Beratungskommission Strafanzeigen

Kommission
Grosser Rat (AI)
Profil
Typ
Kommission
Beschreibung
Nach Art. 15 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO, GS 312.000) sind Behördenmitglieder, Beamte und Angestellte des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden berechtigt, Anzeige zu erstatten, wenn sie in ihrer amtlichen Tätigkeit Kenntnis von einer strafbaren Handlung erhalten. Das gilt auch, wenn sie nur vom Hörensagen von einer Straftat erfahren haben.
Aktiv
Ja
Referenzen & Quelle
Offizielle Seite
Offizielles Profil
Kontakt
webmaster@ai.ch
Externe ID
beratungskommission-gemaess-art-15-des-einfuehrungsgesetzes-zur-schweizerischen-strafprozessordnung

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0