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Olten SüdWest

(103299)Antrag
Gemeindeparlament Olten (SO)28.05.2009
Profil
Vollständiger Titel
Volksmotion Alex Capus und Stefan Nünlist betr. Olten SüdWest
Status
Antrag
Nummer
103299
Beginn
28.05.2009
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
103299
Verlauf(4)
Texte(4)
  • BeschreibungHTML
    17. Dezember 2009
    Am 22. Mai 2009 wurde bei der Stadtkanzlei folgende Volksmotion mit 470 gültigen Unterschriften eingereicht:

    „Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeindeparlament einen Beschlussesantrag über den Erwerb des Areals Olten SüdWest vorzulegen.

    Begründung:

    Das Areal Olten SüdWest steht vor dem Verkauf. Die heutige Eigentümerin hat mit einem für sehr rasches und ‚effizientes‘ Bauen bekannten Investor einen Vorvertrag abgeschlossen.

    Das Areal Olten SüdWest ist für Olten von historischer Bedeutung. Seit der Erschliessung der rechten Stadtseite Mitte des 19. Jahrhunderts hat Olten nun wieder die Möglichkeit, einen zusammenhängenden Stadtteil zu gestalten. Geschieht dies mit Sachverstand und der notwendigen Langfristperspektive, kann Olten als urbaner Lebensraum nachhaltig gestärkt werden.

    Voraussetzung für die Realisierung dieser historischen Chance ist, dass die Stadt über die Zonenplanung hinausgehende Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten verfügt. Dies ist nur gegeben, wenn die Stadt das Areal käuflich erwirbt und entlang einer zeitgemässen Stadt- und Siedlungsplanung entwickelt. Dabei ist ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten Rechnung zu tragen und ein massvolles quantitatives und qualitatives Wachstum anzustreben. Davon profitieren alle Oltnerinnen und Oltner sowie das lokale Gewerbe.“


    * * *


    Stadtrat Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:

    Die Argumente, die aus Sicht des Stadtrates gegen einen Erwerb des Areals Olten SüdWest sprechen, sind in der Vorlage „Bebauungsgebiet Olten SüdWest, Qualitätssicherung/Kenntnisnahme“ ausführlich dargelegt worden: Sie reichen von der Finanzplanung über das Fehlen von Ressourcen und Knowhow und die Konfrontation mit verschiedensten Interessen bis hin zur Überzeugung, dass auch ohne Kauf eine nachhaltige und qualitativ hochstehende Entwicklung von Olten SüdWest gesichert werden kann. Die erwähnten Gründe haben dazu geführt, dass ein Erwerb denn auch nicht in die vom Parlament an der Novembersitzung mit 40:0 Stimmen zur Kenntnis genommene Finanz- und Investitionsplanung des Stadtrates aufgenommen wurde.

    Mit den in der genannten Vorlage aufgezeigten Massnahmen und den im Zusatzbericht vorgestellten Zusatzvereinbarungen sind die in der Volksmotion angestrebte Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Olten zudem auch ohne Erwerb des Areals gesichert. Aus Gesprächen des Investors Leopold Bachmann mit dem Stadtrat, aber auch mit Dritten (u.a. Wirtschaftsförderung) geht hervor, dass sich der Investor durchaus der Aufgabe, einen Stadtteil zu entwickeln, und der damit verbundenen Erwartungen bewusst ist.

