Entsorgungsengpass bei Marktkehricht – der Bund muss handeln
(26.4352)- Typ
- Interpellation
- Status
- Eingereicht
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 26.4352
- Beginn
- 30.09.2026
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 20264352
- Christian ImarkSchweizerische Volkspartei
- Nationalrat
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesEntsorgungsengpass bei Marktkehricht – der Bund muss handeln
- Eingereichter Text
In seiner Antwort auf die Frage 26.7912 schreibt der Bundesrat, er habe «keine Hinweise», dass KVA wegen Importen inländische Abfälle ablehnen. Gleichzeitig nehmen KVA seit Wochen Marktkehricht aus Industrie, Gewerbe und Recycling kaum an, darunter insbesondere keine Reststoffe aus Shredderanlagen (RESH). Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
- Ist er bereit, mit Kantonen und VBSA zu erheben, welche KVA 2026 die Annahme von Marktkehricht eingeschränkt haben und in welchem Umfang??
- Wie hoch waren 2025 und 2026 die Importe je KVA, und welcher Anteil ist nicht langfristig vertraglich gebunden?
- Wie stellt er sicher, dass die kantonalen Abfallplanungen auch den Bedarf für Marktkehricht und RESH abdecken und nicht nur jenen für Siedlungsabfälle?
- Wird er die Kantone nach Art. 31a USG auffordern, Kapazitäten und Revisionszeiten der KVA überregional abzustimmen?
- Kann im Zustimmungsverfahren nach VeVA der Inlandbedarf berücksichtigt werden, sodass inländische Abfälle Vorrang vor kurzfristigen Importen erhalten?
- Wer trägt die Kosten für die CO2-Abscheidung (CCS) bei importierten Abfällen, und wie werden deren Emissionen auf das Netto-Null-Ziel angerechnet? Wie sieht es mit der CO2-Bilanz der exportierten Marktkehrichtmengen aus?
- Wie stellt er sicher, dass die Mengen an RESH verbrannt werden können und für die mineralische Fraktion aus der RESH-Aufbereitung ein inländischer Entsorgungsweg besteht?
- Erarbeitet er mit den Kantonen eine Vollzugshilfe zur befristeten Zwischenlagerung in Engpasslagen, um die Brandgefahr zu senken?
- Begründung
Die Antwort auf die Frage 26.7912 betrifft nur die Siedlungsabfälle. Bei Engpässen weisen die KVA aber zuerst den Marktkehricht ab, weil ihre Trägergemeinden Vorrang haben. 2026 wurde RESH teilweise gar nicht mehr angenommen. Ohne Entsorgung von RESH stockt der Betrieb der Shredderanlagen, und damit ist die Versorgung der Schweizer Stahlwerke mit Schrott gefährdet. Die KVA Basel erteilt keine neuen mehrjährigen Zulassungen für Gewerbeabfälle. Zugleich werden jährlich rund 400'000 t Abfälle aus der EU verbrannt, laut BAFU davon 200'000 bis 250'000 t ohne langfristige Bindung. Langfristige Verträge mit dem Ausland sind unbestritten. Kurzfristige Importe dürfen Schweizer Abfälle aber nicht verdrängen.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0