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G8-Gipfel in Evian. Einsatz der Armee im Assistenzdienst

(03.012)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz12.02.2003
Reden(53)
Sortiert nach Rededatum, Absteigend
53 Ergebnisse
  • Abstimmung
    Rede
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für den Antrag der Minderheit III .... 58 Stimmen

    Dagegen .... 108 Stimmen

    [VS]

  • Redetext
    Yves Christen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Nous nous prononçons sur les propositions de non-entrée en matière déposées par les minorités I et II et par M. Zisyadis.

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    Für Eintreten .... 111 Stimmen

    Dagegen .... 31 Stimmen

    [VS]

    Le président (Christen Yves, président): Nous votons maintenant sur la proposition de renvoi Teuscher.

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    Für den Antrag Teuscher .... 54 Stimmen

    Dagegen .... 112 Stimmen

    [VS]

    Le président (Christen Yves, président): Nous nous prononçons sur la proposition de renvoi de la minorité III.

  • Redetext
    Marlyse Dormond Béguelin(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Nous avons appris ce week-end par la presse vaudoise et romande que dans le canton de Vaud, et à Lausanne plus particulièrement, il est envisagé de bloquer tout le centre-ville, c'est-à-dire particulièrement la place Saint-François. Je voudrais préciser, pour ceux qui ne connaissent pas Lausanne, que la place Saint-François est le noeud où convergent tous les transports publics de Lausanne et des alentours.

    J'aimerais quand même rappeler que, lorsque le Conseil fédéral a accepté d'apporter son concours à l'organisation du Sommet du G8, il aurait quand même dû faire attention à ce que la vie des gens dans les régions concernées se déroule, je dirai, le plus normalement possible.

    Or, nous n'avons pas, de la part du Conseil fédéral, de réponses aux questions posées sur ce point.

    Aussi, je vous recommande d'adopter la proposition de minorité III (Fehr Jacqueline). Son chiffre 1 est absolument essentiel.

    Nous avons besoin de savoir, Monsieur le Conseiller fédéral, si dans ces régions-là nous arriverons encore à vivre un tout petit peu normalement pendant le déroulement de la rencontre de ces "maîtres du monde"?

  • Redetext
    Samuel Schmid(Bürgerlich-Demokratische Partei)
    Schweiz

    Sie bezichtigen mich der Paranoia. Ich bezichtige Sie der Vergesslichkeit. Immerhin habe ich ausgeführt, dass die Armee keine Aufträge selber gibt und keine Aufträge selber ausführt. Die Armee steht subsidiär den kantonalen Polizeiorganen zur Verfügung. Das habe ich vorhin deutlich ausgeführt. Ob, wann und wie solche Aktivitäten stattfinden, das entscheiden die zivilen Instanzen. Wir stellen ihnen die Armee zur Verfügung, soweit wir das unter dem Status des subsidiären Einsatzes tun können. Auch die sanitätsdienstliche Unterstützung ist ein Bedürfnis der zivilen Organe, und damit ist es eine Pflicht der Armee, dieses Bedürfnis allenfalls zu erfüllen. Aber es ist nicht so, dass die Armee in Aktivismus macht und diese Region militarisiert. Gegen diesen Vorwurf verwahre ich mich.

  • Redetext
    Stéphane Rossini(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Monsieur le Conseiller fédéral, vous avez parlé du rôle des cantons et de la subsidiarité, notamment avec les polices et avec les hôpitaux militaires. Vous nous avez rappelé la question "de quoi s'agit-il?". En tant que conseiller national, j'ai entendu le représentant du canton du Valais nous dire qu'il était prêt à fermer des frontières. En tant que responsable de l'organisation des secours dans le canton du Valais, j'ai entendu les policiers et les médecins nous tenir des discours qui devenaient franchement hystériques et qui frisaient la paranoïa.

    Vous avez évoqué tout à l'heure la complémentarité Confédération/cantons: comment allez-vous tenter de maîtriser les petits Rambo qui, dans certains cantons, se réjouissent de ce G8? Mais tout cela n'est pas très rationnel, alors comment allez-vous ramener la rationalité dans les cantons?

  • Redetext
    Samuel Schmid(Bürgerlich-Demokratische Partei)
    Schweiz

    Ich stelle vorweg einmal fest, dass die Schweiz nicht Mitglied der G8 ist.

    Wenn Sie das Ganze mit dem Irak-Krieg in Zusammenhang bringen, sehen Sie, dass selbst in der G8 Staaten sind, die gegen diesen Krieg sind, und dass gerade Frankreich als einladende Macht sich wahrscheinlich diese Frage stellen wird. Sollte sich Frankreich aber entschliessen, diesen G8-Gipfel durchzuführen, wird Frankreich mit Sicherheit dafür auch entsprechende Gründe haben.

    Selbstverständlich wird der Bundesrat die Sicherheitslage immer wieder verfolgen, aber aus heutiger Sicht gäbe es nach unserer Beschlusslage keinen Grund, um dann die Mitwirkung abzusagen, umso mehr - aber jetzt nehme ich Ihre Argumentation auf - als Frankreich die einladende Macht ist.

  • Redetext
    Josef Zisyadis(Alternative Linke)
    Schweiz

    Monsieur le Conseiller fédéral, je suis assez surpris des réponses que vous avez données à un certain nombre de questions. Je trouve qu'elles sont à la fois légères et parfois un peu surréalistes.

    Légères! Vous dites: "Il faut bien rendre service à un voisin" et "Tout ceci est maîtrisable", alors que tout le monde sait, et qu'il est de notoriété publique, que toute la partie opérationnelle a environ quatre mois de retard pour être véritablement mise en oeuvre. Je doute que vous soyez prêts à temps.

    Ensuite de cela, avoir un débat comme celui-là au moment où, dans quelques heures peut-être ou dans quelques jours, une puissance mondiale va déclarer la guerre, et n'avoir aucune réflexion de votre part sur cette situation invraisemblable dans laquelle nous allons être placés ....

    Ma question est simple. Comment est-ce que vous allez réagir s'il y a déclaration de guerre contre l'Irak? Est-ce que la Suisse, en l'occurrence son gouvernement, va demander le report ou l'annulation de ce Sommet? C'est la seule question fondamentale qui se pose aujourd'hui.

    [PAGE 340]

  • Redetext
    Samuel Schmid(Bürgerlich-Demokratische Partei)
    Schweiz

    In Bezug auf den vorliegenden Antrag, Herr Schlüer, hatten Sie Gelegenheit, in der SiK die entsprechenden Fragen zu stellen und auch zu diskutieren. Es ist so - da gebe ich Ihnen persönlich durchaus Recht -, dass das Geschäft früher hätte vorbereitet werden sollen. Allerdings, täuschen wir uns nicht über das Faktum hinweg, dass wir mit unseren föderalen Strukturen - und in diesem Punkt ist das Ganze auch ein gutes Lehrstück - in der Vorbereitung derartiger Konferenzen nach heutigen Standards noch wenig Erfahrung haben.

