Eliminierung der Einführungsklasse in Triesenberg
(KA 12174)- Typ
- Kleine Anfragen
- Parlament
- Liechtenstein
- Nummer
- KA 12174
- Beginn
- 21.03.2012
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 12174
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 23. März 201223. März 2012
Wie im Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Revision des Schulgesetzes (BuA Nr. 57/2011) ausgeführt wurde, soll ein Schulentwicklungsprozess stattfinden, mit welchem den Schulen mehr konzeptioneller Freiraum zur Gestaltung ihrer Gemeindeschule eingeräumt wird. Die Schulen erhalten mehr Kompetenzen zur Steuerung der Ressourcen im Rahmen eines pädagogischen Gesamtkonzepts und können diese somit flexibler und effizienter einsetzen. Damit alle Schulen im Verhältnis gleich viel Ressourcen erhalten, soll ein Kontingent für die Besonderen schulischen Massnahmen (Ergänzungsunterricht im Kindergarten und auf allen Stufen der Primarschule, spezielle Förderung, Einführungs- bzw. Vorschulklasse oder andere Formen der speziellen Einschulung, Deutsch als Zweitsprache, Begabtenförderung) geschaffen werden. Dieses Kontingent beinhaltet somit die gesamten Stellenpensen, welche eine Schule für diese Massnahmen zur Verfügung hat.
Die Regierung setzt damit Rahmenbedingungen fest, welche die Qualität und eine möglichst hohe Gleichbehandlung aller Gemeinden gewährleisten. Das Schulamt verfolgt die verschiedenen Entwicklungen vor Ort mit Sorgfalt und leitet, falls notwendig, Massnahmen zur Verbesserung ein.
Es entspricht der Tatsache, dass durch die neue Kontingentberechnung Triesenberg weniger Lektionen im Bereich der Besonderen schulischen Massnahmen zugeteilt bekommt, als heute vorhanden sind. Dass das Kontingent für Triesenberg tiefer als bisher ausfällt, hat unter anderem damit zu tun, dass trotz geringer Schülerzahl eine Einführungsklasse geführt wurde, welche verhältnismässig viele Ressourcen beansprucht hat. Es muss in diesem Zusammenhang aber klargestellt werden, dass die Einführung des Kontingents für die Besonderen schulischen Massnahmen nicht eine Folge von Sparmassnahmen ist. Sie ist eine gleichmässige Verteilung der Ressourcen auf alle Gemeinden des Landes. Im Vergleich zu Schweizer Kantonen ist die geplante Ressourcenzuteilung für den Standort Triesenberg und selbstverständlich auch für die anderen Standorte des Landes als sehr gut zu bewerten.
Zu Frage 1:
Das neue Berechnungsmodell beruht auf der Zuteilung dieser Stellenpensen an die Gemeinden auf der Basis eines Grundkontingents (Anzahl Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule mal Faktor Lektionen) und eines sogenannten Fremdsprachenindexes. Durch die Anwendung dieses Fremdsprachenindexes sollen Gemeinden mit grösserem Fremdsprachenanteil mehr Lektionen für die Besonderen schulischen Massnahmen bzw. für die Förderung Deutsch als Zweitsprache erhalten als solche mit einem geringeren Fremdsprachenanteil.
Somit wird gewährleistet, dass mit dem Grundkontingent zuerst ein Grossteil der Lektionen schüleranzahlmässig gleichermassen auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden. Das sind 75% aller Lektionen. Für die restlichen 25% der Lektionen erfolgt eine Ressourcenzuweisung vor Ort, welche sich danach ausrichtet, unter welchen Bedingungen und mit welcher Schülerschaft eine Schule tatsächlich arbeitet.
Diese Art von Ressourcenzuweisung im Bereich der Besonderen schulischen Massnahmen ist nicht explizit eine Erfindung Liechtensteins. In der Schweiz werden solche oder ähnliche Modelle bereits heute in verschiedenen Kantonen erfolgreich angewendet. So z.B. teilt der Kanton Zürich auf Grund eines Sozialindexes Stellen zu.
Zu Frage 2:
Im Schuljahr 2010/11 standen landesweit für Besondere schulische Massnahmen 1524.5 Lektionen zur Verfügung. Auf Grund geringerer Schülerzahlen waren es im Schuljahr 2011/12 1483.5 Lektionen. Als Grundlage für die Kontingentberechnung dienten 1486 Lektionen. Diese stehen somit landesweit den Schulen für das kommende Schuljahr zur Verfügung.
Zu Frage 3:
Die Regierung ist der Meinung, dass ein guter Start in die Schulkarriere ein wichtiger Punkt im Leben eines Kindes ist. Zugleich hat sich auch mehrfach gezeigt, dass eine heilpädagogische Förderung, welche bereits im Kindergartenalter einsetzt, bei vielen Kindern Schulschwierigkeiten vorbeugt, so dass teuren Massnahmen in späterem Alter entgegengewirkt werden kann. So soll auch allen Gemeindeschulen ab dem kommenden Schuljahr der Ergänzungsunterricht im Kindergarten und in der ersten Primarschulklasse ermöglicht werden.
Grundsätzlich ist also festzuhalten, dass es nicht um eine Abschaffung der Einführungsklasse im Oberland bzw. der Vorschule im Unterland geht. Ob ein Gemeindeschulstandort sich nun entschliesst, weiterhin eine Einführungsklasse bzw. eine Vorschule in bestehender bzw. in angepasster Form zu führen oder nicht, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die verantwortlichen Stellen am Schulstandort Triesenberg haben sich eingehend mit dieser Problematik auseinandergesetzt und sich für integrative Massnahmen entschieden.
- Frage vom 21. März 201221. März 2012
Die Regierung unterlässt keine Gelegenheit zu betonen, dass die Bildung die einzige Ressource des Landes sei, welche es zu fördern gelte. Entsprechend hat die Regierung auch die finanzielle Unterstützung für die Universität Liechtenstein beim Landtag beantragt, und eine Mehrheit für diesen Antrag erhalten. Nun hat die Regierung beschlossen, die Besonderen schulischen Massnahmen für die Primarschulen zu kontingentieren, und unter anderem einen Fremdsprachenindex bei dieser Kontingentierung einzuführen. Anhand dieses Beschlusses der Regierung musste die Einführungsklasse in Triesenberg eliminiert werden, sofern nicht die Besonderen schulischen Massnahmen für die restliche Primarschule reduziert werden sollen. Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:
- Anhand welcher Erkenntnisse gelangt die Regierung zur Meinung, dass nun plötzlich ein Fremdsprachenindex eine der relevanten Grössen für die Berechnung der Besonderen schulischen Massnahmen sein soll, und welche anderen Parameter werden beispielsweise in der Schweiz ebenfalls bei dieser Berechnung berücksichtigt?
- Wie viele Lektionen standen landesweit in den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 für Besondere schulische Massnahmen in den Primarschulen zur Verfügung?
- Ist die Regierung ebenfalls der Meinung, dass ein guter Start in die Schulkarriere ein zentraler Punkt im Leben eines Kindes ist, und wenn ja, wieso werden den Gemeinden nicht die nötigen Anzahl Lektionen für Besondere schulische Massnahmen zur Verfügung gestellt, um diesen Grundsatz in der Praxis auch zu leben?
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0