Warum wendet Basel-Stadt das Kaskadenmodell an, obwohl es dem erweiterten Konkordat nicht beigetreten ist?
(25.5208)- RedeBalz Herter(Die Mitte)Grosser Rat
Balz Herter, Grossratspräsident: Der Interpellant ist mit der Antwort nicht zufrieden. Die Interpellation ist erledigt.
- RedeIsmail Mahmoud(Sozialdemokratische Partei)Grosser Rat
Ismail Mahmoud (SP): Vielen Dank für die Beantwortung der Interpellation. Ich nehme es vorweg, ich bin nicht zufrieden mit der Antwort.
Grundsätzlich wird gesagt, diese Massnahme können verhängt werden mit dem Polizeigesetz § 66. Das sei alles möglich, mit diesem Wortlaut. Ich bin immer noch der Auffassung, dass Kollektivstrafen nicht anzuwenden sind, also grundsätzlich in unserem Rechtsstaat, aber auch nicht als präventive Massnahme und der § 66 zielt genau auf das ab. Sind Bedenken zu erwarten, ist ein Sicherheitsproblem zu erwarten, so können Auflagen erteilt werden, nicht eine Kollektivstrafe und eine Sperrung der ganzen Kurve.
Schliesslich ist auch hinsichtlich der Sperrung der ganzen Kurve immer noch fraglich, inwiefern der Zusammenhang wirklich hergestellt werden kann. Klar, es ist erkennbar auf diesem Video, das Regierungsrätin Stephanie Eymann erwähnt hat, dass es höchstwahrscheinlich Anhänger des FCB gewesen sind, aber die Sperrung der ganzen Muttenzerkurve – es sind ca. 3’000 Menschendie jeweils ein Jahresabonnement haben, davon betroffen – ist dennoch höchst fraglich.
Es wird gesagt, dass das Kaskadenmodell keine Rechtskraft entfalte im Kanton. Dennoch ist der FCB jetzt auf Bewährung, also es sind genau diese nächsten Schritte, bei denen der FCB aufpassen muss und wie es heute Morgen schon zu hören war von Pascal Messerli, im schlimmsten Fall könnte das zu einem Geisterspiel führen am letzten Spieltag. Das ist Entfaltung des Kaskadenmodells, ich kann es nicht anders beschreiben.
Es ist schade, dass es damit abgetan wird, dass das Polizeigesetz das alles regelt. Es ist ganz klar gegen den Parlamentswillen, der dem Konkordat nicht beigetreten ist. Es ist eine Übersteuerung, und das finde ich sehr schade. Ich bin sehr froh, dass wir nachher über die Motion Messerli diskutieren können.
- RedeBalz Herter(Die Mitte)Grosser Rat
Balz Herter, Grossratspräsident: Der Interpellant hat nun Gelegenheit zu erklären, ob er mit der Antwort zufrieden ist.
- RedeStephanie Eymann(Liberal-Demokratische Partei)Grosser Rat
RR Stephanie Eymann, Vorsteherin JSD: Gerne beantworte ich diese Interpellation im Namen des Regierungsrates wie folgt:
Zu Frage 1: Veranstaltungen auf Privatareal mit hohem erwarteten Zuschaueraufkommen oder zu erwartenden erheblichen Sicherheitsproblemen, die nicht mit den normalen polizeilichen Mitteln bewältigt werden können, sind gemäss § 66 des kantonalen Polizeigesetzes bewilligungspflichtig. Fussballspiele des FC Basel sind deshalb bewilligungspflichtig und werden immer mit Auflagen erteilt.