    Im Übrigen sind Sie nicht präjudiziert, Herr Schlüer. Sie sind insoweit nicht präjudiziert, als dieses Urteil, ob man mitmacht oder nicht, auch im letzten Dezember das gleiche gewesen wäre, wie es heute ist.

  • Redetext
    Ulrich Schlüer(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Herr Bundesrat, nach Ihrer Eingangsbemerkung, es würden im Zusammenhang mit diesem Geschäft Tatbestände auf den Tisch gelegt, die nur im weiteren Sinn etwas mit der eigentlichen Vorlage zu tun hätten, möchte ich Sie nach dem Verhältnis zwischen Bundesrat und Parlament fragen: Wo sollen wir denn die mit dem G8-Gipfel verbundenen Tatbestände diskutieren? Der Bundesrat gab im August letzten Jahres die Zustimmung zum Gipfel; jetzt haben wir März. Wir haben für die Sondersession den Staatsvertrag, den wir über das Wochenende zum ersten Mal lesen durften, traktandiert. Dannzumal werden Sie Ihre Aufgebote an die Soldaten längst verschickt haben - müssen sie auch verschickt haben, denn es geht dann nur noch drei Wochen bis zum Gipfel. Wie gedenkt eigentlich der Bundesrat in solchen Situationen mit dem Parlament umzugehen? Wir besitzen überhaupt keine wirkliche Entscheidungsmöglichkeit; wir können nicht frei Ja oder Nein sagen - das geht doch drei Wochen vor der Konferenz nicht mehr! Wann und wo also sollen wir Fragen zu diesem Gipfel überhaupt stellen?

  • Redetext
    Samuel Schmid(Bürgerlich-Demokratische Partei)
    Schweiz

    Ich nehme die Kritik gerne zur Kenntnis. Ich habe zum Ersten darauf hingewiesen, dass wir im zwischenstaatlichen Verkehr auch gewisse nachbarliche Verpflichtungen haben, die nicht ständig wieder hinterfragt und diskutiert werden können. Auch die Schweiz nimmt eine solche Bereitschaft von den Nachbarstaaten in Anspruch; auch wir profitieren von dieser Praxis.

    Zum Zweiten: Es ist so, dass diese Sicherheit etwas kostet. Gestatten Sie mir allerdings, darauf hinzuweisen, dass die Gewährleistung von Sicherheit zu den ursprünglichen Staatsaufgaben gehört. Die ursprünglichen Staatsaufgaben können Sie nicht immer mit den Kosten gleichsetzen, sonst danken Sie als Staat ab. Sicherheit ist zu gewährleisten, d. h., die Gefahr soll dominiert werden. Insoweit ist das Produkt Sicherheit nicht tel quel vergleichbar mit einem Objektkredit.

    Jetzt ist es tatsächlich so - das hat auch der Kanton Graubünden, das haben auch andere erfahren -, dass diese kantonale Souveränität in Bezug auf die Polizeihoheit auch einen Preis hat. Der Bund, d. h. der Sicherheitsausschuss, hat mit den Kantonen über dieses Problem gesprochen. Die Kantone haben entsprechende Budgets gemacht; die Armee stellt noch Material zur Verfügung. Soweit ich jetzt und heute orientiert bin, ist man sich insoweit eigentlich im Klaren. Das EDA hat in seinen Verhandlungen mit Frankreich auch dieses Kostendach von 18 Millionen Franken ausgehandelt.

  • Redetext
    André Bugnon(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Je suis un des commissaires qui s'est abstenu lors du vote sur l'ensemble par mauvaise humeur. En l'état de la situation, il est clair qu'on ne peut pas faire autrement que d'assurer la sécurité pour les citoyens de notre pays et de soutenir ce projet, et je le soutiendrai.

    Mais, je trouve que le Conseil fédéral aurait dû agir autrement dans tout l'historique de cette affaire. Quand il s'est engagé l'été dernier par la voix de M. Villiger, est-ce que le Conseil fédéral n'aurait pas mieux fait de réfléchir et de discuter d'abord des conséquences financières que l'organisation du Sommet du G8 aurait, surtout que le G8 n'est pas fait par des pays qui vont discuter de la paix, notamment, puisque certains d'entre eux vont même prochainement peut-être déclarer la guerre?

    Avant de faire supporter les coûts par les cantons limitrophes, le Conseil fédéral n'aurait-il pas pu demander à M. Chirac de trouver d'autres villes françaises pour organiser ce Sommet, par exemple Grenoble ou Bordeaux, plutôt que de le faire à Evian, au bord du lac Léman et à la frontière de notre pays?

    Je trouve que le Conseil fédéral s'est engagé trop vite dans cette affaire et que maintenant, on est pieds et poings liés, on ne peut plus faire autre chose que d'assurer la sécurité.

  • Redetext
    Samuel Schmid(Bürgerlich-Demokratische Partei)
    Schweiz

    Das hat nichts mit den USA zu tun. Die "Rules of Engagement" sind leider ein technischer Begriff, wie es viele andere auch gibt. Es gibt ja auch die "ordinateurs" und die Computer!

    Die Kontakte zwischen den betroffenen Armeeangehörigen werden mit Sicherheit auf Französisch durchgeführt werden; die USA sind nicht involviert.

  • Redetext
    Jean Jacques Schwaab(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Monsieur le Conseiller fédéral, pouvez-vous nous assurer que l'accord de coopération militaire est bien avec la France, et non pas avec les Etats-Unis ou sous le contrôle de ceux-ci? Ou alors, sinon, pour quelles raisons est-ce que la procédure d'intervention s'intitule "Rules of Engagement"? Est-ce que cela signifie que l'anglais est la langue de travail entre la Suisse et le pays de Voltaire, dont on me dit que vous appréciez la littérature?

  • Redetext
    Yves Christen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Les débats concernant cet objet ont été longs, complets, nourris. Il semble que cela ne soit pas suffisant puisque six d'entre vous souhaitent poser des questions et faire des déclarations personnelles. Le règlement vous en donne le droit. Je vous prie d'être brefs.

  • Redetext
    Samuel Schmid(Bürgerlich-Demokratische Partei)
    Schweiz

    Sie haben sich in einer ausgedehnten und sehr umfangreichen Debatte zum Projekt des Assistenzdienstes zum Schutz des G8-Gipfels geäussert. Aufgrund dieser breiten und umfassenden Debatte bin ich gezwungen, auch einige grundsätzliche Überlegungen voranzustellen.

    De quoi s'agit-il? Sehr vieles, was da gesagt worden ist, ist weder über diesen Erlass zu regeln, noch kann es Gegenstand unserer Verhandlungen sein. Immerhin haben wir uns alle innerhalb der Verfassung zu bewegen, und diese Verfassung allein gibt einen Rahmen, der verschiedene Programmpunkte - d. h. Anträge, wie sie gestellt worden sind - hier ausschliesst.

