Wird der Internetgigant Amazon in Bezug auf die Zustellpreise für Pakete gleich behandelt wie die anderen Kundinnen und Kunden der Post?
(18.5220)Schweiz28.05.2018
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Nach dem Postgesetz muss die Post die Zustellpreise für Pakete nach einheitlichen Grundsätzen festlegen, d. h. sie muss alle ihre Kundinnen und Kunden gleich behandeln.
- Behandelt die Post Kundinnen und Kunden, mit denen sie einen individuellen Vertrag abgeschlossen hat - wie mit Amazon - gleich wie Kundinnen und Kunden ohne Vertrag?
- Wird im Vertrag zwischen der Post und Amazon die Vorgabe der Gleichbehandlung in Bezug auf die vorgesehenen Preise eingehalten?
- Titel des GeschäftesWird der Internetgigant Amazon in Bezug auf die Zustellpreise für Pakete gleich behandelt wie die anderen Kundinnen und Kunden der Post?
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