Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ermöglichen und Planungssicherheit schaffen
(26.4064)- Typ
- Motion
- Status
- Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 26.4064
- Beginn
- 20.08.2026
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 20264064
- Thierry BurkartFDP.Die Liberalen
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR
- Provisorische Kommission-V
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR
- Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
- Eingereicht
- Angemeldet
- Angemeldet
- Titel des GeschäftesLangzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ermöglichen und Planungssicherheit schaffen
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen und dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten, damit ein sicherheitsorientierter und wirtschaftlicher Langzeitbetrieb bestehender Kernkraftanlagen, insbesondere der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt, über die bisher geplante Laufzeit hinaus ermöglicht wird.
Eine Minderheit der Kommission (Graf Maya, Crevoisier Crelier) beantragt, die Motion abzulehnen.
- Begründung
Der Bericht des Bundesrates vom 13. Mai 2026 zum Postulat 23.4152 kommt zum Schluss, dass ein Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt bis zu einer Betriebsdauer von 80 Jahren technisch machbar und in den allermeisten Fällen wirtschaftlich ist. Die dafür notwendigen Investitionen sind erheblich und müssen über einen langen Zeitraum amortisiert werden.
Die wichtigsten Hindernisse für einen Investitionsentscheid liegen nicht zwingend im technischen oder wirtschaftlichen Bereich. Sie ergeben sich vielmehr aus politischen und regulatorischen Unsicherheiten. Eine politisch angeordnete vorzeitige Stilllegung, allfällige Gesetzesänderungen oder die unvorhersehbare Einführung neuer Pflichten kann die Amortisation der Investitionen verhindern, die Kapitalkosten erhöhen und unter anderem dazu führen, dass Betreiber auf für den Langzeitbetrieb notwendige Modernisierungen verzichten. Ändert der Staat nachträglich aus politischen Gründen die Rahmenbedingungen, nachdem erhebliche Investitionen gestützt auf eine unbefristete Betriebsbewilligung getätigt wurden, ist eine angemessene Verteilung der finanziellen Folgen vorzusehen. Erfüllt ein Kernkraftwerk die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen hingegen nicht mehr, darf seine Ausserbetriebnahme keinen Entschädigungsanspruch nach dieser Regelung begründen. Die Kompetenzen des ENSI müssen vollständig gewahrt bleiben.
Die Wirtschaftlichkeit ist nicht nur von den zu tätigenden Investitionen abhängig, sondern auch von den zukünftigen Strompreisen sowie der Auslastung der Kernkraftwerke. Die Entwicklung von Förderinstrumenten für den unwahrscheinlichen Fall einer Wirtschaftslücke kann dazu beitragen, möglichen Investitionshemmnissen entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang sollte insbesondere die Möglichkeit zweiseitiger Differenzverträge und punktuelle Investitionszuschüsse geprüft werden, um bei Bedarf Marktrisiken zu senken und den Kapitalbedarf zu reduzieren.
Um einen kosteneffizienten und sicherheitsorientierten Langzeitbetrieb sicherzustellen, ist es zudem notwendig, die Optimierung von Bewilligungsverfahren für Nachrüstungen zu prüfen sowie Massnahmen zu entwickeln, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0