Jugendanwaltschaft

Andere
Grosser Rat (AG)
Profil
Typ
Andere
Beschreibung
Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für Strafverfahren gegen Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren. Sie ist dabei verantwortlich für die Untersuchung (Sachverhaltsfeststellung und Abklärungen zur Person), für den Erlass von Strafbefehlen (bei leichteren Fällen), für die Anklageerhebung vor Jugendgericht sowie für den Vollzug sämtlicher Urteile.
Aktiv
Ja
Referenzen & Quelle
Offizielle Seite
Offizielles Profil
Externe ID
jugendanwaltschaft
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Daten: OpenParlData · CC BY 4.0