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Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Verlängerung

(09.308)StandesinitiativeErledigt
Schweiz30.03.2009
Texte(2)
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2 Ergebnisse
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:

    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft erlässt auf Verfassungs- oder Gesetzesebene Bestimmungen zur Verlängerung um mindestens drei Jahre des in Artikel 197 Ziffer 7 der Bundesverfassung vorgesehenen Moratoriums für die Anwendung gentechnisch veränderter Pflanzen.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Verlängerung

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0