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Stopp dem Gewaltextremismus. Tatbestand Landfriedensbruch erweitern

(26.455)Parlamentarische InitiativeEingereicht
Schweiz01.09.2026
Profil
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Nummer
26.455
Beginn
01.09.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20260455
Beiträge(5)
  • Sicherheitspolitische Kommission NRUrheber/in
  • ParlamentFederführendes Departement
  • Sicherheitspolitische Kommission SRZuständige Kommission
  • Sicherheitspolitische Kommission NRZuständige Kommission
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(3)
  • Zugewiesen an die behandelnde Kommission
  • Eingereicht
  • Angemeldet
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Stopp dem Gewaltextremismus. Tatbestand Landfriedensbruch erweitern
  • Eingereichter TextTEXT

    Artikel 260 des Strafgesetzbuches «Landfriedensbruch» wird um einen Absatz 1bis ergänzt:

     

    1bis Kommt es zu einer erheblichen Gefährdung der körperlichen Integrität von Menschen oder zu erheblichen Sachschäden, werden die Teilnehmer mit Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft.

  • BegründungTEXT

    Anlässlich von unbewilligten gewalttätigen Kundgebungen werden gegenüber den Einsatzkräften immer wieder Gegenstände eingesetzt, welche zu schweren Verletzungen führen können. Das Mitführen solcher Gegenstände soll verboten und bestraft werden, weil sie den offensichtlichen Willen zur Gewalteskalation dokumentieren.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0