    Aber vorweg: Generell wird vom G8-Gipfel gesprochen. Es wird in der Regel nicht darauf hingewiesen, dass sich die Vertreter dieser G8-Staaten dort nicht allein, sondern zusammen mit dem Nouveau Partenariat pour le Développement de l'Afrique treffen. Es wird nicht gesagt, dass genau diese Zusammenkunft der so genannt Mächtigen mit diesen Vertreterinnen und Vertretern der Ärmsten auch Gegenstand des Gipfels von Evian ist, dass gerade eine solche Zusammenkunft sehr wohl im Interesse der Ärmsten dieser Welt sein kann und dass allein gestützt auf diese Tatsache es falsch ist, wenn man sich einfach darauf fokussiert, es würde hier eine Konferenz der mächtigsten Staaten der Welt geschützt. Es wird ohnehin nicht erwähnt, dass sie demokratisch legitimiert sind, und es wird in der Regel nicht darauf hingewiesen, dass gerade diese Auseinandersetzung [PAGE 337] mit den Armen ein Programmpunkt ist. Ist denn das wirklich eine Motivation für unser Land, zu sagen: Wir helfen, das zu verhindern?

    Die Tatsache, dass auch die so genannten Nepad-Staaten, die Staaten der New Partnership for Africa's Development, zur Teilnahme am G8-Gipfel eingeladen werden, dient gerade als gutes Beispiel für die Bereitschaft, die Probleme der Entwicklungsländer dort zu thematisieren. Dadurch wird das eigentliche Forum erweitert und beschränkt sich nicht nur auf die Einzelinteressen der G8-Staaten.

    Der Problemkreis Entwicklungsländer und Fragen der Migration oder der internationalen Stabilität sind allesamt Probleme, welche die Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit, also auch die Schweiz betreffen: Diese Themen greifen über nationale Grenzen. Es war bisher üblich - es wird auch in Zukunft so bleiben -, dass die Schweiz mithilft, den ungestörten Verlauf dieser und künftiger Diskussionen zu garantieren, dass wir ein neutraler Platz für solche Auseinandersetzungen sind oder, wenn es jetzt im unmittelbar benachbarten Frankreich stattfindet, dass wir einen entsprechenden Beitrag dazu leisten. Damit zeigt sich die Schweiz auch solidarisch mit den teilnehmenden Nepad-Staaten und übernimmt entsprechend Verantwortung. Gerade diese Haltung entspricht unserem Engagement zugunsten der Staaten der Dritten Welt.

    Ein Zweites: Evian hat für Frankreich oder auch für die Welt eine lange Konferenztradition. Evian ist jetzt nicht speziell gesucht worden, um diese Konferenz unmittelbar an die Landesgrenze zu legen; Evian diente bereits als Konferenzort für die Indochinakonferenz, später auch im Algerienkrieg usw. Auch an diesen Konferenzen hatte die Schweiz jeweils einen Beitrag zu leisten, und sie hat ihn auch geleistet.

    Leider ist heute die Zusammenkunft von Staatschefs, selbst von Staatschefs der G8 und der ärmsten Länder Afrikas, nicht mehr ohne spezielle Sicherheitsmassnahmen möglich. Da frage ich mich auch, wie Herr Cuche: Was alles muss man noch vorkehren, um solche Konferenzen durchführen zu können? Aber die Antwort kann doch nicht sein: Es ist zu gefährlich; wir können sie nicht mehr durchführen. Die Antwort muss doch gerade darauf hinauslaufen, dass man sich, über diese Kontakte, Schritt für Schritt - wenn auch zugegebenermassen in der Regel in kleinen Schritten - für die Lösung der bestehenden Konflikte einsetzt.

    Die Risikoanalyse, die zu machen ist, ist heute leider umfassender zu machen, als das früher der Fall war. Und es ist zweifellos zuzugestehen, dass auch für die durchführenden Staaten, und damit auch für die Schweiz, die einen Beitrag leistet, ein gewisses Risiko bleibt. Aber der Rechtsstaat, der Staat als Inhaber des Gewaltmonopols, des verfassungskonformen Gewaltmonopols, hat die Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit zu gewährleisten - für alle Teile dieser Gesellschaft, nicht bloss für eine Seite. Das hat er nach bestimmten Regeln der Verhältnismässigkeit usw. zu tun. Ich komme darauf noch zurück.

    Ein dritter Punkt - dies vorweg - ist die schweizerische Verfassungsordnung. Die Kantone haben auf ihrem Gebiet die Polizeihoheit und die Polizeisouveränität. Es ist von vornherein nicht verfassungskonform, wenn über Vorschläge im Parlament Auflagen gemacht werden, die diese Kompetenz der Kantone, die durch die Bundesverfassung garantiert ist, einschränken würden. Diese Kompetenz ist zu respektieren. Wir stehen den Kantonen dort subsidiär zur Verfügung, wo sie eine Unterstützung wollen und brauchen, aber nicht in eigener Kompetenz oder kraft eigenen Rechtes. Sonst sind es - gerade im Polizeibereich - Teilbereiche, die speziell über die Verfassung und die Rechtsordnung dafür ausgeschieden sind. Der Bund hat sich in diesen Segmenten engagiert, und er hat sich über die Diskussion und Mitgestaltung des Staatsvertrages engagiert. Da - hier gebe ich Ihnen Recht, das haben Herr Schlüer und andere kritisiert - wäre es sachgerecht, wenn auch der Staatsvertrag zusammen mit diesem Projekt diskutiert werden könnte. Es wird ja noch erfolgen, es ist traktandiert; Sie werden diese Gelegenheit noch haben, und letztlich ist es dann ein Gesamtes, das die Legitimation für diesen Einsatz abgibt.

    Es wurde verschiedentlich diese Schweizer Zusage kritisiert. Zum einen wiederhole ich hier, was ich in der SiK bereits mehrfach erwähnt habe: Die Schweiz hat in den letzten Jahren mehrmals gerade auf die Unterstützung Frankreichs zählen dürfen und müssen. Wir haben sie auch stets problemlos und formlos erhalten. Der Zionistenkongress in Basel beispielsweise wäre ohne die Unterstützung der französischen Sicherheitsorgane nicht sicher durchzuführen gewesen. Das gab es auch schon in anderen Bereichen.

    Die Anfrage Frankreichs musste von der Schweiz her, wenn man alle Konsequenzen berücksichtigen wollte und musste, positiv beantwortet werden. Deshalb ist es nach der Haltung und Auffassung des Bundesrates müssig, hier darüber zu sprechen, dass man eigentlich hätte absagen müssen - es sei denn, Sie wollen das politische Signal so abgeben, dass wir auf unserer Seite nicht bereit sind, hier einen nachbarlichen Dienst zu leisten, und dass wir auf der anderen Seite dann offenbar auch auf französische Unterstützung verzichten wollen, wenn in Genf beispielsweise einmal eine internationale Konferenz stattfindet. Denn dort gilt dann das Prinzip der Reziprozität; dieses Prinzip ist in der Deklaration des Vertrages auch entsprechend niedergelegt. Gerade Genf als internationale Stadt ist darauf angewiesen, in einem solchen Fall diese Unterstützung dann nötigenfalls vom französischen "Hinterland" zu erfahren.

