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Anpassung der Altersschwelle für den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin

(26.452)Parlamentarische InitiativeIn Kommission des Ständerats
Schweiz20.08.2026
Profil
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
In Kommission des Ständerats
Parlament
Schweiz
Nummer
26.452
Beginn
20.08.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20260452
Beiträge(5)
  • Kommission für Rechtsfragen NRUrheber/in
  • Justiz- und PolizeidepartementFederführendes Departement
  • Kommission für Rechtsfragen SRZuständige Kommission
  • Kommission für Rechtsfragen NRZuständige Kommission
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(4)
  • In Kommission des Ständerats
  • Zugewiesen an die behandelnde Kommission
  • Eingereicht
  • Angemeldet
Texte(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Anpassung der Altersschwelle für den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin
  • Eingereichter TextTEXT

    Art. 4 Absatz 2 der Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin sowie der Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen ist wie folgt zu ändern:

    2 Die Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen scheiden... das 68. Altersjahr vollenden. Der Bundesanwalt oder die Bundesanwältin scheidet am Ende des Jahres aus ihrem Amt aus, in dem er oder sie das 70. Altersjahr vollendet.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0