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Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty Dick 09.3719

(26.4055)PostulatÜberwiesen an den Bundesrat
Schweiz30.06.2026
Profil
Typ
Postulat
Status
Überwiesen an den Bundesrat
Parlament
Schweiz
Nummer
26.4055
Beginn
30.06.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20264055
Beiträge(7)
  • Aussenpolitische Kommission NRUrheber/in
  • Niklaus-Samuel GuggerUrheber/inEvangelische Volkspartei
  • Departement für auswärtige AngelegenheitenFederführendes Departement
  • Laurent WehrliUrheber/inFDP.Die Liberalen
  • Provisorische Kommission-VZuständige Kommission
Verlauf(6)
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Annahme
    Nationalrat
  • In Nationalrat geplant
  • Antrag: Annahme
    Bundesrat
  • Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty Dick 09.3719
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

  • Eingereichter TextTEXT

    Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719)
    Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der:

    1. eine Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719) zieht und darlegt, inwieweit das Hauptziel, der Zugang zu einem unabhängigen Rekursverfahren, als erfüllt gilt;
    2. den aktuellen Stand des Rechtsschutzes bei allen UNO-Sanktionsregimen bewertet, insbesondere die Kompetenzen und institutionelle Verankerung der Ombudsperson;
    3. darlegt, wie die Schweiz ihre Mitwirkung im UNO-Sicherheitsrat genutzt hat, um Verfahrensgarantien zu stärken;
    4. verbleibende Lücken benennt und konkrete Massnahmen vorschlägt, mit denen die Schweiz, gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten, auf weitere Verbesserungen hinwirken kann.
  • BegründungTEXT

    Die Motion Marty (09.3719) hat ihre Wirkung entfaltet: 
    Der UNO-Sicherheitsrat hat ein Verfahren eingeführt, das Betroffenen eine Streichung von der Sanktionsliste ermöglicht. 
    Das Bundesgericht hat bestätigt, dass in der Schweiz Rekurs eingelegt werden kann. 
    Das Hauptziel ist weitgehend erreicht. Somit ist die Abschreibung der Motion ist folgerichtig.

    Dennoch bestehen Lücken: Die Ombudsperson verfügt über eingeschränkte Kompetenzen, und nicht alle UNO-Sanktionsregime kennen gleichwertige Verfahrensgarantien. 
    Dieses Postulat stellt sicher, dass mit der Abschreibung kein Rückschritt entsteht.

    Die Schweiz hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernommen. 

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0