Anpassung der Alterslimiten der von der Bundesversammlung gewählten Personen
(26.456)Schweiz31.08.2026
Profil
- Typ
- Parlamentarische Initiative
- Status
- In Kommission des Nationalrats
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 26.456
- Beginn
- 31.08.2026
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 20260456
Beiträge(5)
- Kommission für Rechtsfragen SR
- Justiz- und Polizeidepartement
- Kommission für Rechtsfragen NR
- Kommission für Rechtsfragen SR
- Ständerat
Verlauf(4)
- In Kommission des Nationalrats
- Eingereicht
- Beschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)Kommission für Rechtsfragen SR
- Angemeldet
Texte(2)
- Titel des GeschäftesAnpassung der Alterslimiten der von der Bundesversammlung gewählten Personen
- Eingereichter Text
Die gesetzlichen Bestimmungen sind so anzupassen, dass sämtliche Personen, die von der Bundesversammlung gewählt werden, automatisch auf Ende des Jahres, in dem sie das 70. Altersjahr erreichen, aus dem Amt scheiden. Mitglieder des Bundesrats und der Bundeskanzler sind ausgenommen.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0