerrecht transformiert werden, in die Anonymität absinken und das natürlich vor allem in den Städten. Auch der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen und auch darauf, dass damit die Gefahr einer erhöhten Kriminalität in den Städten vorhanden sei. Da muss ich Ihnen sagen: Das ist das Problem, das mich beschäftigt.

    Ich denke nicht, dass das finanzielle Problem das schwierigste ist. Man macht ja eine Nachkalkulation, und man könnte die Kantone für zusätzlich entstandene Kosten im Nachhinein noch entschädigen.

    Mit Bezug auf den Vollzug habe ich mich von Folgendem überzeugen lassen - und ich möchte es zuhanden der Materialien festhalten, weil ich meine, dass das vielleicht nicht überall ganz zur Kenntnis genommen wird -: Mit Bezug auf Rückreisekosten und alles, was damit zusammenhängt, [PAGE 794] ändert sich gar nichts. Das bleibt für die Ausländer, die sich nicht zu Recht in unserem Land aufhalten, so, wie es ist. Des Weiteren haben wir im Anag heute einen Artikel 22a, gemäss dem das Justiz- und Polizeidepartement die Kantone bei der Weg- und Ausweisung von Ausländern unterstützt, ihnen behilflich ist und mitwirken muss, und zwar bei der Beschaffung von Reisepapieren, bei der Abklärung von Reisemöglichkeiten und bei der Zusammenarbeit von verschiedenen Behörden und Ebenen. Dieser Artikel existiert, und er gilt auch für die neue Lösung. Die Pauschale kommt neu dazu - der Kommissionspräsident hat es gesagt -: 1000 Franken für den Vollzug der Wegweisung, was bislang nicht der Fall war.

    Bleibt für mich also der Punkt mit der steigenden Kriminalität. Hier divergieren, wie gesagt, die Beurteilungen des BFF einerseits und der betroffenen Kantone und Städte andererseits. Ich glaube, eine abschliessende Beurteilung dieser Frage, welches genau die Auswirkungen sein werden, ist sehr schwierig. Im Grunde genommen kann erst die Umsetzung der vorgeschlagenen Lösung aufzeigen, welches die tatsächlichen Folgen sind.

    Weil das so ist, ist das Monitoring dieses Prozesses für mich ausserordentlich wichtig. Der Bund will ja zusammen mit den Kantonen ein Monitoring auf die Beine stellen, und dieses soll ab Herbst operationell sein. Frau Bundesrätin, hier liegt für mich der Kernpunkt des vorgesehenen Paradigmawechsels, und ich bitte Sie, alles daranzusetzen, dass dieses Monitoring funktioniert; und bitte nicht nur mit Bezug auf die Finanzen - das ist nämlich der einfachste Punkt -, sondern auch mit Bezug auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den Städten.

    Hier liegt, von mir aus gesehen, der Hund begraben, und hier müssen wir abklären, ob die Befürchtung an der Front, dass die Kriminalitätsrate durch diesen Paradigmawechsel tendenziell steigen könnte, berechtigt ist. Sollten sich die Befürchtungen der Städte bewahrheiten, dann müsste man die Geschichte, bevor wir diese Massnahme definitiv ins Asylrecht überführen, wirklich nochmals ansehen und neu beurteilen, ob sie so oder modifiziert weitergeführt werden kann.

    Also nochmals: Ich habe mich in der Kommission der vorgeschlagenen Lösung angeschlossen. Ich tue das auch hier, wenn sichergestellt wird, dass sorgfältig überprüft wird, dass diese neue Lösung nicht neue Probleme schafft und dass die Unsicherheit in den Städten dadurch nicht steigt und die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern nicht gefährdet wird. Wenn das sichergestellt ist, glaube ich, dass wir einen Schritt in die richtige Richtung machen. Ob er auch vollzugstauglich ist, muss sich in diesem Monitoringprozess ergeben.

  5. Redetext
    Schweiz

    Ich möchte mich noch zum Hinweis von Thomas Pfisterer äussern, dass der Lastenausgleich auf der einen Seite nicht berücksichtigt werde und hier solle er berücksichtigt werden. Ich hoffe, dass Herr Bundesrat Villiger hier noch ergänzt oder korrigiert, wenn ich nicht richtig liegen sollte.

    Aus meiner Sicht geht es hier um zwei vollkommen verschiedene Sachen: Dort, wo der Lastenausgleich nicht berücksichtigt wird, geht es um die finanzielle Potenz eines Kantons. Weil der Lastenausgleich nicht ein Ausgleich ist, sondern der Einkauf einer Leistung, kann er bei der Bemessung der Ressourcenpotenz eines Kantons nicht berücksichtigt werden.

    Bei meinem Antrag geht es um etwas anderes. Hier geht es darum, dass quasi die "Verfassung" des Lastenausgleichs steht, dass die interkantonale Rahmenvereinbarung der Kantone ratifiziert ist und damit eine gesetzliche Grundlage besteht, auf die aufgebaut werden kann. Deswegen sind diese beiden Berücksichtigungen unterschiedlicher Art.

Beiträge(208)
Mitgliedschaften(11)

Bilder(1)

  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0