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Erhöhung der Beiträge an die Fraktionen

(99.414)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz07.05.1999
Texte(2)
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2 Ergebnisse
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Büro des Nationalrates reicht gemäss Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) die folgende parlamentarische Initiative ein:

    Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz

    Aenderung vom ...

    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

    nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom 7. Mai 1999 (BBl 1999 )

    beschliesst:

    I

    Der Bundesbeschluss vom 18. März 1988 (SR 171.211) zum Entschädigungsgesetz wird wie folgt geändert:

    Art. 10 Fraktionsbeiträge

    Der Grundbeitrag beträgt 60'000 Franken, der Beitrag pro Mitglied 11'000 Franken.

    II

    1 Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht jedoch aufgrund von Artikel 14 Absatz 1 des Entschädigungsgesetzes vom 18. März 1988 (SR 171.21) nicht dem Referendum.

    2 Er tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Erhöhung der Beiträge an die Fraktionen

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0