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Mehrwertsteuer

(KA 30398)Kleine Anfragen
Liechtenstein02.09.2026
Profil
Typ
Kleine Anfragen
Parlament
Liechtenstein
Nummer
KA 30398
Beginn
02.09.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
30398
Verlauf(2)
  • Beantwortet
  • Eingereicht
Texte(2)
  • Antwort vom 04. September 2026HTML
    4. September 2026

    zu Frage 1:

    Von einer Fristerstreckung für die Zahlung der Mehrwertsteuerschuld wurde einerseits abgesehen, da für die Ermittlung der Steuerschuld sowie deren Zahlung das eMWST-Portal nicht zwingend notwendig ist, und andererseits für ein Hinausschieben der Zahlungsfrist erhebliche IT-Anpassungen notwendig gewesen wären, damit der Verzugszins nur für die betroffenen Abrechnungsperioden - Q2, S1 und M7 - auf Null gesetzt hätte werden können.

    Die Regierung hat die gleiche Vorgehensweise wie bei den Fristerstreckungen im Zusammenhang mit der Einführung des eMWST-Portals gewählt, nämlich dass die Frist für die Einreichung der Abrechnungsformulare erstreckt wurde, nicht jedoch für die Zahlung von Mehrwertsteuerschulden. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und war für die Steuerpflichtigen mit einem sehr geringen Mehraufwand verbunden.

  • Frage vom 02. September 2026HTML
    2. September 2026

    Aufgrund des Cyberangriffs auf das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen  wurde auch das Mehrwertsteuerportal temporär vom Netz genommen. Flankierend wurde die Frist zur Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnungen erstreckt. Nicht erstreckt wurde jedoch die Zahlungsfrist, was für die Mehrwertsteuerpflichtigen zu Mehrarbeit führt. Ein Liquiditätsproblem der Landeskasse kann mit diesem Entscheid wohl kaum verbunden sein.  

    1. Was hat die Regierung bewogen, die Einreichefrist für die Mehrwertsteuerab­rechnungen zu erstrecken, nicht jedoch die Zahlungsfrist?

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0