Den unkontrollierten Anstieg der Psychotherapie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bremsen
(26.4351)- Typ
- Motion
- Status
- Eingereicht
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 26.4351
- Beginn
- 30.09.2026
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 20264351
- Lorenzo QuadriLega dei Ticinesi
- Nationalrat
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesDen unkontrollierten Anstieg der Psychotherapie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bremsen
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, damit die Kantone Höchstzahlen für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie für Organisationen der psychologischen Psychotherapie festlegen können, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen dürfen, wie dies Artikel 55a KVG bereits für Ärztinnen und Ärzte vorsieht.
- Begründung
Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf ärztliche Anordnung direkt zulasten der OKP abrechnen. Seither ist dieser Bereich sehr stark gewachsen.
Zwischen 2022 und 2025 stieg die Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie von 3974 auf 4141 (+4,2 %), jene der Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie von 742 auf 772 (+4,0 %). Gleichzeitig stieg die Zahl der Leistungserbringer der psychologischen Psychotherapie mit einer aktiven Zahlstellenregister-Nummer von 2437 im dritten Quartal 2022 auf 5374 im zweiten Quartal 2024; eine Zunahme um über 120 Prozent.
Wegen der Personenfreizügigkeit verzeichnet das Tessin eine deutliche Zunahme bei den Fachpersonen aus Italien. Der kantonale Pro-Kopf-Konsum psychotherapeutischer Leistungen liegt mehr als 50 Prozent über dem schweizerischen Durchschnitt – eine Zahl, die Fragen nach der tatsächlichen Notwendigkeit dieser Therapien aufwerfen muss.
Auch die Ausgaben sind explodiert. Gemäss dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium stiegen die Kosten der psychologischen Psychotherapie zulasten der OKP von 528 Millionen Franken im Jahr 2021 auf 922 Millionen Franken im Jahr 2024, also um durchschnittlich 20,4 Prozent pro Jahr.
Die sprunghafte Zunahme der Verordnungen hat zudem erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsabsenzen und verursacht Kosten für die Wirtschaft.
Das KVG verfügt bereits über ein Instrument zur Steuerung des medizinischen Angebots: Gemäss Artikel 55a können die Kantone in bestimmten Fachgebieten Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte festlegen. Für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gibt es jedoch kein ähnliches Instrument.
Betrachtet man die Entwicklung der Invalidenrenten wegen psychischen Erkrankungen bei jungen Menschen, so wird diese Problematik noch relevanter. Bei den 18- bis 24-Jährigen wurden im Jahr 2025 fast 2800 Neurenten gesprochen, rund 70 Prozent davon aufgrund von psychischen Erkrankungen. Man muss sich fragen, ob all diese Neurenten tatsächlich gerechtfertigt sind. Die Zahlen zeigen: Eine Steuerung der Entwicklung im gesamten Bereich ist dringend nötig.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0