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Das Vorsorgeprinzip im Thurgau anwenden und den Zugang zu irreversiblen Eingriffen zur Geschlechtsumwandlung nur Personen vorbehalten, die nach schweizerischem Zivilgesetzbuch volljährig sind

(24/MO 16/117)MotionInBearbeitung
Grosser Rat Thurgau (TG)19.02.2025
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