    Hinzu kommt, dass ein Erwerb des Areals laut den Ausführungen des noch aktuellen und des künftigen Besitzers gar nicht möglich ist: Mit Schreiben vom 4. September 2009 gab der künftige Investor Leopold Bachmann bekannt, dass er mit einem Vorvertrag, welcher am 28.04.2009 notariell beurkundet wurde, das Bauland von der Verkäuferin Aktiengesellschaft Hunziker + Cie gekauft hat. Der Kaufpreis, 20 Mio. Schweizer Franken, ist bezahlt durch ein unwiderrufliches und unbedingtes Zahlungsversprechen der Credit Suisse vom 27.04.2009. Im Weiteren wurde eine Konventionalstrafe von 10 Mio. Schweizer Franken vereinbart für den Fall, dass eine Partei den Vertrag bricht. Leopold Bachmann schreibt: „Aus den oben angeführten Bindungen aus dem notariellen Vorvertrag ersehen Sie, dass mein Kauf des Baulandes Olten SüdWest definitiv und unwiderruflich ist. Ein Verkauf des Areals Olten SüdWest an die Stadt Olten ist nicht möglich.“ Das Schreiben des Investors wird bestätigt durch ein Schreiben der aktuellen Besitzerin AG Hunziker & Cie vom 16. September 2009: „Im Mai 2009 konnte die AG Hunziker & Cie mit dem Interessenten L. Bachmann, Rüschlikon, einen Vorvertrag über den Verkauf des betreffenden Geländes abschliessen. Die AG Hunziker & Cie hält sich an den Grundsatz ‚pacta sunt servanda‘ und wird sich gegenüber Herrn Bachmann vertragskonform verhalten. Aus diesem Grund steht im heutigen Zeitpunkt ein Verkauf des Geländes Olten SüdWest an die Stadt Olten oder an einen Dritten nicht zur Diskussion.“

    Aus den genannten Gründen und mangels Umsetzbarkeit der beabsichtigten Zielsetzung beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament die Volksmotion abzulehnen.
  • BeschreibungHTML
    17. Dezember 2009
    Mit 21:21 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde mit Stichentscheid des Präsidenten der Antrag der SVP abgelehnt, die Behandlung des Traktandums zu verschieben.

    Die Volksmotion Alex Capus und Stefan Nünlist betr. Olten SüdWest wurde mit 32:11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
  • BeschreibungHTML
    28. Mai 2009
    "Am 26. Mai 2009 wurde von Stefan Nünlist (FdP) und Mitunterzeichnenden folgende Motion dringlich eingereicht:

    „Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeindeparlament bis spätestens im November 2009 einen Massnahmenplan zum Beschluss vorzulegen, mit dem eine qualitative Entwicklung des neuen Stadtteils Olten Südwest sichergestellt werden kann. Zur Entwicklung dieses Pla-nes sind alle Massnahmen zu prüfen, einschliesslich des Kaufs des Areals durch die Stadt bzw. eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft oder die Ergänzung des Gestaltungsplanes mit zwingenden Qualitäts- und Etappierungsvorschriften.

    Begründung

    Das Areal Olten Südwest steht unmittelbar vor dem Verkauf. Die heutige Eigentümerin hat mit einem für sehr rasches und „effizientes“ Bauen bekannten Investor einen Vorvertrag ab-geschlossen. An die 500 Oltnerinnen und Oltner haben in einer Volksmotion den Erwerb des Areals durch die Stadt gefordert.

    Das Areal Olten Südwest ist für die Stadt Olten von historischer Bedeutung. Seit der Er-schliessung der rechten Stadtseite Mitte des 19. Jahrhundertes hat Olten nun wieder die Möglichkeit, einen zusammenhängenden Stadtteil zu gestalten. Dies muss mit Respekt, Sachverstand und der notwendigen Langfristperspektive geschehen, damit Olten als urbaner Lebensraum nachhaltig gestärkt werden kann.

    Voraussetzung für die Realisierung dieser historischen Chance ist, dass die Stadt über die Zonenplanung hinausgehende Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten verfügt. Dies ist nur sichergestellt, wenn die Stadt das Areal erwirbt oder mit zwingenden Qualitätsvorschriften im Gestaltungsplan beziehungsweise im Baubewilligungsverfahren eine zeitgemässe Stadt- und Siedlungsplanung ermöglicht. Bei der Überbauung von Olten Südwest ist ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten gebührend Rechnung zu tragen und ein massvolles quantitatives und qualitatives Wachstum anzustreben. Dabei sind auch die andern noch verfügbaren Landreserven (Säliquartier, Giroud-Olma-Areal, Kleinholz und Bornfeld) ebenso in Betracht zu ziehen wie die möglichen Bedürfnisse nachfolgender Generationen.

