Beratungskommission Strafanzeigen
Grosser Rat (AI)
Profil
- Typ
- Kommission
- Beschreibung
- Nach Art. 15 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO, GS 312.000) sind Behördenmitglieder, Beamte und Angestellte des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden berechtigt, Anzeige zu erstatten, wenn sie in ihrer amtlichen Tätigkeit Kenntnis von einer strafbaren Handlung erhalten. Das gilt auch, wenn sie nur vom Hörensagen von einer Straftat erfahren haben.
- Parlament
- Grosser Rat (AI)
- Aktiv
- Ja
Referenzen & Quelle
- Offizielle Seite
- Offizielles Profil
- Kontakt
- webmaster@ai.ch
- Externe ID
- beratungskommission-gemaess-art-15-des-einfuehrungsgesetzes-zur-schweizerischen-strafprozessordnung
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0