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Zeitgemässe Rechtsgrundlagen für den Schutz kritischer Infrastrukturen

(23.3001)MotionBerichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Schweiz12.01.2023
Profil
Typ
Motion
Status
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Parlament
Schweiz
Nummer
23.3001
Beginn
12.01.2023
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20233001
Beiträge(6)
  • Charles JuillardUrheber/inDie Mitte
  • Sicherheitspolitische Kommission SRUrheber/in
  • Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und SportFederführendes Departement
  • Sicherheitspolitische Kommission SRZuständige Kommission
  • Sicherheitspolitische Kommission NRZuständige Kommission
Verlauf(6)
  • Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
  • Annahme
    Nationalrat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Motion an 2. Rat
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    Bundesrat
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Zeitgemässe Rechtsgrundlagen für den Schutz kritischer Infrastrukturen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat teilt das Anliegen der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats, die Schutzwirkung im Bereich SKI zu verbessern und beantragt deshalb die Annahme der Motion.

    Im Rahmen der nationalen SKI-Strategie 2018-2022 überprüfte das BABS die rechtlichen Grundlagen in 27 Teilsektoren (Branchen). Dabei zeigte sich, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen je nach Teilsektor sehr unterschiedlich sind. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Bund keine umfassende Regulierungskompetenz besitzt. Diese müsste zuerst im Rahmen einer Teilrevision der Bundesverfassung geschaffen werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass für Zentralisierungen, die wahrscheinlich eine zusätzliche Finanzierungsverantwortung für den Bund brächten, angesichts des Bereinigungsbedarfs im Bundeshaushalt in den kommenden Jahren kein Spielraum besteht. Alternativ könnten in Bereichen, wo besonderer Handlungsbedarf besteht, die einzelnen sektoriellen Gesetze angepasst werden. Dies ist aber nur dort möglich, wo die Regulierungskompetenz beim Bund liegt.

    Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen für den Schutz kritischer Infrastrukturen so zu überarbeiten, dass die Schutzwirkung klar verbessert wird und die Zuständigkeiten und Prozesse für den ordentlichen wie den Krisenfall geklärt sind. Dabei sind folgende Kooperationsachsen zu berücksichtigen: Zusammenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung, Zusammenarbeit mit den Kantonen und ihren verselbständigten Einheiten, Zusammenarbeit mit den verselbständigten Einheiten des Bundes, Zusammenarbeit mit Privaten, die Eigentümer kritischer Infrastrukturen sind.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0