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Invalid ist nicht mehr in

(10.3699)MotionErledigt
Schweiz28.09.2010
Profil
Typ
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
10.3699
Beginn
28.09.2010
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20103699
Beiträge(38)
Verlauf(4)
  • Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    Bundesrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Invalid ist nicht mehr in
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Ausgehend von den gleichen Überlegungen wie die Motionärin hat sich der Bundesrat bereits im Rahmen der 5. IV-Revision mit dem Problem befasst, ohne der Sache jedoch Folge zu leisten. Als Ersatz käme nur ein Ausdruck infrage, der den Anwendungsbereich des IVG nicht einschränkt, nicht negativ behaftet ist und in die drei Amtssprachen übersetzbar wäre und zudem die Vereinbarkeit mit den internationalen Normen gewährleisten würde. Angesichts dieser Voraussetzungen prüfte der Bundesrat die Möglichkeit, den Ausdruck "Invalidität" durch "dauernde Erwerbsunfähigkeit" zu ersetzen. Doch auch dieser Ausdruck wurde verworfen, da er ebenfalls negativ konnotiert ist ("Erwerbs-un-fähigkeit") und keine Verbesserung bringt.

    Eine neue Terminologie zöge zudem eine Änderung der Bundesverfassung (was eine Volksabstimmung zur Folge hätte) und verschiedener Bundesgesetze nach sich. Zudem müssten zahlreiche internationale Vereinbarungen über soziale Sicherheit angepasst und neu verhandelt werden. Ein solch erheblicher administrativer Aufwand stünde in keinem Verhältnis zur erhofften Verbesserung.

    Für den Bundesrat sind die im Rahmen der 5. IV-Revision vorgebrachten Argumente immer noch stichhaltig. Er spricht sich deshalb dafür aus, die heutige Terminologie beizubehalten. Es versteht sich aber von selbst, dass Menschen mit einer Behinderung Mitglieder unserer Gesellschaft sind und die gleichen Rechte und Pflichten haben wie gesundheitlich nichtbeeinträchtigte Personen.

    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament rechtliche Grundlagen vorzulegen, die es ermöglichen, den im Regelwerk der nationalen Gesetzgebung verwendeten Begriff "Invalid" (und die mit ihm verwandten Begriffe) zu ersetzen.

  • BegründungTEXT

    Der Begriff "invalid" ist diskriminierend und zeugt nicht von einer Grundhaltung der Gleichberechtigung gegenüber Menschen mit einer Behinderung. Etymologisch setzt sich das Wort aus dem lateinischen Wortstamm "valere" (stark, gesund, wert sein, gelten, vermögen) und der Vorsilbe "in" (z. B. un..., nicht, ohne) zusammen. Die Übersetzung ist stark negativ (invalidus: unwert/ohne Wert sein, kraftlos, schwach, nicht gelten ...) und nicht zeitgemäss.

    Die IVG-Revisionen postulieren beispielsweise "Integration vor Rente". Dieses Ziel setzt die Grundhaltung voraus, dass man die Menschen mit Behinderung auch als "wertvolle" Mitglieder unserer Gesellschaft mit gleichberechtigten Rechten und Pflichten respektiert.

    Der Ausdruck "Invalidität" wird seit Jahren von Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen und weiteren Kreisen als "diskriminierend" empfunden. Die neuen kantonalen Behindertenkonzepte verwenden die Terminologie "Menschen mit Behinderung", im Behindertengleichstellungsgesetz wird nicht von Invaliden gesprochen. Der Bundesrat wurde bereits verschiedentlich beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um die Gesetzgebung schrittweise anzupassen. Es ist höchste Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0