Bundesgesetz über die Stärkung des Schutzes vor häuslicher Gewalt im Zivilrecht und im Zivilprozessrecht
(2026/94)Schweiz28.09.2026
Profil
- Typ
- Vernehmlassung
- Status
- Geplant
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 2026/94
- Beginn
- 28.09.2026
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- proj/2026/94/cons_1
Beiträge(2)
- Bundesamt für Justiz
- Bundesrat
Verlauf(3)
- Frist geplant
- Eröffnung geplant
- Eingereicht
Texte(1)
- Lead28. September 2026Mit der Vorlage soll der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt im Zivilrecht und im Zivilprozessrecht gestärkt und die Umsetzung der Anforderungen der Istanbul-Konvention (IK), die für die Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten ist, vorangetrieben werden. Sie verfolgt damit die Ziele, die aktive elektronische Überwachung als Massnahme zum Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohungen oder Belästigungen vorzusehen, die Behörden zu verpflichten, das Risiko von Gewalt in der Familie genauer zu prüfen und bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen, sowie die Verfahrensrechte und Schutzmassnahmen von Opfern im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) in Zivilverfahren , an denen das Opfer und der Täter beteiligt sind, zu gewährleisten.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0