Zum Hauptinhalt springen

Spätfolgen der Abtreibung. Bericht

(93.3354)PostulatErledigt
Schweiz18.06.1993
Profil
Typ
Postulat
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
93.3354
Beginn
18.06.1993
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19933354
Beiträge(23)
  • Martin BundiMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Hugo WickMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Albrecht RychenMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
  • Departement des InnernFederführendes Departement
  • Hugo FaselMitunterzeichner/inChristlichsoziale Partei
Verlauf(3)
  • Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt
    Nationalrat
  • Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    Bundesrat
  • Erledigt
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Spätfolgen der Abtreibung. Bericht
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der Auskunft gibt über die körperlichen und psychischen Folgen von Abtreibungen. Da vor allem die psychischen Spätfolgen unsere Krankenkassen belasten, soll dieser Bericht auch über die Kosten Aufschluss geben.

  • BegründungTEXT

    Durch die Parlamentarische Initiative Haering Binder wird die Thematik des Schwangerschaftsabbruchs neu zur Sprache gebracht. Diese Frage wird in verschiedener Hinsicht tabuisiert. Neben den von Frau Haering Binder dargestellten Problemen ist es leider so, dass nach einer Abtreibung der Fall für eine Frau nicht abgeschlossen ist. Keine Abtreibung geht spurlos an einer Frau vorbei. Das Gewissen wird belastet. Neben den Rechten und der Würde der Frau ist auch das ungeborene Leben immer mit im Spiel. Risikolose Abtreibung gibt es aus dieser Sicht nicht, weil ein solcher Eingriff nicht rückgängig gemacht werden kann und somit menschliches Leben angreift; es geht um Sein oder nicht Sein, um Leben oder Tod von ungeborenem Leben. Frauen die abgetrieben haben, sprechen typischerweise von einem Kind, nicht von einem Embryo. Die Frau gerät beim Schwangerschaftsabbruch psychisch in Kollision mit ihrer weiblichen Identität. Diese Problematik würde im übrigen mit erleichterten Abtreibungen gerade nicht aufgehoben, sondern noch verstärkt. Die Umgebung der werdenden Mütter hätte noch mehr Möglichkeiten, Druck auf die Frauen auszuüben. Dabei sind die Väter mitverantwortlich. Die häufigsten Formen der Versuche zur psychischen Verarbeitung sind erstens die Verdrängung, indem man lästige Gedanken nicht aufkommen lässt, zweitens die Schuldzuweisung an Dritte, zum Beispiel den Lebenspartner, den Arzt oder die Gesellschaft und drittens die Konfrontation. Daraus können psychische und körperliche Reaktionen entstehen, wie Angstzustände, Depressionen, Herzrhytmusstörungen, Migräne, Magen-Darm-Erkrankungen usw.. Seelsorger, aber auch Aerzte und Psychiater sind mit dieser Situation konfrontiert.

    Neben direkten Kosten für Abtreibungen gibt es erwiesenermassen bei sehr vielen Frauen Spätfolgen, welche oft eine jahrelange Behandlung notwendig machen. Das Problem ist von öffentlichem Interesse, weil die Kosten der Spätfolgen durch die Allgemeinheit oder durch die Solidaritätshaftung der Krankenkassenmitglieder aufgebracht werden müssen. Das Arztgeheimnis und die Verdrängungsmechanismen in unserer Gesellschaft zeigen die Zusammenhänge zuwenig auf. Falls das Strafgesetzbuch geändert werden sollte, muss sich der Gesetzgeber auch bewusst sein, dass er den Schutz des ungeborenen Lebens preisgibt und dass weitere Folgekosten entstehen. Deshalb ist ein Bericht angebracht, der über diese Bereiche Auskunft gibt.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0