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Open-Source-Software der Bundesverwaltung. Überblick, Kosten, Sicherheit und Wettbewerbsneutralität

(26.4346)InterpellationEingereicht
Schweiz30.09.2026
Profil
Typ
Interpellation
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Nummer
26.4346
Beginn
30.09.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20264346
Beiträge(2)
Verlauf(1)
  • Eingereicht
Texte(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Open-Source-Software der Bundesverwaltung. Überblick, Kosten, Sicherheit und Wettbewerbsneutralität
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 9 EMBAG veröffentlichen Bundesstellen zunehmend selbst entwickelte Software als Open Source. Zudem fördert der Bund den Einsatz von Open-Source-Software, etwa im Programm für einen digital souveränen Arbeitsplatz. Dies wirft Fragen zu Kosten, Governance, Sicherheit und Wettbewerbsneutralität auf. Die EFK hat bei den KI-Projekten des Bundes Koordinationsdefizite und das Risiko redundanter Strukturen festgestellt; bei IKT-Schlüsselprojekten kann sie die Wirtschaftlichkeit oft nicht nachweisen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

     

    1. Ist die Erfassung im OSS-Katalog des Bundes für alle Verwaltungseinheiten verbindlich und vollständig? Wie wird vor einer Eigenentwicklung systematisch geprüft, ob verwaltungsintern oder am Markt bereits eine vergleichbare Lösung besteht?
    2. Welche Kosten entstehen durch Entwicklung, Veröffentlichung und Parallelbetrieb solcher Lösungen neben bestehender Software, und wie fliessen sie in die Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen ein?
    3. Wer trägt Verantwortung und Kosten für die langfristige Wartung, Schwachstellenbehebung und Weiterentwicklung der veröffentlichten Software?
    4. Wie wird sichergestellt, dass veröffentlichter Quellcode keine sicherheitsrelevanten Informationen über IT-Architektur, Komponenten, Abhängigkeiten oder Betriebsumgebungen des Bundes preisgibt?
    5. Nach welchen Kriterien wird beurteilt, ob Sicherheitsgründe nach Artikel 9 EMBAG einer Veröffentlichung entgegenstehen? Wer entscheidet und wie wird dies dokumentiert? Erfolgt bei sicherheitssensitiver Software eine unabhängige oder übergeordnete Sicherheitsprüfung?
    6. Wird dabei auch das Missbrauchs- bzw. Dual-Use-Potenzial berücksichtigt, insbesondere eine Nutzung durch kriminelle oder feindlich gesinnte staatliche Akteure? Wie wurde dieses Risiko bei der vom Kommando Cyber entwickelten und öffentlich zugänglichen Software «Loom» beurteilt und nach welchen Kriterien wurde die Veröffentlichung als vertretbar eingestuft?
    7. Wie stellt der Bund die Wettbewerbsneutralität sicher, wenn er veröffentlichte Software aktiv bei Dritten bewirbt oder deren Einsatz unterstützt? Wie wird verhindert, dass dadurch Angebote von Schweizer Unternehmen verdrängt werden?

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0