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Personenfreizügigkeit muss dynamisch auf Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine ausgeweitet werden

(26.8036)Fragestunde. FrageErledigt
Schweiz23.09.2026
Profil
Typ
Fragestunde. Frage
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
26.8036
Beginn
23.09.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20268036
Beiträge(3)
  • Thomas AeschiUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • Justiz- und PolizeidepartementFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(3)
  • Erledigt
  • Schriftliche Beantwortung der Frage
    Nationalrat
  • Eingereicht
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Personenfreizügigkeit muss dynamisch auf Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine ausgeweitet werden
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Nein, die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens FZA auf einen neuen EU-Mitgliedstaat ist nicht von der dynamischen Rechtsübernahme erfasst. Wie bisher ist auch mit dem aufdatierten FZA der Abschluss eines neuen Protokolls erforderlich. Diese neue Vereinbarung stellt einen eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag dar.

  • Eingereichter TextTEXT

    Mit Botschaft vom 17.12.2004 wurde die Personenfreizügigkeit auf Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern, vom 14.3.2008 auf Bulgarien und Rumänien und vom 4.3.2016 auf Kroatien ausgeweitet.
    Mit dem Paket Schweiz-EU verpflichtet sich die Schweiz, die Personenfreizügigkeit dynamisch auf neue EU-Staaten wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Ukraine auszuweiten. Ist dies korrekt? 

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0