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Ökologische Steuerreform

(97.300)StandesinitiativeErledigt
Schweiz30.01.1997
Profil
Typ
Standesinitiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
97.300
Beginn
30.01.1997
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19970300
Beiträge(3)
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben NRZuständige Kommission
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben SRZuständige Kommission
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(4)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Ständerat
  • Behandelt vom Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Ökologische Steuerreform
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung fordert der Kanton Luzern die eidgenössischen Räte auf, zügig eine ökologische Steuerreform nach folgenden Grundsätzen vorzunehmen:

    1. In allen wichtigen Bereichen (Energieverbrauch, Luftverschmutzung, Lärmproduktion, Gewässerbelastung, Abfallverursachung usw.) sollen finanzielle Anreize für umweltgerechtes Verhalten geschaffen werden. Es sollen lediglich ökologische und nicht fiskalische Ziele angestrebt werden.

    2. Als zentrales Instrument soll eine Energiesteuer stufenweise eingeführt werden. Die Energiesteuer muss Schritt für Schritt eine eidgenössische Steuer oder/und andere steuerähnliche Belastungen ersetzen.

    3. Die Höhe des Abgabesatzes muss frühzeitig bekannt sein.

    4. Die sozial- und regionalpolitischen Folgen einer ökologischen Steuerreform sollen durch entsprechende Massnahmen kompensiert werden (z. B. Erhöhung der Sozialabzüge bei den direkten Bundessteuern usw.).

    5. Die ökologische Steuerreform muss aufkommensneutral gestaltet werden.

    6. Es dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen zugunsten des ausländischen Marktes entstehen.

    7. Der Bund erstellt ein Informations- und Aufklärungskonzept mit dem Ziel, für die ökologische Steuerreform Verständnis zu wecken.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0