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Schweizerkreuz nur auf in der Schweiz hergestellten oder verarbeiteten Produkten

(26.474)Parlamentarische InitiativeEingereicht
Schweiz16.10.2026
Profil
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Nummer
26.474
Beginn
16.10.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20260474
Beiträge(5)
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SRUrheber/in
  • ParlamentFederführendes Departement
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NRZuständige Kommission
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SRZuständige Kommission
  • StänderatInitialer Rat
Verlauf(2)
  • Eingereicht
  • Angemeldet
Texte(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Schweizerkreuz nur auf in der Schweiz hergestellten oder verarbeiteten Produkten
  • Eingereichter TextTEXT

    Im Markenschutzgesetz (MSchG) ist festzulegen, dass nur in der Schweiz hergestellte oder verarbeitete Produkte mit dem Schweizerkreuz versehen werden dürfen.

    Diese rechtliche Klarstellung muss die folgenden Grundsätze festschreiben:

    • Das Schweizerkreuz kann zu den in Artikel 47 Absatz 3ter MSchG genannten Angaben verwendet werden, sofern die Verarbeitung oder Herstellung, durch die das Produkt seine wesentlichen Eigenschaften erhält, tatsächlich in der Schweiz stattfindet.
    • Wenn die Verarbeitung oder Herstellung, durch die das Produkt seine wesentlichen Eigenschaften erhält, im Ausland stattfindet, dürfen Angaben zu Tätigkeiten in der Schweiz nur in textueller Form und ohne Verwendung des Schweizerkreuzes erfolgen.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0