Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege

(V 467)Vernehmlassunglaufend
Kantonsrat Luzern (LU)24.06.2026
Profil
Typ
Vernehmlassung
Status
laufend
Nummer
V 467
Beginn
24.06.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
467
Beiträge(1)
  • Justiz- und SicherheitsdepartementFederführendes Departement
Verlauf(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Dokumente(1)
Texte(1)
  • KurzbeschreibungHTML
    23. Juni 2026

    Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung zu zwei Entwürfen zu Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) vom 3. Juli 1972 (SRL Nr. 40).

    Der Gesetzesentwurf 1 umfasst die Änderungen des VRG zur Einführung des elektronischen Verkehrs in Verfahren vor den Gerichts- und Verwaltungsbehörden. Mit dem neuen Verfahrensrecht soll die zentrale Plattform nach dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der
    Justiz (BEKJ) vom 20. Dezember 2024 (SR 172.023) möglichst breit verwendet werden. 

    Der Gesetzesentwurf 2 hat weitere Änderungen des VRG zum Inhalt, die mit dem elektronischen Verfahren in keinem Zusammenhang stehen und spezifische Verfahrensvorschriften umfassen, die aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung anzupassen sind. Die Regelung über die Vergütung der Vertretungskosten obsiegender Parteien in Rechtsmittelverfahren und die Vorschrift über die Berücksichtigung neuer Tatsachen und Beweismittel in Verwaltungsgerichtsverfahren werden geändert.

    Wir laden Sie dazu ein, über das Online-Tool "E-Mitwirkung" zu den Erlassentwürfen Stellung zu nehmen. 

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0