    Ich gehe jetzt auf einzelne Punkte noch ein. Die Bedrohungsanalyse wurde teilweise von Ihnen gemacht. Es geht darum, dass Einzelpersonen, Delegationen, Einrichtungen oder Objekte eben einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt sind, dass sie eines speziellen Schutzes bedürfen und wir hier auch international verpflichtet sind, diesen Schutz sicherzustellen. Es geht auch darum, Kundgebungen grösseren Ausmasses aufzufangen, nach Möglichkeit zu begleiten und auch Sachbeschädigungen oder Ausschreitungen zu verhindern.

    Die Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit und Logistik, die im Zusammenhang mit diesem G8-Gipfel auf uns zukommen, sind zwar gross, komplex und anspruchsvoll, zweifellos auch nicht ohne gewisse Risiken, aber, wie die Polizeiorgane und auch der Bundesrat glauben, sie sind durchaus zu bewältigen. Die Herausforderungen - wir sprechen von Schutz und Sicherheit für den Flughafen Genf-Cointrin und das Gros der 6000 bis 8000 Delegationsmitglieder und Medienleute, die für die Dauer des Gipfels in Lausanne und Montreux beherbergt werden, sowie von der Gewährleistung der freien und friedlichen Meinungsäusserung für eine noch unbekannte Anzahl von Gegendemonstranten - müssen aber durch die betroffenen Kantone im "bassin lémanique" bewältigt und gemeistert werden.

    Im Bereich der Sicherheit sind somit in erster Linie die kantonalen Polizeikorps Genf, Waadt und Wallis gefordert. Da jedoch bereits feststeht, dass die kantonalen polizeilichen Sicherheitskräfte mit der Verstärkung durch einen Ikapol-Einsatz nicht ausreichen werden, ist der Bund materiell, personell und finanziell gefordert, um im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die Kantone bei der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben zu unterstützen - nicht um ihnen diese Aufgabe abzunehmen, sondern um sie zu unterstützen. Die Voraussetzungen für einen Einsatz der Armee im Assistenzdienst sind nach Ansicht des EJPD erfüllt. Weil mehr als 2000 Angehörige der Armee zum Einsatz kommen, liegt die Entscheidkompetenz für diesen Assistenzdienst beim Parlament.

    Gemäss den heute vorliegenden Gesuchen der Kantone wird die Armee die kantonalen Polizeikorps in folgenden Bereichen zu unterstützen haben: Es geht einmal um die Überwachung, Bewachung und Kontrolle kritischer Infrastruktur inklusive des Flughafens Genf-Cointrin. Es geht um Boden- und Lufttransporte zugunsten der zivilen Einsatzkräfte sowie Verkehrsleitung. Es geht um einen Betrieb des Militärspitals Moudon zugunsten der zivilen Einsatzkräfte. Es geht um die Unterstützung der Seepolizei durch Patrouillenboote der Armee und den Aufbau eines redundanten Übermittlungsnetzes zugunsten der zivilen und militärischen Einsatzkräfte. Weiter werden Angehörige des Festungswachtkorps das Grenzwachtkorps an der Grenze verstärken.

    [PAGE 338] Die Schweiz hat seit Beginn, seit der Kontaktaufnahme durch Frankreich stets unterstrichen, dass Frankreich sich nebst den Kosten für die Beherbergung und die Transporte auch an den Kosten im Zusammenhang mit den Sicherheitsmassnahmen beteiligen muss und dass für die zu erwartenden globalisierungskritischen Kundgebungen ein Ort auf französischem Territorium gefunden werden müsse. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Kundgebungen auf Schweizer Boden, beispielsweise in Genf oder Lausanne, stattfinden. Die Dimension des Gipfeltreffens in Evian erfordert deshalb umfangreiche Massnahmen des Bundes und der Kantone. Zudem macht die geographische Lage von Evian im "bassin lémanique" den grenzüberschreitenden Verbund der Konferenzschutzmassnahmen beider Staaten erforderlich, und hiefür gibt es oder gab es rechtliche Aspekte zu genehmigen. Das ist über den Staatsvertrag erfolgt.

    Hinsichtlich der rechtlichen Regelung des Status von militärischem Personal gibt es noch eine Option. Es sind zurzeit Vorbereitungen zur Ratifizierung eines PfP-Truppenstatutes, eines so genannten Status of Force Agreement (Sofa), im Gange. Das geschieht hier, wie es andernorts geschehen ist und wie es gestützt auf die Zustimmung durch die Schweizer Bevölkerung am 10. Juni 2001 möglich ist. Mit der Beschleunigung des ursprünglichen Zeitplans, d. h. mit einem Bundesratsbeschluss Mitte April, wäre das zeitgerechte Inkrafttreten des Sofa hinsichtlich der geplanten militärischen Zusammenarbeit zugunsten des Gipfeltreffens in Evian möglich.

    Ein Verweis auf das bestehende Standardabkommen vereinfacht schliesslich die entsprechenden Detailregelungen im Staatsvertrag. Ein solches Abkommen wäre im Interesse der Rechtssicherheit unserer Truppe.

    Der Assistenzdienst wird vom 22. Mai bis zum 5. Juni 2003 dauern. Wir haben heute in der Fragestunde bereits darauf hingewiesen, dass man nach den jetzt vorliegenden Begehren der Kantone mit einem Truppeneinsatz von rund 5600 Angehörigen der Armee zu rechnen hat. Die Aufgliederung im Einzelnen habe ich in der Fragestunde in der Antwort an Frau Hollenstein öffentlich gemacht; ich verzichte darauf, sie hier zu wiederholen. Die Eventualplanung ist vom zivilen Verantwortlichen und vom EJPD vorzunehmen, nicht vonseiten der Armee.

    Schliesslich kann darauf hingewiesen werden, dass dort, wo die Truppe gemeinsam oder in gemeinsamer Funktion oder in Berührung zueinander ihre Aufgabe erfüllt, über den Staatsvertrag sichergestellt ist und sichergestellt wird, dass die staatlichen Souveränitätsrechte unangetastet bleiben. Ich habe entsprechende Detailfragen in der SiK Ihres Rates beantwortet.

    Zu den einzelnen Anträgen:

    Einer der Anträge Zisyadis fordert, dass der Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zum Schutz des G8-Gipfels in Evian entgegen unserer Formulierung in Artikel 3 dem Referendum zu unterstehen habe. Wir haben in der Botschaft die Rechtsform des Beschlusses unter Punkt 7 ausgeführt und die Form des einfachen Bundesbeschlusses begründet. Der vorliegende Bundesbeschluss ist als Einzelakt der Bundesversammlung gemäss unserer Gesetzgebung nicht rechtsetzend und untersteht in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses nach Artikel 163 der Bundesverfassung somit nicht dem Referendum.

