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Bundesgesetz über die Stärkung des Schutzes vor häuslicher Gewalt im Zivilrecht und im Zivilprozessrecht

(2026/94)VernehmlassungGeplant
Schweiz28.09.2026
Profil
Typ
Vernehmlassung
Status
Geplant
Parlament
Schweiz
Nummer
2026/94
Beginn
28.09.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
proj/2026/94/cons_1
Beiträge(2)
  • Bundesamt für JustizFederführendes Departement
  • BundesratUrheber/in
Verlauf(3)
  • Frist geplant
  • Eröffnung geplant
  • Eingereicht
Texte(1)
  • LeadTEXT
    28. September 2026
    Mit der Vorlage soll der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt im Zivilrecht und im Zivilprozessrecht gestärkt und die Umsetzung der Anforderungen der Istanbul-Konvention (IK), die für die Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten ist, vorangetrieben werden. Sie verfolgt damit die Ziele, die aktive elektronische Überwachung als Massnahme zum Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohungen oder Belästigungen vorzusehen, die Behörden zu verpflichten, das Risiko von Gewalt in der Familie genauer zu prüfen und bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen, sowie die Verfahrensrechte und Schutzmassnahmen von Opfern im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) in Zivilverfahren , an denen das Opfer und der Täter beteiligt sind, zu gewährleisten.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0