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Vernehmlassung betr. Erhöhung der Mindestvorgaben für Schuldienstpensen und Änderung Verordnung über die Schuldienste (SRL Nr. 408)

(V 451)Vernehmlassungabgeschlossen
Kantonsrat Luzern (LU)10.04.2026
Profil
Typ
Vernehmlassung
Status
abgeschlossen
Nummer
V 451
Beginn
10.04.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
451
Beiträge(1)
  • Bildungs- und KulturdepartementFederführendes Departement
Verlauf(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Texte(1)
  • KurzbeschreibungHTML
    10. April 2026

    Die Vernehmlassung betrifft die Erhöhung der Pensenmindestvorgaben für zwei Schuldienste: Beim Schulpsychologischen Dienst soll eine Vollzeitstelle künftig nur noch für 1'120 statt bisher 1'600 Lernende zuständig sein. In der Schulsozialarbeit sollen pro Vollzeitstelle 20 Prozent weniger Lernende betreut werden müssen. Beide Anpassungen sollen ab 1. Januar 2027 gelten. Grundlage dafür ist ein Postulat, das der Kantonsrat im Mai 2024 erheblich erklärt hatte und das die Überprüfung der Pensenschlüssel beauftragte. Die daraufhin im Herbst 2025 durchgeführte Untersuchung der Dienststelle Volksschulbildung bestätigte den Anpassungsbedarf.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0