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Stärkere Rechte der Bauherrschaft bei der Behebung von Baumängeln

(09.3392)MotionErledigt
Schweiz29.04.2009
Profil
Typ
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
09.3392
Beginn
29.04.2009
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20093392
Beiträge(2)
Verlauf(8)
  • Erledigt
  • Abschreibung im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 22.066
    Ständerat
  • Annahme
    Ständerat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Motion an 2. Rat
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Stärkere Rechte der Bauherrschaft bei der Behebung von Baumängeln
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, vertiefte Abklärungen zur Verstärkung des Schutzes von Baufrauen und Bauherren bei der Behebung von Baumängeln im Bereich der Architektur- und Baudienstleistungen zu treffen und gestützt darauf dem Parlament einen konsistenten Lösungsvorschlag für die eruierten Probleme zu unterbreiten. Zu prüfen sind die Frage der Schaffung eines besonderen Bau- und Architekturvertrages und die Unterstellung aller Architekturleistungen unter die Kausalhaftung. Zu überprüfen sind die heute geltenden Rüge- und Garantiefristen und die Haftung des Unternehmers für verdeckte Mängel. Zu Rate zu ziehen sind neben dem Bau- und Architekturvertragsrecht auch das Werkvertragsrecht im Allgemeinen und im Zusammenhang mit dem Auftrags- und Kaufrecht. Weiter sind Fragen, die sich aus den allgemeinen Regeln des Vertragsrechtes ergeben, wie die Unterbrechung der Verjährung oder die Problematik der allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu berücksichtigen.

  • BegründungTEXT

    In der Diskussion der parlamentarischen Initiative Fässler 06.466, "Stärkung des Bauherren- und Baufrauenschutzes", und der gleichlautenden Motion der Kommission für Rechtsfragen 08.3755 anerkannten praktisch alle Votantinnen und Votanten den Handlungsbedarf: Zum besseren Schutz der Rechte der Bauherrschaft bei Baumängeln oder Baupfusch sollen Massnahmen beschlossen werden. Die Ablehnung der parlamentarischen Initiative und der Motion der Kommission für Rechtsfragen gründete vor allem auf dem (zu) engen Korsett der inhaltlichen Forderungen. Diesem Umstand will diese Motion Rechnung tragen.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0