    Ein zweiter Antrag fordert, dass die Armee auf keine Weise Ordnungsdienst zu leisten hat. Nur in der Einsatzart Aktivdienst darf die Armee mit Ordnungsdiensteinsätzen betraut werden. Der Armee-Einsatz zugunsten des G8-Gipfels erfolgt im Assistenzdienst. Der Antrag ist damit erfüllt und obsolet.

    Zum dritten Antrag ist zu sagen, dass im Staatsvertrag mit Frankreich die binationale zivile und militärische Zusammenarbeit geregelt wird. Der Staatsvertrag bekräftigt auch, dass die Souveränität beider Staaten gewahrt bleibt. Im Rahmen der einsatzorientierten Ausbildung vor dem Assistenzdiensteinsatz - und übrigens auch in jedem Truppendienst - werden der Truppe und dem Kader im Rahmen des Truppeninformationsdienstes Lektionen über die Themen unseres Staates durch Kommandanten oder Fachspezialisten erteilt. Das umfasst auch die demokratischen Rechte und Pflichten eines jeden Staatsbürgers. Auch hier ist eine spezielle und besondere Instruktion nicht nötig.

    Die Anträge Zisyadis sind abzulehnen. Dasselbe trifft selbstverständlich für den Antrag zu, dass eine spezielle Dispensationspraxis zuzulassen wäre. Hier gilt die übliche Regelung, dass die Dienstleistung entsprechend dem Aufgebot zu leisten ist. Während eines Militärdienstes darf der Angehörige der Armee das Tragen von Waffen mit scharfer Munition nicht verweigern; eine solche Verweigerung hätte für ihn disziplinar- oder strafrechtliche Konsequenzen.

    Frau Teuscher, auch die Idee Ihres Antrages fällt in den Bereich des öffentlichen Schulwesens und damit der Kantone. Ich kann mir persönlich durchaus vorstellen, dass in den Lehrplänen im Rahmen des Staatskundeunterrichts der Begriff der Globalisierung thematisiert wird. Mit der Botschaft zum Armee-Einsatz im Assistenzdienst hat der Antrag aber keinen materiellen Zusammenhang und ist aus diesen Gründen abzulehnen. Wir sind nicht kompetent, die entsprechende Auflage zu machen.

    Herr Vaudroz nimmt ein versicherungstechnisches Problem auf. Es geht bei der Beurteilung von Bewilligungen für Demonstrationen darum, den schmalen Grat zwischen der Gewährleistung der Grundrechte - der Meinungsäusserungsfreiheit - und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zu finden. Die Finanzierung in diesem Zusammenhang ist daher gleich zu handhaben wie in anderen Fällen, in denen diese beiden Interessen eine Rolle spielen; dies wird in der Botschaft auch so vorgeschlagen. Wo Personen geschädigt werden oder öffentliches oder privates Eigentum beschädigt wird, haben die Verursacher für die Schäden einzustehen. Es ist nicht am Bund, den Kantonen oder Gemeinden, solche Schäden zu übernehmen, wenn sie sich für die Wahrung des Grundrechtes der Meinungsäusserungsfreiheit beziehungsweise der Demonstrationsfreiheit einsetzen. Auch hier ist der Antrag deshalb abzulehnen.

    Herr Gysin Remo schlägt vor, den Truppenbestand auf 2250 Angehörige der Armee zu beschränken. Er weist in der Begründung darauf hin, dass für das WEF in Davos 1700 im Einsatz waren, und das sei nur massvoll zu erhöhen. Ich sage nochmals: Es ist nicht die Armee, die, wie ebenfalls gesagt worden ist, sich praktisch neue Aufgaben zuschreiben will und eine WK-Planung macht. Es ist nicht so, dass sich die Armee hier anbietet, um eingesetzt zu werden. Die Armee geht nur so weit, wie das von den Kantonen verlangt wird, wie ihr subsidiärer Einsatz von den Behörden bejaht wird und sie vom Parlament die entsprechende Kompetenz hat.

    In der Planung für das mit dem WEF in Davos überhaupt nicht vergleichbare Ereignis spricht man heute von 5600 Armeeangehörigen. Das ist auch nicht verwunderlich, geht es doch darum, die Sicherheit nicht nur an einem bestimmten Ort, in einem bestimmten Raum wie in Davos zu gewährleisten, sondern sowohl im Flughafen Genf wie an praktisch der ganzen oder an einem grossen Teil der Nordküste des Genfersees und dort die Polizei zu unterstützen.

    Die Dispositive werden von der Polizei gemacht. Der Einsatz der Armee ist subsidiär. In diesem Rahmen kann ein entsprechender Beitrag geleistet werden. Die Truppen zu beschränken käme einer verantwortungslosen Einschränkung dieses Einsatzes gleich. Weshalb? Dort, wo die Truppe subsidiär in den Einsatz befohlen wird, unter der Verantwortung ziviler Kommandos, dort werden Polizeikräfte freigespielt. Nur wenn das möglich ist, ist es auch möglich, verhältnismässig zu reagieren. Wenn Sie als Ordnungsgarant die Kraft zur Verhältnismässigkeit verlieren, beginnt der Manifestant das Feld zu diktieren. Das darf nicht der Fall sein. Deshalb ist das Gewaltmonopol des Staates auch kontrolliert, hat verfassungsmässigen Regeln zu genügen und ist entsprechend geführt. Aber um das gewährleisten zu können, braucht es die entsprechende innere Reserve.

    Deshalb ist es heute weder dem Bundesrat noch der Polizei respektive diesen drei Kantonen möglich, definitiv zu sagen, welche Kräfte oder wie viele Kräfte im Einsatz stehen [PAGE 339] werden. Wir gehen davon aus - und haben Grund zu dieser zuverlässigen Annahme -, dass es bei den 5600 bleiben wird.

    Schliesslich zu den Minderheitsanträgen auf der Fahne: Die Ablehnung der Nichteintretensanträge habe ich begründet.

    Zum Minderheitsantrag Fehr Jacqueline: Es sei darauf hingewiesen, dass auch hier ein Teil dieser Auflagen verfassungskonform respektive Verfassungsauftrag ist. Es ist eine Leerformel, das hier in diesen Beschluss speziell aufzunehmen. Und im Übrigen kann ein anderer Teil der Aufgaben nicht über die Kompetenz des Bundes geregelt werden.

    Ich bitte Sie also, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

    Damit fasse ich zusammen: Ich bitte Sie, dem Beschluss zuzustimmen und die Nichteintretens- oder Rückweisungsanträge sowie die Einzelanträge abzulehnen.