    Grundlage dazu bildet eine langfristige Entwicklungsstrategie, auf Grund derer mit potentiellen Investoren Gespräche geführt werden können. Die Stadt muss unmissverständlich zeigen, dass sie nur eine hochwertige Überbauung von Olten Südwest akzeptiert und dass sie Pläne, die dieser Zielsetzung widersprechen, mit allen rechtlichen und politischen Mitteln bekämpfen wird.""


    Mit 40:0 Stimmen wurde Dringlichkeit beschlossen.


    Stadträtin Silvia Forster beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:

    Zur Dringlichkeit:
    Mit Fax vom 20. Mai 2009 hat der neue Eigentümer des Areals Olten SüdWest, Leopold Bachmann, mitgeteilt, dass ein für beide Seiten in hohem Masse verpflichtender Kaufvorver-trag für das Bauland Olten SüdWest notariell abgeschlossen sei. Auf telefonische Anfrage hin hat er bestätigt, dass ein Kauf durch die Stadt Olten wie auch durch andere Interessenten nicht verhandelbar sei, da er das interessante Objekt in enger Zusammenarbeit mit den Be-hörden der Stadt Olten selber entwickeln wolle. Eine Dringlichkeit ist damit nicht gegeben; im Interesse klarer Verhältnisse ist der Stadtrat dennoch bereit, den Vorstoss dringlich zu beantworten.

    Zum Vorstoss:
    Anfang Mai hat die bisherige Besitzerin des Areals Olten SüdWest, die Aktiengesellschaft Hunziker & Cie., eine 100%-igen Tochter der Holcim (Schweiz) AG, den Stadtbehörden und durch diese anschliessend der Öffentlichkeit bekanntgegeben, dass sie mit dem 76-jährigen Ingenieur Leopold Bachmann einen Vorvertrag für den Erwerb des Grundstücks unterzeich-net hat. Nach der Bekanntgabe des neuen Besitzers hat eine öffentliche Diskussion einge-setzt, die sich vor allem um die Qualität der künftigen Überbauung und um die Rolle der Stadt dreht. In der Zwischenzeit ist auch eine Volksmotion eingereicht worden, welche den Stadtrat beauftragen will, dem Parlament einen Beschlussesantrag über den Erwerb des Areals Olten SüdWest vorzulegen.

    Zur Frage des Erwerbs ist Folgendes festzuhalten:
    Anlässlich der Denkpause im März 2007, als die Eigentümerin eine intensive Marktabklärung durchführen wollte, kam auch die Frage auf, ob die Einwohnergemeinde das Areal käuflich erwerben wolle. Ein konkretes Preisangebot hat die EGO nicht erhalten. Sie hat zudem aus folgenden Gründen auf Verhandlungen verzichtet:

