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Externe Kosten von Verkehrsunfällen

(92.453)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz18.12.1992
Texte(2)
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2 Ergebnisse
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine parlamentarische Initiative in Form der allgemeinen Anregung ein:

    Artikel 36ter Absatz 1 der Bundesverfassung wird durch eine neue Litera g) erweitert, welche festlegt, dass Beiträge an die Kosten der Verkehrsunfälle ausgerichtet werden, welche nicht durch die Verursacher von Verkehrsunfällen selbst gedeckt sind.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Externe Kosten von Verkehrsunfällen

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0