  • Redetext
    Pierre Salvi(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Tout d'abord, quelques faits. A la suite de la décision d'organiser le Sommet du G8 à Evian et de l'assurance donnée en 2002 par M. Kaspar Villiger, alors président de la Confédération, que la Suisse apporterait son soutien à son déroulement, diverses appréciations ont été conduites par la Confédération et les cantons notamment, permettant de définir les conditions dans lesquelles la sécurité pourrait être assurée en Suisse.

    La sécurité de la zone frontalière sur le Léman et dans l'espace aérien du bassin lémanique ne peut être assurée avec efficacité que si la Suisse et la France, pour une durée limitée, exercent en commun leur souveraineté sur un espace géographique clairement limité. A cet effet, la Suisse et la France ont signé un accord bilatéral de coopération.

    Les cantons, responsables au premier titre de la sécurité sur leur territoire, ont demandé l'appui de l'armée pour des engagements subsidiaires. L'importance de cet appui nécessitant l'approbation de l'Assemblée fédérale, le Conseil fédéral nous soumet le présent message.

    Je passe au débat d'entrée en matière. Deux propositions de non-entrée en matière de minorité Schlüer et de minorité Cuche ont été déposées. La proposition de non-entrée en matière de la minorité I (Schlüer) met en évidence le fait que l'existence et la crédibilité de la Suisse ne dépendent pas de cette conférence. La Suisse ne devrait pas se transformer en service d'aide au G8. La Suisse n'a pas à payer ce prix. M. Schlüer craint en outre qu'au travers de ce service d'appui, on cherche de nouvelles possibilités d'engagement de l'armée, qu'on veuille légitimer "Armée XXI". D'après lui, la décision française d'organiser ce sommet à Evian sans nous consulter serait un affront.

    S'agissant de la proposition de non-entrée en matière de la minorité II (Cuche): M. Cuche, quant à lui, fait part de son malaise à l'égard de la réunion du G8, qui est considérée par lui comme le "conclave de maîtres du monde autoproclamés" et ne bénéficiant d'aucune assise institutionnelle. M. Cuche remet en question la légitimité du G8; il estime que la Suisse n'a pas à cautionner ce genre d'événement.

    La majorité de la commission estime au contraire qu'à partir du moment où une telle conférence est organisée à Evian, il incombe aux autorités politiques, en particulier à la Confédération, d'assurer la sécurité des habitants et des délégations présentes en Suisse à cette occasion. La crédibilité de notre pays, traditionnellement terre d'accueil de rencontres internationales, est à prendre en compte dans l'analyse qui doit être faite, de même que la réponse à apporter à la demande des cantons concernés au premier titre. Nous rappelons encore au passage la tenue récente du Congrès sioniste à Bâle, ou encore l'organisation de conférences internationales à Genève, qui ont toutes nécessité l'appui des autorités françaises.

    Cela étant, des échanges ont eu lieu en commission sur les aspects d'opportunité du choix d'Evian pour l'organisation de ce Sommet, sur la justification du soutien de la Suisse et le financement des mesures de sécurité liées à la présence des délégations, sur les restrictions faites relativement à la liberté de mouvement des populations concernées ainsi qu'au droit de manifester, et enfin sur le financement qu'implique l'ensemble des dispositifs qui seront mis sur pied par les cantons, les communes et la Confédération.

    La majorité de la commission partage la conviction que la France était parfaitement habilitée à choisir Evian à la frontière de notre pays, même si ce choix implique un [PAGE 336] engagement de la Suisse et n'est donc pas sans créer des difficultés, notamment d'ordre technique et juridique, pour autoriser les collaborations transfrontalières que cela suppose. Il n'est que de penser au fait que la couverture aérienne sera assurée par les Forces aériennes de la Suisse et de la France pour s'en faire une idée.

    Ce choix étant arrêté, la majorité de la commission a estimé que les mesures de sécurité à prendre pour favoriser le bon déroulement de ce Sommet, outre leur nécessité évidente, sont de nature à démontrer et à renforcer la vocation de la Suisse en général et de Genève en particulier. La démonstration de la capacité des autorités à faire face à une situation exceptionnelle par l'ampleur des moyens engagés mais usuelle en termes de mission à accomplir le prouvera. La Suisse n'est pas une île et son ouverture au monde est une nécessité qu'elle intègre dans ses décisions; d'ailleurs, sa longue tradition d'accueil de conférences ou de sommets de tous ordres le prouve. A cet égard, la proposition de non-entrée en matière de la minorité I tend à ignorer cette vocation. Que nous le voulions ou non, la responsabilité de la Suisse est aujourd'hui engagée.

    La commission a pris connaissance du fait qu'on a la volonté de restreindre le moins possible la liberté de mouvement.

    La possibilité de manifester sous condition a également préoccupé la commission. Dans la mesure des possibilités objectives, l'autorisation de tels rassemblements est de nature à favoriser l'expression d'opinions diverses et favorise en ce sens le débat démocratique. Le mode de financement de l'engagement de la Suisse n'était pas connu au moment où la commission a étudié ce message. Nous savons aujourd'hui qu'il a été arrêté et qu'il permet une prise en charge importante des frais par la France. S'il est vrai que les moyens humains et matériels mis à disposition sont importants, il est clair que l'engagement de l'armée se fera dans le respect des règles de proportionnalité et en fonction des missions d'appui qui lui seront attribuées. En aucun cas, cet engagement ne vise à justifier "Armée XXI"; d'ailleurs, c'est au travers de la structure actuelle d'"Armée 95" qu'il s'effectue.

    Dernier point d'importance: l'information. Une des clés de l'acceptation des différentes mesures qui seront arrêtées par les riverains réside dans la qualité de l'information qui leur sera faite. Il n'y a pas d'autre solution pour permettre de dissiper les réactions d'hostilité qui se sont déjà manifestées, notamment chez certains habitants de la région concernée par des restrictions supposées ou annoncées.

    En conclusion, la commission vous propose, par 16 voix contre 2 et avec 3 abstentions, d'entrer en matière sur le projet d'arrêté fédéral et de rejeter les propositions de minorité I et II.

    En ce qui concerne la proposition de renvoi de la minorité III (Fehr Jacqueline), cette minorité veut renvoyer le projet au Conseil fédéral en lui demandant de présenter un rapport complémentaire concernant le respect des droits fondamentaux des citoyens, l'ouverture des frontières, le soutien aux manifestants, l'engagement d'observateurs neutres et les mesures qui doivent être adoptées au sujet de ces points. Elle estime que le G8 n'est pas une institution envers laquelle la Suisse est redevable. Si la conférence doit avoir lieu, ce doit être dans le cadre d'un dialogue entre les partisans et les opposants à la globalisation.

    La majorité de la commission estime que les demandes de la minorité III ne peuvent être mises en oeuvre que difficilement. Par exemple, il n'est pas possible d'influencer directement la conduite du G8 en matière de dialogue avec les opposants, ni celle des cantons s'agissant des autorisations de manifester. De plus, les délais ne permettent objectivement plus la réalisation d'un tel rapport et son adoption par l'Assemblée fédérale.