    - Volksentscheide: Gemäss §84 Abs. 1 lit. b Gemeindegesetz und Art. 13 lit. b Ge-meindeordnung wäre beim Kauf und Verkauf des Areals je eine Volksabstimmung nötig gewesen (Eigentumsübertragung, finanzielle Auswirkung über CHF 4 Mio). Durch die Einbindung in förmliche Verfahren fehlt der öffentlichen Hand die Möglichkeit rasch und flexibel zu handeln.
    - Vielfältigste Interessen: Bei einem Kauf hätte auf Grund vielfältigster Interessen eine grosse, teils an den Realitäten und getroffenen Vorentscheiden vorbeigehende Diskussion über die künftige Nutzung und die städtebaulichen Qualitäten möglicher Bauvorhaben begonnen, die zu einer Blockade und auch zu einer Unsicherheit bei potenziellen Investoren hätte führen können.
    - Transparenz vs. Investoreninteressen: Der Verkauf – auch von Teilen des Areals an einzelne Investoren – wäre gemäss Richtlinie für das strategische Vorgehen beim Verkauf und Kauf von Liegenschaften und Grundstücken und angesichts der Dimen-sion des Geschäftes öffentlich auszuschreiben gewesen. Es wäre ein transparentes Vorgehen u.a. bzgl. Kaufinteressenten und Preisangebote nötig gewesen, was si-cherlich viele Interessenten abgehalten hätte.
    - Fehlen von Ressourcen und Knowhow: Für das Handling, insbesondere auch für die Vermarktung des Areals wären bei der Stadtverwaltung keine Ressourcen in ge-nügendem Umfang vorhanden gewesen; zudem fehlt das spezifische Knowhow ebenso wie das brancheninterne Wissen. Ein Einkauf solcher Ressourcen wäre ei-nerseits kostspielig gewesen und hätte anderseits für eine gewisse Abhängigkeit von einem Dienstleister gesorgt, die meist ihrerseits nicht vollständig unabhängig sind.
    - Finanzplanung: Vom Stadtrat wird eine Prioritätensetzung in der Finanz- und Investi-tionsplanung verlangt. In der Planung, die allein schon 2009 bis 2015 für 132 Mio. Franken Investitionen vorsieht, hat der Kauf des Areals Olten SüdWest, dessen Er-schliessung auch noch finanziert werden müsste, neben den beiden vom Volk ge-nehmigten Vorhaben Entlastung Region Olten (ca. 30 Mio.) und Neubau Fachhoch-schule (städtischer Beitrag ca. 8 Mio.) und neben weiteren Vorhaben wie Begeg-nungszone (ca. 18 Mio.), ANDAARE (ca. 25 Mio.), Museensanierung (ca. 20 Mio.), Sportstättenplanung (ca. 6-10 Mio.), Bau eines neuen Schulhauses (ca. 15-20 Mio.), energetische Sanierung Sälischulhaus und Stadthaus (ca. 15-20 Mio.) usw. nicht oh-ne Steuererhöhung Platz – oder es müssten dann einige dieser Vorhaben gestrichen werden.

    Der Vergleich mit dem Ford-Areal in Rothrist hinkt, da es sich dort um ein viel kleineres und im Übrigen erschlossenes Areal mit vorgegebener Nutzung handelte und die Interessenvielfalt somit deutlich eingeschränkter war. Gerade die Komplexität der Erschliessung gestaltet sich in Olten SüdWest massiv höher.


    Heute stellt sich die Frage des Kaufs durch die Stadt Olten nicht mehr: Mit Fax vom 20. Mai 2009 hat der neue Besitzer mitgeteilt, dass ein für beide Seiten bindender Kaufvorvertrag für das Bauland Olten SüdWest notariell abgeschlossen sei. Ein Wiederverkauf steht nicht zur Debatte: Der Besitzer betont, er spekuliere nicht mit Bauland, sondern überbaue es.

    Zur Frage der Qualität der Bebauung:
    In seinem Fax bietet der neue Besitzer den Behörden der Stadt Olten enge Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Olten SüdWest an. Er sichert zu, dass nicht mehr Wohnungen ge-baut würden, als in Olten benötigt würden, dass die Wohnungen von Fläche und Ausbau als Eigentumswohnungen von mittlerem Standard konzipiert seien und dass die Umgebungs-gestaltung grosszügig ausfallen werde.

    Dass diese Zusicherungen auch eingehalten werden, dafür wird der Teilzonen-, Gestaltungs- und Erschliessungsplan Olten SüdWest sorgen, der vom Stadtrat in Kürze zu Handen des Regierungsrates genehmigt werden soll und weit über eine Zonenplanung hinaus geht. Dass in der Stadt Olten noch nie ein derart umfassendes und auch restriktives Planwerk ausgear-beitet wurde, zeigt, dass sich die Stadtbehörden, aber auch die kantonalen Stellen, die das Entwicklungsgebiet ins Agglomerationsprogramm AareLand aufgenommen haben, der histo-rischen Chance des Stadtteils Olten SüdWest durchaus bewusst sind.