Massnahmen als Auflagen stützen sich auf die Erfahrungen in der Vergangenheit und setzen dort an, wo die Probleme bestehen. Die Gewalt im Umfeld von Fussballspielen findet fast immer an Matchtagen statt und wird von Gruppen ausgeübt, die sich nach Vereinen organisieren. Nach dem Fussballspiel des FC Zürich gegen den FC Basel am 12. April 2025 erfolgte gegen 23:30 Uhr ein gewalttätiger, organisierter Angriff von eindeutig als FC Basel-Anhänger erkennbaren ungefähr 50 vermummten Männern auf etwa 25 offensichtlich überraschte FC Zürich-Anhänger vor dem Stadion Letzigrund. Ein Video zeigt, dass die Gewalttäter organisiert handelten und brutale Attacken gegen teilweise wehrlose am Boden liegende Opfer verübten. Gemäss den Feststellungen der Stadtpolizei Zürich begaben sich die Angreifer nach der Tat zum Bahnhof und bestiegen dann einen Extrazug nach Basel. Der gewalttätige Angriff in Zürich kann somit einer Gruppe von Anhängern des FC Basel zugeordnet werden. Deshalb setzt die getroffene Massnahme, zu der auch eine Bewährungsprobe von fünf Spielen gehört, dort an.
Zu Frage 2: Die vom Interpellanten angeführte Kommunikation ist nie so erfolgt, denn das Hooligan-Konkordat und das Kaskadenmodell stehen nicht in direktem Zusammenhang. Gestützt auf das Hooligan-Konkordat können schweizweit Rayonverbote und Meldeauflagen gegen Gewalttäterinnen und Gewalttäter verhängt werden. Bewilligungsauflagen von Fussballspielen können in Basel-Stadt hingegen unabhängig vom Hooligan-Konkordat gestützt auf das kantonale Polizeigesetz durch die Kantonspolizei als Bewilligungsbehörde erlassen werden. Die KKJPD beschliesst schliesslich weder Massnahmen gemäss Hooligan-Konkordat noch bewilligt sie Sportveranstaltungen. Sie besorgt lediglich die Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Bewilligungsbehörden.
Zu Frage 3: Im Bewilligungsprozess ist es der Bewilligungsbehörde nach Abwägung aller zu berücksichtigenden Faktoren möglich, ein Gesuch nur mit Auflagen zu bewilligen oder abzulehnen. Das Polizeigesetz ermöglicht also auch ohne Kaskadenmodell eine Bewilligung unter Auflagen. So wurde die Muttenzerkurve im April 2023 bereits einmal nach Gewalttaten gesperrt – also noch vor Beschluss des Kaskadenmodells. Die Vorteile des Kaskadenmodells sind die Transparenz des behördlichen Umgangs mit Gewalt im Umfeld von Fussballspielen, mit welcher eine Berechenbarkeit für die Vereine und die Liga einhergeht, sowie das Einverständnis unter den kantonalen Sicherheitsbehörden, wie nach Vorfällen vorgegangen werden soll. Das Kaskadenmodell definiert eine schweizweit einheitliche Richtlinie, an der sich die Bewilligungsbehörden orientieren können.
Zu Frage 4: Die Begründung stützt sich auf das Kaskadenmodell, an dem sich die Kantonspolizei als Bewilligungsbehörde orientiert. Wie in der Antwort auf die Frage 2 bereits erwähnt, stehen das Hooligan-Konkordat und das Kaskadenmodell nicht in direktem Zusammenhang.
Zu Fragen 5 und 6: Das Kaskadenmodell ist eine Übereinkunft zum Vorgehen bei Gewaltvorfällen und entfaltet keine Rechtswirkungen. Es wurde unter koordinativer Leitung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) durch die Arbeitsgruppe Bewilligungsbehörden beschlossen. Die Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements und der Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt vertreten den Kanton Basel-Stadt.
Zu Frage 7: Ja, es wurde ein Protokoll erstellt. Dieses kann aber nicht durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt veröffentlicht werden.
Zu Frage 8: Nein. Die Arbeitsgruppe erteilt keine Bewilligungen und verfügt keine Sanktionen, sondern ist das Gremium, in dem sich die Bewilligungsbehörden austauschen. Die Bewilligungen samt Auflagen werden von den zuständigen Bewilligungsbehörden erteilt, die sich auf ihre geltenden gesetzlichen Grundlagen stützen – im vorliegenden Fall also die Kantonspolizei Basel-Stadt und das Polizeigesetz.