    La commission vous propose ainsi, par 15 voix contre 6, de rejeter la proposition de minorité III.

    Dans le cadre du débat de la semaine passée, différentes propositions ont été déposées, que la commission n'a évidemment pas pu traiter. Néanmoins, au travers des échanges qui ont eu lieu dans le cadre de la commission, je me permets de dire ce qui suit, notamment au sujet de la proposition de renvoi Teuscher. Je peux rappeler ici que les cantons sont seuls compétents en matière de programme scolaire et qu'il leur appartient de se prononcer sur cette question. Néanmoins, avec ou sans cette proposition, je ne doute pas que les élèves et leurs enseignants sauront aborder le thème de la mondialisation, en raison même de l'actualité d'un tel sommet et de l'intérêt que cet objet peut susciter dans les classes.

    Le souci exprimé dans la proposition Zisyadis à l'article 1er, qui vise à ne pas faire participer l'armée à des tâches de maintien de l'ordre, trouve sa réponse dans la loi fédérale sur l'armée et l'administration militaire, à l'article 67. Il y est précisé que des troupes peuvent fournir une aide aux autorités civiles afin - et c'est important - de sauvegarder la souveraineté aérienne et pour protéger les personnes et les biens. A l'évidence, cette base légale démontre qu'il ne s'agit pas pour l'armée d'intervenir de manière directe au contact des personnes.

    La proposition Gysin Remo n'a pas non plus été traitée en commission. M. Schmid, conseiller fédéral, apportera les éclaircissements nécessaires.

    La proposition Vaudroz René n'a pas non plus été examinée en commission. Elle appelle néanmoins quelques affirmations de ma part, dans le sens notamment qu'il incombe aux autorités, qu'elles soient fédérales, cantonales ou communales, d'assurer la charge et la responsabilité de la sécurité des biens et des personnes en tout temps. Il s'agit donc d'une mission fondamentale de l'Etat.

    Je ne puis dès lors, à titre personnel, que vous inviter à rejeter la proposition Vaudroz René.

    La proposition Zisyadis visant à compléter l'article 2 n'a pas non plus été évoquée en commission; je précise toutefois que l'inviolabilité du territoire suisse est précisément un des objectifs de cet arrêté puisqu'il s'agit justement d'utiliser des moyens suisses pour défendre les intérêts sécuritaires en Suisse. La sensibilisation des membres de l'armée à l'environnement dans lequel ils sont engagés relève pour le surplus de la responsabilité des cadres; l'implication de l'armée dans ce Sommet ne fait pas exception à la règle.

    La proposition Zisyadis à l'article 3 prévoit de soumettre le présent arrêté au référendum facultatif. Sur la base des renseignements que j'ai récoltés, cette proposition n'est pas recevable constitutionnellement.

    Enfin, la commission vous recommande, par 14 voix contre 3 et avec 4 abstentions, d'adopter le projet d'arrêt fédéral tel que proposé.

  • Redetext
    Edi Engelberger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die Sicherheitspolitische Kommission hat dieses Geschäft an ihrer Sitzung vom 25. Februar 2003 behandelt. Der Inhalt des Geschäftes ist Ihnen bekannt: Es geht lediglich um den subsidiären Einsatz der Armee anlässlich des G8-Gipfels, und es geht um die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung und der Teilnehmer auf schweizerischem Territorium. Aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung wird von rund 4500 Angehörigen der Armee (AdA) im Assistenzdienst ausgegangen, weil die kantonalen polizeilichen Sicherheitskräfte selbst mit der Verstärkung durch den interkantonalen Polizeiverbund nicht ausreichen werden. Deshalb hat der Bundesrat auf Gesuch der Kantone Genf, Waadt und Wallis entschieden, die Armee im Assistenzdienst zugunsten der zivilen Sicherheitsmassnahmen einzusetzen. Damit waren auch die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Einsatz der Armee im Assistenzdienst grundsätzlich erfüllt.

    Da es um einen Einsatz von mehr als 2000 Angehörigen der Armee geht, muss die Bundesversammlung diesen Einsatz genehmigen. Deshalb hat wahrscheinlich Herr Gysin Remo in seinem Antrag die Anzahl der AdA nur halbiert und bei 2250 angesetzt; sonst hätte ihm höchstwahrscheinlich ein Drittel oder ein Viertel genügt.

    Die Kommission hat lange und intensiv über die Rechtfertigung des Einsatzes der Schweiz im Rahmen des G8-Gipfels in Evian debattiert. Es gab Kommissionsmitglieder, die das Gefühl hatten, die Zusage von Herrn Bundesrat Villiger an den französischen Präsidenten Jacques Chirac für diese Hilfsdienste sei zu rasch erfolgt. Trotzdem ist ein Einsatz der Armee nach Ansicht der Mehrheit der Kommission absolut gerechtfertigt.

    Es lagen der Kommission zwei Anträge auf Nichteintreten vor. Der erste Nichteintretensantrag wurde von Herrn Schlüer gestellt; der zweite Nichteintretensantrag stammt von Herrn Cuche. Die Begründungen haben Sie gehört oder gelesen. Darunter gab es keine Argumente, die der Kommission nicht bekannt waren.

    Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Anträge abzulehnen. Sie ist der Ansicht, dass die Schweiz ihre Rolle als demokratischer Staat wahrnehmen muss sowie die damit verbundenen guten Dienste. Zudem dienen solche Treffen als Plattform für den Austausch von verschiedenen Meinungen; globale Probleme können gerade hier diskutiert und ausdiskutiert werden. Es ist auch zu beachten, wenn die Schweiz die Maxime "Sicherheit durch Kooperation" nicht garantieren kann, dass internationale Treffen dieser Art in Genf kaum mehr infrage kommen können.

    Darüber hinaus lag auch der Rückweisungsantrag der Minderheit Fehr Jacqueline vor. Sie wünschte vom Bundesrat einen zusätzlichen Bericht über sechs Punkte, die in der Fahne wörtlich aufgeführt sind, wobei ich annehme, dass Herr Bundesrat Schmid die Bemerkungen von Frau Fehr zum bunten Jahresprogramm 2003 der Armee persönlich beantworten wird.

    [PAGE 335] Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltung, den Minderheitsantrag Fehr Jacqueline abzulehnen, ebenso den Antrag Teuscher, der eine zusätzliche Frage 7 stellt. Die grosse Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass man weder den Verantwortlichen des G8-Gipfels noch den Kantonsregierungen vorschreiben kann, in welcher Art sie den Dialog führen und die Demonstranten auch begleiten wollen. Man ist sich in der Kommission aber auch bewusst, dass die Globalisierungsgegner und deren Meinung respektiert werden sollen.

