Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Verlängerung
(09.308)Schweiz30.03.2009
Texte(2)
Sortiert nach Rededatum, Absteigend
Sortieren nach
Format
2 Ergebnisse
- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft erlässt auf Verfassungs- oder Gesetzesebene Bestimmungen zur Verlängerung um mindestens drei Jahre des in Artikel 197 Ziffer 7 der Bundesverfassung vorgesehenen Moratoriums für die Anwendung gentechnisch veränderter Pflanzen.
- Titel des GeschäftesMoratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Verlängerung
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0