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Anpassung des Gewässerschutzgesetzes

(13.307)StandesinitiativeErledigt
Schweiz04.06.2013
Profil
Typ
Standesinitiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
13.307
Beginn
04.06.2013
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20130307
Traktanden
Abstimmungen(1)
Beiträge(6)
  • Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NRZuständige Kommission
  • Jacques BourgeoisUrheber/inFDP.Die Liberalen
  • Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SRZuständige Kommission
  • Daniel FässlerUrheber/inDie Mitte
  • Ivo BischofbergerUrheber/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
Verlauf(6)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Ständerat
  • Folge gegeben
    Nationalrat
  • Von beiden Räten behandelt
  • Behandelt vom Ständerat
Texte(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Anpassung des Gewässerschutzgesetzes
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Graubünden folgende Standesinitiative ein:

    Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) ist nach folgenden Grundsätzen anzupassen:

    a. Den Interessen der Grundeigentümer und der Landwirtschaft ist stärker Rechnung zu tragen.

    b. Den Kantonen sind die Kompetenz und die Freiheit einzuräumen, dass sie die Interessen betreffend den Schutz von landwirtschaftlichen Nutzflächen und standortgebundenen Anlagen verstärkt berücksichtigen können.

    c. Ein effektiver Ersatz der Fruchtfolgeflächen gemäss Artikel 36a Absatz 3 GSchG ist zu gewährleisten.

    d. Eigentümer und Bewirtschafter der betroffenen Flächen sind, entsprechend Artikel 36a Absatz 1 GSchG, vorher zu konsultieren und in die Entscheide einzubeziehen.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0