Bankgeheimnis
(02.312)Schweiz17.10.2002
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- Eingereichter Text
Der Staatsrat des Kantons Tessin verlangt mit einer Standesinitiative, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, die Bundesverfassung wie folgt zu ergänzen:
Art. 13 Abs. 3 BV
Das Bankgeheimnis ist gewährleistet.
- Titel des GeschäftesBankgeheimnis
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