Anpassung der Altersschwelle für den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin
(26.452)Schweiz20.08.2026
Profil
- Typ
- Parlamentarische Initiative
- Status
- In Kommission des Ständerats
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 26.452
- Beginn
- 20.08.2026
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 20260452
Beiträge(5)
- Kommission für Rechtsfragen NR
- Justiz- und Polizeidepartement
- Kommission für Rechtsfragen SR
- Kommission für Rechtsfragen NR
- Nationalrat
Verlauf(4)
- In Kommission des Ständerats
- Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Eingereicht
- Angemeldet
Texte(2)
- Titel des GeschäftesAnpassung der Altersschwelle für den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin
- Eingereichter Text
Art. 4 Absatz 2 der Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin sowie der Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen ist wie folgt zu ändern:
2 Die Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen scheiden... das 68. Altersjahr vollenden. Der Bundesanwalt oder die Bundesanwältin scheidet am Ende des Jahres aus ihrem Amt aus, in dem er oder sie das 70. Altersjahr vollendet.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0