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Vorgelagertes Asylverfahren: rechtlich haltbar und durchführbar?

(26.7923)Fragestunde. FrageErledigt
Schweiz22.09.2026
Profil
Typ
Fragestunde. Frage
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
26.7923
Beginn
22.09.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20267923
Beiträge(3)
  • Heinz TheilerUrheber/inFDP.Die Liberalen
  • Justiz- und PolizeidepartementFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(3)
  • Erledigt
  • Schriftliche Beantwortung der Frage
    Nationalrat
  • Eingereicht
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Vorgelagertes Asylverfahren: rechtlich haltbar und durchführbar?
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Die Einführung des vorgelagerten Zuständigkeitsverfahrens erfordert gesetzliche Anpassungen – auch für die Durchführung der geplanten zweijährigen Testphase. Im Rahmen dieser Testphase wird das neue Verfahren erprobt, damit zuverlässige Entscheidgrundlagen für eine künftige Einführung geschaffen werden können. Der Bundesrat wird das Vernehmlassungsverfahren dazu voraussichtlich noch in diesem Jahr eröffnen. Eine unabdingbare Vorgabe ist dabei, dass das vorgelagerte Zuständigkeitsverfahren verfassungs- und völkerrechtskonform umgesetzt wird.

  • Eingereichter TextTEXT

    Die Beschleunigung der Asylverfahren und die Entlastung des Systems von offensichtlich unbegründeten Gesuchen sind grundsätzlich zu begrüssen. 
    Der SEM-Direktor hat angekündigt, mit einem vorgelagerten Verfahren solche Gesuche gar nicht erst ins ordentliche Verfahren gelangen zu lassen. 
    Ist diese Ankündigung rechtlich haltbar und praktisch durchführbar, namentlich mit Blick auf die Genfer Flüchtlingskonvention (individuelle Prüfung, Non-Refoulement)?
    Falls ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0