Verlängerung des Moratoriums für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
(09.323)Schweiz01.07.2009
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- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Freiburg folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht, das in Artikel 197 Absatz 7 der Bundesverfassung vorgesehene Moratorium für die Anwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Umwelt um mindestens drei Jahre zu verlängern.
- Titel des GeschäftesVerlängerung des Moratoriums für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0