Zu Frage 9: Es gibt keinen neuen Entscheid. Die Erarbeitung und Einführung des sogenannten Kaskadenmodells fällt auf kantonaler Ebene in die operative Zuständigkeit des Justiz- und Sicherheitsdepartements und wurde nicht durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, sondern unter koordinativer Leitung der KKJPD durch die Arbeitsgruppe Bewilligungsbehörden beschlossen. In dieser Arbeitsgruppe treffen sich die Bewilligungsbehörden, um unter anderem das Vorgehen gegen Gewalt im Umfeld von Fussballspielen abzusprechen. Weitere Mitglieder der Arbeitsgruppe Bewilligungsbehörden sind Vertreterinnen und Vertreter der KKJPD, der Schweizerischen Staatsanwaltschaftskonferenz sowie der SBB. Das Kaskadenmodell stützt sich – wie zuvor ausgeführt – nicht auf das erweiterte Konkordat.
Zu Frage 10: Nein.
Zu Frage 11: Nein.
Zu Frage 12: Der FC Basel hat via Communiqué angekündigt, die Massnahmen auf rechtlichem Weg anzufechten. Grundsätzlich begrüsst der Regierungsrat eine gerichtliche Überprüfung, weil damit ein Entscheid von unabhängiger Stelle vorliegt.
Zu Frage 13: Der FC Basel wurde am frühen Dienstagmorgen von der Arbeitsgruppe angehört und hat in dieser Sitzung erfahren, in welche Richtung die Diskussion geht. Am frühen Nachmittag desselben Tages hat der Präsident des FC Basel telefonisch Bescheid erhalten, dass seinem Antrag, den Balkon im Sektor D von einer Sperre auszunehmen, stattgegeben wird. Die öffentliche Kommunikation per Medienmitteilung erfolgte am Mittwochmorgen. Es ist allerdings korrekt, dass die Zustellung der Verfügung mit der Bewilligung der Kantonspolizei erst am Mittwochmittag erfolgte. Dies wurde intern nachbesprochen. In einem hoffentlich nicht mehr eintretenden nächsten Fall wird die Verfügung spätestens gleichzeitig versandt.
Zu Frage 14: Einzelpersonen können grundsätzlich bei direkter Betroffenheit in eigenen schutzwürdigen Interessen den Rechtsweg beschreiten.
- RedeBalz Herter(Die Mitte)Grosser Rat
Balz Herter, Grossratspräsident: Das Wort geht an Regierungsrätin Stephanie Eymann.
- RedeIsmail Mahmoud(Sozialdemokratische Partei)Grosser Rat
Ismail Mahmoud (SP): Nur ganz kurz vorab: Ich verstehe, dass es in meinem persönlichen Umfeld und auch in den Medien das Unverständnis gab, nur weil es der FCB sei, gebe es jetzt diesen Aufschrei, und nur weil es das Meisterrennen sei, müssen jetzt da genau hingeschaut werden. Mir ist ganz wichtig, vorab zu betonen, dass es mir grundsätzlich um die Rechtsstaatlichkeit geht. Es geht grundsätzlich um die Frage, ob das wirklich so in Ordnung ist. Kollektivstrafen als Sanktion zu verhängen und dies unter dem Deckmantel der Prävention, finde ich sehr fraglich. Deswegen ist diese Interpellation eingereicht worden und dies möchte ich einfach noch unterstreichen. Ich bin jetzt gespannt auf die Antworten von Regierungsrätin Stephanie Eymann.
- RedeBalz Herter(Die Mitte)Grosser Rat
Balz Herter, Grossratspräsident: Der Regierungsrat wird die Interpellation mündlich beantworten. Der Interpellant möchte begründen.
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