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Mehrwertabgabe. Aufhebung von Artikel 5 Absatz 1 RPG

(08.437)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz13.06.2008
Profil
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
08.437
Beginn
13.06.2008
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20080437
Beiträge(11)
Verlauf(5)
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Keine Zustimmung
    Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR
  • Folge geben (Erstrat)
    Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Mehrwertabgabe. Aufhebung von Artikel 5 Absatz 1 RPG
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

    Artikel 5 Absatz 1 des Raumplanungsgesetzes (RPG) ist ersatzlos aufzuheben.

  • BegründungTEXT

    Im RPG werden die Kantone als Ausfluss von Artikel 5 Absatz 1 zur Erhebung einer Mehrwertabgabe verpflichtet. Diese fällt bei Einzonungen oder Aufzonungen ins Gewicht, wenn ein Grundstück eine Handänderung erfährt.

    24 von 26 Kantonen haben diesen Absatz seit Inkrafttreten des RPG am 22. Juni 1979 nicht angewendet respektive in der kantonalen Gesetzgebung seit drei Jahrzehnten nicht umgesetzt. Lediglich die Kantone Basel-Stadt und Neuenburg wenden die Bestimmung an. Dies wird auch vom Bundesamt für Raumentwicklung bestätigt. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass diese Abgabe und damit Einnahme für den Finanzhaushalt der allermeisten Kantone - inklusive Basel-Stadt als einer der beiden umsetzenden Kantone - eine zwingende Notwendigkeit darstellt. Es handelt sich um eine ordnungspolitische Vorschrift, die von der erdrückenden Mehrheit der Kantone mit stillschweigender Duldung des Bundes seit Jahrzehnten nicht umgesetzt wird.

    Der Bund könnte mittels einer staatsrechtlichen Klage das Bundesgericht bemühen und die Kantone zur Anwendung dieser Bestimmung zwingen. Doch wird dieser Weg als politisch nicht gangbar bezeichnet. Faktisch greift hier die Kantonsautonomie durch, das heisst, wenn die Kantone nicht legiferieren, gibt es auch kaum eine praktikable Möglichkeit, sie dazu zu zwingen. In diesem Zusammenhang wurde bereits unter Bundesrat Arnold Koller auch die Einführung einer subsidiären Bundesnorm verworfen: Eine solche hätte nur Wirkung entfaltet, wenn kantonale Vorschriften entweder nicht vorhanden gewesen wären oder ihr Durchgriff nicht funktioniert hätte.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0