Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty Dick 09.3719
(26.4055)- Typ
- Postulat
- Status
- Überwiesen an den Bundesrat
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 26.4055
- Beginn
- 30.06.2026
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 20264055
- Aussenpolitische Kommission NR
- Niklaus-Samuel GuggerEvangelische Volkspartei
- Departement für auswärtige Angelegenheiten
- Laurent WehrliFDP.Die Liberalen
- Provisorische Kommission-V
- Überwiesen an den Bundesrat
- AnnahmeNationalrat
- In Nationalrat geplant
- Antrag: AnnahmeBundesrat
- Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Titel des GeschäftesBericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty Dick 09.3719
- Antwort BR / Büro
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- Eingereichter Text
Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719)
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der:- eine Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719) zieht und darlegt, inwieweit das Hauptziel, der Zugang zu einem unabhängigen Rekursverfahren, als erfüllt gilt;
- den aktuellen Stand des Rechtsschutzes bei allen UNO-Sanktionsregimen bewertet, insbesondere die Kompetenzen und institutionelle Verankerung der Ombudsperson;
- darlegt, wie die Schweiz ihre Mitwirkung im UNO-Sicherheitsrat genutzt hat, um Verfahrensgarantien zu stärken;
- verbleibende Lücken benennt und konkrete Massnahmen vorschlägt, mit denen die Schweiz, gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten, auf weitere Verbesserungen hinwirken kann.
- Begründung
Die Motion Marty (09.3719) hat ihre Wirkung entfaltet:
Der UNO-Sicherheitsrat hat ein Verfahren eingeführt, das Betroffenen eine Streichung von der Sanktionsliste ermöglicht.
Das Bundesgericht hat bestätigt, dass in der Schweiz Rekurs eingelegt werden kann.
Das Hauptziel ist weitgehend erreicht. Somit ist die Abschreibung der Motion ist folgerichtig.Dennoch bestehen Lücken: Die Ombudsperson verfügt über eingeschränkte Kompetenzen, und nicht alle UNO-Sanktionsregime kennen gleichwertige Verfahrensgarantien.
Dieses Postulat stellt sicher, dass mit der Abschreibung kein Rückschritt entsteht.Die Schweiz hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernommen.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0