Externe Kosten von Verkehrsunfällen
(92.453)Schweiz18.12.1992
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- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine parlamentarische Initiative in Form der allgemeinen Anregung ein:
Artikel 36ter Absatz 1 der Bundesverfassung wird durch eine neue Litera g) erweitert, welche festlegt, dass Beiträge an die Kosten der Verkehrsunfälle ausgerichtet werden, welche nicht durch die Verursacher von Verkehrsunfällen selbst gedeckt sind.
- Titel des GeschäftesExterne Kosten von Verkehrsunfällen
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0