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Artikel 170 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte – Änderung der Zahl der Ratsmitglieder

(2024.03.026)MotionVollzug
Grosser Rat Wallis (VS)11.03.2024
Beiträge(4)
Verlauf(4)
  • Mit Zustimmung des Urhebers wird die Motion in ein Postulat umgewandelt. Das Postulat wird nicht bekämpft und mithin an den Staatsrat zum Vollzug überwiesen.Überwiesen Postulat
    Parlament
  • Diese Motion wird nicht bekämpft und mithin an den Staatsrat zur Beantwortung überwiesen.Überwiesen
    Parlament
  • MO_2024.03.026_Artikel 170 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte – Änderung der Zahl der Ratsmitglieder_ANTBeantwortet
    Regierungsrat
  • Eingereicht

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0