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Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Teilrevision des StHG

(99.300)StandesinitiativeErledigt
Schweiz29.04.1999
Texte(2)
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2 Ergebnisse
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau die folgende Standesinitiative ein:

    Artikel 14 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist wie folgt zu ergänzen:

    Abs. 1bis (neu)

    Das selbstgenutzte Wohneigentum kann im Interesse einer breiten Streuung des Grundeigentums tiefer bewertet werden.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Teilrevision des StHG

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0