    Zu den Massnahmen bzw. Vorschriften zur Qualitätssicherung:
    Das aus dem internationalen Wettbewerb hervorgegangene städtebauliche Konzept sowie die Ziele und Massnahmen für die Stadtentwicklung Olten Südwest bieten eine gute Grund-lage für das Heranwachsen eines qualitativ hochstehenden Stadtquar¬tiers. Im Raumpla-nungsbericht sind das Leitbild sowie die übergeordneten Zielsetzungen für die Entwicklung von Olten Südwest ausgiebig beschrieben.

    Die massgebenden Grundlagen bilden ein Bebauungskonzept (Baubereiche und Baulinien, Gebäu¬dehöhen, Dachgestaltungen, Etappierung, Lärmschutz, Energieversorgung, Meteor-wasser, öffentliche Gewässer), ein Freiraumkonzept (Quartierplätze, Quartierparks, Allmend-flächen und Freihaltebereiche) und ein Erschliessungskonzept (Mobilitäts¬konzept und Fahr-tenzahl, Parkierung, Anzahl Parkplätze, Fuss- und Radwege).

    Zur Qualitätssicherung der Stadtentwicklung auf dem Gebiet Olten Südwest wird gemäss § 3 der Sonderbauvorschriften nach Genehmigung der verschiedenen Plan¬werke eine Gestal-tungskommission eingesetzt:

    § 3 Gestaltungskommission

    1. Die Gestaltungskommission Olten Südwest (OSW) ist ein beratendes Gre¬mium für die Qualitätssicherung der Entwicklung im Gebiet Olten Südwest.

    2. Die Gestaltungskommission OSW setzt sich als unabhängiges Fachgremium aus drei bis fünf Mitgliedern zusammen, welche die massgebenden Diszipli¬nen aus Städtebau und Architektur, Raum- und Verkehrsplanung, Umwelt und Ökologie sowie Ökonomie abdecken.

    3. Die Mitglieder der Gestaltungskommission OSW werden auf Vorschlag eines vorbe-ratenden Gremiums durch den Stadtrat für jeweils 4 Jahre gewählt. Die¬ses Gremium setzt sich zusammen aus einem Vertreter der Grundeigentü¬merschaft, dem Präsident der Baukommission der Stadt Olten, dem Leiter der Stabstelle der Stadt Olten sowie dem zuständigen kantonalen Kreisplaner für die Stadt Olten.

    4. In der Gestaltungskommission OSW nehmen auch die Mitglieder des unter Ab¬satz 2 erwähnten vorberatenden Gremiums Einsitz. Sie haben beratende Stimme ohne Stimmrecht.

    5. Die Gestaltungskommission OSW kann von der Grundeigentümerschaft oder der Baukommission der Stadt Olten einberufen werden.

    6. Die Gestaltungskommission OSW muss einberufen werden, wenn es um die Prüfung von Bauvorhaben geht, die massgeblich vom Gestaltungsplan bzw. den Sonderbau-vorschriften abweichen. Bei der Beurteilung der Abweichungen orientiert sie sich am Leitbild.

    7. Die Gestaltungskommission OSW setzt im Auftrag der Grundeigentümer und der Stadt Olten das Mobilitätskonzept um, beurteilt jährlich die Mobilität und schlägt Massnahmen in einem Bericht an die Beteiligten vor.

    8. Die Gestaltungskommission OSW unterbreitet ihre Beurteilung und Empfeh¬lung der Baukommission der Stadt Olten.

    Bezüglich der Qualitätssicherung hinsichtlich der Entwicklung von Olten Südwest hat die Baukommission eine grosse Verantwortung, kann sie doch in eigener Kompetenz die Gestal-tungskommission OSW einberufen.

    Hinsichtlich der ökologischen Aspekte kann von einem vorbildlichen Gestaltungsplan ge-sprochen werden. Stellvertretend seien hier einige Inhalte der Sonderbauvor¬schriften zitiert:

    §15 Energieversorgung
    1. Der Heizenergiebedarf für Neubauten muss, bezogen auf die gesetzlichen Vor-schriften und die geltenden SIA-Normen, um mindestens 10 % reduziert werden.

    2. Der Minergie-Standard ist einzuhalten, wenn dies wirtschaftlich tragbar, nachhal¬tig, technisch möglich und städtebaulich gut verträglich ist.

