Missbräuche im Konsumkreditwesen
(93.305)Schweiz11.05.1993
Profil
- Typ
- Standesinitiative
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 93.305
- Beginn
- 11.05.1993
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 19930305
Beiträge(3)
- Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR
- Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR
- Nationalrat
Verlauf(2)
- Folge gegebenStänderat
- Erledigt
Texte(2)
- Titel des GeschäftesMissbräuche im Konsumkreditwesen
- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung fordert der Kanton Solothurn die Eidgenössischen Räte auf, entweder bei der Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses über den Konsumkredit oder bei der Weiterarbeit an einem Bundesgesetz über den Konsumkredit oder auf andere Weise sicherzustellen, dass folgende gesetzliche Vorgaben möglichst rasch gesamtschweizerisch in Kraft treten:
- Beschränkung des jährlichen Höchstzinssatzes bei Konsumkrediten auf 15 Prozent;
- Angabe des Höchstzinssatzes in der Werbung;
- Beschränkung der Laufzeit auf 24 Monate.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0