Nein zu den Stahlriesen
(12.316)Schweiz22.08.2012
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- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Wallis folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht, im Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen den Grundsatz zu verankern, dass Stromleitungen immer erdverlegt werden, wenn dies technisch möglich ist und wenn ein dichtbesiedeltes Gebiet oder eine schützenswerte Landschaft betroffen ist.
- Titel des GeschäftesNein zu den Stahlriesen
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0