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Erträge aus militärischen Immobilien für die Verteidigungsfähigkeit einsetzen

(26.4247)MotionEingereicht
Schweiz24.09.2026
Profil
Typ
Motion
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Nummer
26.4247
Beginn
24.09.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20264247
Beiträge(2)
  • Walter GartmannUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(1)
  • Eingereicht
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Erträge aus militärischen Immobilien für die Verteidigungsfähigkeit einsetzen
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Nettoerträge aus der kommerziellen Nutzung und Vermietung von Immobilien und Anlagen des VBS zweckgebunden für die Verteidigungsfähigkeit der Armee und den Erhalt ihrer militärischen Infrastruktur eingesetzt werden können.

    Davon erfasst werden sollen insbesondere Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Nutzungsrechten und weiteren kommerziellen Nutzungsformen von militärischen Immobilien, Bunkern, Kavernen, Untertageanlagen und weiteren geeigneten Infrastrukturen.

     

     

  • BegründungTEXT

    Die Armee verfügt über einen umfangreichen Immobilienbestand. Darunter befinden sich zahlreiche Anlagen, welche nicht permanent oder nicht mehr vollständig militärisch genutzt werden, aber weiterhin einen erheblichen materiellen und strategischen Wert besitzen.

    Wo eine Nutzung durch Dritte möglich ist, sollen diese Bundeswerte nicht einfach ungenutzt bleiben. Eine wirtschaftliche Nutzung kann Einnahmen generieren und gleichzeitig dazu beitragen, bestehende Infrastruktur zu erhalten.

    Heute besteht jedoch kein ausreichender finanzieller Anreiz für die Armee, solche Nutzungsmöglichkeiten systematisch zu erschliessen, wenn die daraus erzielten Einnahmen nicht direkt der Verteidigungsfähigkeit zugutekommen.

    Deshalb sollen die Nettoerträge aus der kommerziellen Nutzung geeigneter militärischer Immobilien zweckgebunden für die Armee eingesetzt werden können.

    Damit entsteht ein einfacher Grundsatz: Militärisches Eigentum, das wirtschaftlich genutzt werden kann, soll einen Beitrag zur Finanzierung der Verteidigungsfähigkeit leisten.

    Eine solche Regelung schafft zudem einen Anreiz, vorhandene Bundeswerte besser zu bewirtschaften, anstatt neue Mittel ausschliesslich über zusätzliche Bundesausgaben bereitzustellen.

    Die sicherheitspolitischen und militärischen Bedürfnisse haben bei jeder Nutzung Vorrang.

     

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0