Schutz der Moorlandschaften
(92.309)Schweiz29.10.1992
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- Eingereichter Text
Der Kanton Graubünden beantragt der Schweizerischen Bundesversammlung, Artikel 24sexies Absatz 5 Bundesverfassung mit folgender Zielsetzung zu ändern oder zu ergänzen:
- ein angemessener Schutz von Mooren und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und besonderer Schönheit soll weiterhin gewährleistet sein.
- bei der Festlegung der Schutzziele und Massnahmen soll eine Abwägung der Schutzinteressen einerseits und der regionalwirtschaftlichen, namentlich der landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und touristischen Interessen andererseits im Einzelfall möglich sein.
- die Rückwirkungsklausel in den Uebergangsbestimmungen ist als unverhältnismässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie aufzuheben.
- Titel des GeschäftesSchutz der Moorlandschaften
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