    § 16 Meteorwasser
    1. Das auf den Baugrundstücken B1 – B10 anfallende Meteorwasser ist dem Rötz-mattbaches im Osten des Baugebietes zuzuführen. Das Meteorwasser der Bauberei-che B1 – B14 ist in den Versickerungsbereich auf der Südwest¬seite zu führen und zur Versickerung zu bringen.

    2. Im Bereich der Quartierparks, der Quartierplätze sowie der Allmendflächen soll das Meteorwasser, sofern mit der jeweiligen Nutzung und Gestaltung ver¬einbar, in Ost- West-Richtung teilweise offen geführt werden.

    §23 Mobilitätskonzept und Fahrtenzahl
    1. Mit der Überbauung der 1. Etappe ist ein Mobilitätsmanagement gemäss Mobili-tätskonzept zu etablieren, um das Mobilitätsverhalten im Areal Olten Südwest nach Möglichkeit zu beeinflussen. Das Mobilitätskonzept wird in Zu¬sammenarbeit der Stadt Olten und den Grundeigentümern umgesetzt. Die in § 3 der Sonderbauvorschriften genannte Gestaltungskommission OSW wird hierzu die entsprechenden Arbeiten auslösen und beaufsichtigen.

    2. Das Mobilitätskonzept beabsichtigt, dass
    a) weniger Parkplätze erstellt werden müssen als gemäss §7 zulässig sind
    b) eine geringere Fahrtenzahl des motorisierten Individualverkehrs in
    Zusammenhang mit Olten Südwest entsteht
    c) attraktive Langsamverkehrsverbindungen zur Innenstadt und den
    Bahnhöfen realisiert werden (so z.B. die Fussgänger- und Veloverbindung
    Hammerallee – Olten Südwest)
    d) eine gute bedarfsorientierte öffentliche Verkehrserschliessung angeboten
    wird, (insbesondere Busbetriebe)
    e) ein Modal Split von 50 % öV und Langsamverkehr erreicht wird.

    3. Die Anzahl der Fahrten in das und aus dem Gebiet Olten Südwest darf maxi¬mal 1‘000 Fahrten durch den Rötzmatttunnel betragen, bis ein weiterer An¬schluss an das übergeordnete Verkehrsnetz (Entlastung Region Olten) erstellt ist.

    4. Publikumsintensive Nutzungen dürfen gesamthaft bis zu maximal durchschnitt¬lich 6‘000 Fahrten auslösen (durchschnittlicher Tagesverkehr).


    Dies nur einige Hinweise, dass die Baukommission und der Stadtrat höchstes Interesse an einer qualitativ hochstehenden Entwicklung auf dem Gebiet Olten SüdWest haben und diese mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln wenn nötig auch durchsetzen werden. Auch der neue Besitzer ist sich nach seinen Aussagen dieser Ausgangslage durchaus bewusst.

    Zum Verfahren:
    Der Teilzonen-, Gestaltungs- und Erschliessungsplan Olten Südwest lag in der Zeit vom 28. November 2008 bis 23. Dezember 2008 und vom 5. Januar 2009 bis 8. Ja¬nuar 2009 öffentlich auf. Gegen das Planwerk gingen zwei Einsprachen ein. Die Be¬handlung der Einsprachen und die Genehmigung des Planwerkes zuhanden des Regierungsrates können durch den Stadtrat erfolgen, sobald eine noch ausstehende Vereinbarung zwischen der Holcim und der Stadt Olten unterzeichnet ist.


    Im Bewusstsein dessen, dass die Möglichkeit eines Kaufs durch die Stadt Olten nicht besteht und die geforderten Qualitätsvorschriften bereits in genügender Qualität vorliegen, empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die vorliegende Motion zu überweisen."
  • BeschreibungHTML
    28. Mai 2009
    Mit 40:1 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde die Dringliche Motion Stefan Nünlist (FdP) und Mitunterzeichnende betr. Olten SüdWest überwiesen.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0