    Aus sicherheitspolitischen Gründen ist die Kommission absolut der Ansicht, dass Kontrollen durchgeführt werden müssen, damit man die friedlichen Manifestanten von den böswilligen unterscheiden kann. Die Mitglieder waren sich einig, dass das Treffen ohne Schäden für alle Beteiligten ablaufen soll und die Sicherheit der Bevölkerung und der Gäste während des Anlasses eben gewährleistet sein muss. Die Art und Weise, wie solche Situationen zu bewältigen sind, gehört zu den typischen sicherheitspolitischen Situationen der Zukunft. Die Schweiz muss sich in diesem Sinne auch mit vernetzten und grenzüberschreitenden Problemen auseinander setzen können. Die Mehrheit der Kommission vertritt die Meinung, dass es falsch wäre, wenn sich die Schweiz ausserstande erklären würde, internationale grenzüberschreitende Konferenzen beherbergen zu können.

    Was die Rolle der Armee angeht, wird sie in der Zukunft in der Lage sein müssen, noch kurzfristiger, aber immer subsidiär im Einsatz zu stehen. In Bezug auf die Kosten des Gesamtaufwandes für die Sicherheit geht man von rund 25 Millionen Franken aus, die von den Kantonen geltend gemacht werden und an denen sich der Bund zum Teil beteiligt. Diese Kosten sind aber ein wesentlicher Bestandteil des Staatsvertrages, der vom Bundesrat am Freitag, den 7. März 2003, verabschiedet wurde und vom Ständerat als Zweitrat am Mittwoch der dritten Sessionswoche, in dieser Woche also, zusammen mit der Assistenzdienst-Vorlage behandelt wird. Die eigentlichen Mehrkosten für den Einsatz der Armee machen 4 Millionen Franken aus; diese werden im Rahmen der bewilligten Kredite für den Assistenzdienst des VBS aufgefangen. Die Mehrheit der Kommission ist auch vom Einsatzkonzept für den Armee-Einsatz in der Botschaft überzeugt. Das Gleiche gilt für die Gesamtleitung dieses Einsatzes unter der Führung des Generalstabschefs, Herrn Korpskommandant Keckeis.

    Zu den einzelnen Anträgen, zunächst zu den Anträgen Zisyadis: Die Kommission hat die Anträge von Herrn Zisyadis nicht behandelt. Trotzdem waren einzelne Fragen, Elemente und auch Forderungen seiner Anträge Bestandteile der vielen Diskussionen innerhalb der Kommission, die schlussendlich abgelehnt wurden oder als selbstverständliche Bestandteile der Vorlage oder eines Einsatzes der Truppe als vorausgesetzt angenommen werden können. Ich denke da insbesondere an Artikel 2. Im Übrigen beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission, den Antrag betreffend das Referendum abzulehnen und in Artikel 3 der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen.

    Zum Antrag Vaudroz René: Die Kommission hat den Antrag Vaudroz René nicht behandelt. Persönlich habe ich einiges Verständnis für das Anliegen. Das ist auch hier auf dem Podium von verschiedenen Rednern immer wieder zum Ausdruck gebracht worden. Trotzdem stellt sich die Frage, ob hier das Verursacherprinzip und eine Bewilligung gekoppelt werden können und Artikel 2 der Vorlage der richtige Ort der Stipulierung dieses Vorschlages ist. Ich nehme an, dass der Bundesrat und die Verwaltung über das Wochenende die nötige Zeit hatten, um die Antwort darauf geben können.

    Der Antrag Gysin Remo lag der Kommission ebenfalls nicht vor, wurde also von ihr nicht behandelt. Aus den Ausführungen des VBS haben wir von der detaillierten Zusammensetzung der Truppengattungen erfahren; dazu kommt, dass dieser Einsatz ein Einsatz rund um die Uhr ist und die Ablösungen schliesslich zwei- bis dreischichtig geführt werden müssen. Zudem ist die Kommissionsmehrheit überzeugt, dass Bundesrat Schmid nicht mehr als die dringend notwendige Anzahl Angehörige der Armee für diesen Einsatz vorsieht, sodass der Antrag Gysin Remo effektiv vernachlässigt werden kann.

    Die Armeeführung ist auf einen Entscheid in dieser Session angewiesen, damit sie mit der Truppe und den Kommandanten die richtigen und zeitgerechten Vorbereitungen dieses Einsatzes in die Wege leiten kann.

    Die Kommission beantragt Ihnen aufgrund all dieser Überlegungen und Fakten mit 14 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen, den Bundesbeschluss so zu genehmigen, wie er Ihnen vorliegt.

  • Redetext
    Max Binder(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Sie haben das Präsidium überrascht, weil Sie Ihre mögliche Redezeit nicht ausgenützt haben. Wir unterbrechen das Geschäft nun aber trotzdem und fahren am kommenden Montag mit der Behandlung fort.

    [VS]

    [VS]

    Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

    Le débat sur cet objet est interrompu

    [VS]

    [VS]

    [VS]

    Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr

    La séance est levée à 12 h 15

    [PAGE 316]

    [VS]

    [VS]

    [VS]

  • Redetext
    Hildegard Fässler-Osterwalder(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Herr Leu hat jetzt zweimal gesagt, dass es in diesem Rat "gewisse Elemente" gebe. Ich möchte mich dagegen verwahren! Wir sind vom Volk in dieses Parlament gewählte Abgeordnete und keine "Elemente".

  • Redetext
    Josef Leu(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich bin erstaunt über das Ausmass dieser Debatte. Dabei geht es doch lediglich um das Segment des Assistenzdienstes der Armee. Diese Armee hat dafür nicht einmal die direkte Einsatzverantwortung. Es geht darum, zivile Behörden auf ihre Anfrage hin subsidiär zu unterstützen, im Interesse aller Beteiligten, vor allem im Interesse unserer eigenen Bevölkerung. Es gibt nicht nur das Interesse, dass die Demonstrantenszene ihre Rechte wahrnehmen kann, sondern es gibt auch das legitime Interesse der betroffenen Bevölkerung, dass ihre Rechte geschützt werden, insbesondere auch die Integrität des privaten und öffentlichen Eigentums.

    Gewisse Elemente dieses Rates führen hier eine Debatte und spielen sich auf, als ob wir die Organisatoren dieses G8-Gipfels wären. Gewisse Elemente dieses Rates spielen sich auf, als ob der Rest dieser Welt auf den Rat gewisser Gutmenschen und Wohlstandspazifisten gewartet hätte. Wenn es für Herrn Zisyadis eine Schande wäre, wenn sich die Herren Bush und Blair im grenznahen Raum treffen würden, so fordere ich ihn auf, sich mit gleicher Verve dafür einzusetzen, dass im Irak endlich etwas passiert, damit eben das Schlimme nicht passieren muss. Das wäre etwas, wofür sich Herr Zisyadis engagieren könnte.

    Im Übrigen bitte ich Sie, mit der Mehrheit und dem Bundesrat diesem Geschäft zuzustimmen. Persönlich werde ich mir vorbehalten, allenfalls dem Einzelantrag Vaudroz René zuzustimmen.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0