KI-Systeme zur Erstellung von Kinderpornografie nicht tolerieren
(26.4401)- Typ
- Motion
- Status
- Eingereicht
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 26.4401
- Beginn
- 01.10.2026
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 20264401
- Johanna GapanyFDP.Die Liberalen
- Tiana Angelina MoserGrünliberale Partei
- Carlo SommarugaSozialdemokratische Partei
- Franziska RothSozialdemokratische Partei
- Andrea Gmür-SchönenbergerDie Mitte
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesKI-Systeme zur Erstellung von Kinderpornografie nicht tolerieren
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welchen den Besitz, das Zugänglichmachen, den Handel und die Verbreitung von speziell für die Generierung von Darstellungen sexueller Handlungen mit Minderjährigen entwickelten oder trainierten KI-Systemen, als Straftat bezeichnet. Auch das gezielte Trainieren von KI-Systemen auf die Generierung von Kinderpornografie und das Erstellen und Weitergeben von Anleitungen zum Training oder zum Gebrauch dieser KI-Systeme soll verboten werden.
- Begründung
Mit dem rasanten technischen Fortschritt der generativen künstlichen Intelligenz wird das Erstellen von täuschend echt aussehenden Bildern und Videos immer einfacher. Diese Möglichkeiten werden vielfältig genutzt, leider auch zur Generierung von Bildern und Videos von sexueller Gewalt an Kindern. Die Internet Watch Foundation hat 2025 bereits über 3400 KI-generierte Videos von sexuellen Handlungen an Kindern identifiziert (gegenüber 13 Videos in 2024). Die Verwendung von KI nimmt in diesem Bereich massiv zu.
Art. 197 StGB stellt richtigerweise die Darstellung von nicht tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen unter Strafe und ist dabei technikneutral formuliert. So fallen die mit KI-Systemen generierten Abbildungen von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen bereits unter den Straftatbestand. Das reicht jedoch nicht aus.
Kinderpornografie wird nicht mit üblichen KI-Modellen (ChatGPT etc) erzeugt, sondern mit spezifisch trainierten Systemen. Es existieren zahlreiche nachtrainierte Modelle, die gezielt darauf ausgerichtet sind, ein bestimmtes Geschlecht, eine bestimmte Altersgruppe, oder sogar bestimmte Kinder möglichst echt darzustellen. Tatpersonen trainieren diese Modelle mit Bildern echter Kinder weiter. Auf spezialisierten Foren werden diese KI-Systeme angeboten und Anleitungen zur Anwendung weitergegeben. Wer diese Systeme weiterentwickelt, anbietet und weitergibt oder andere anleitet, sie zu gebrauchen, verletzt das Rechtsgut der sexuellen Integrität von Kindern. Art. 197 StGB erfasst heute die erzeugten Darstellungen, nicht aber Entwicklung, Training, sowie Verbreitung von KI-Systemen, die allein für die Erstellung solcher strafbaren Inhalte geschaffen werden. Diese Gesetzeslücke soll geschlossen werden.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0