Warum hat der Bundesrat eine Erleichterung bei den Sanktionen für Importeure von Neufahrzeugen gewährt?
(26.1048)- Typ
- Anfrage
- Status
- Eingereicht
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 26.1048
- Beginn
- 01.10.2026
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 20261048
- Marie-France Roth PasquierDie Mitte
- Nationalrat
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesWarum hat der Bundesrat eine Erleichterung bei den Sanktionen für Importeure von Neufahrzeugen gewährt?
- Eingereichter Text
Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Fahrzeugimporteur sicherstellen, dass die durchschnittlichen CO₂-Emissionen der von ihm verkauften Neufahrzeuge unter dem Zielwert von 93,6 g/km liegen. Im Jahr 2025 betrugen die durchschnittlichen CO₂-Emissionen der Neuwagenflotte 101,6 g/km und lagen damit 8 g/km über dem Zielwert. Bei einer Überschreitung des Zielwerts sind pro Gramm und verkauftes Fahrzeug 95 Franken zu entrichten. Nach Angaben des Bundesamts für Energie hätten die Sanktionszahlungen rund 200 Millionen Franken betragen müssen. Tatsächlich beliefen sie sich jedoch auf nur 97,7 Millionen Franken.
Warum hat der Bundesrat den Importeuren von Neufahrzeugen im Jahr 2025 eine Erleichterung von mehr als 50 Prozent gewährt? Wie begründet er die Erleichterung?
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0