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Der investigative Journalismus muss verteidigt werden

(26.434)Parlamentarische InitiativeEingereicht
Schweiz19.06.2026
Profil
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Nummer
26.434
Beginn
19.06.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20260434
Beiträge(3)
  • Christian DandrèsUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • ParlamentFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(1)
  • Eingereicht
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Der investigative Journalismus muss verteidigt werden
  • Eingereichter TextTEXT

    Die Zivilprozessordnung (ZPO) wird geändert, um gerichtliche Anordnungen zur Verhinderung der Veröffentlichung von Artikeln, die auf journalistischen Recherchen beruhen, einzuschränken.

  • BegründungTEXT

    Der investigative Journalismus ist Teil des Rechtsstaats. Die Änderung von Artikel 266 ZPO hat ihm einen schweren Schlag versetzt. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten zeigen sich nun die negativen Auswirkungen.

    So unterlag beispielsweise eine Reihe von fundierten Artikeln über die "Entrussifizierung" der mit Sanktionen belegten Schweizer Tochtergesellschaft der Sberbank (Beitrag "Le fabuleux destin d’Abdallah Chatila") durch elf zivilgerichtliche Anordnungen weitgehend der Zensur. Der Öffentlichkeit sowie den schweizerischen und ausländischen Behörden werden Informationen über die tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten der Sberbank, heute die TradeXBank, vorenthalten. 

    Die Angelegenheit wurde von Christian Lüscher, damals Verwaltungsratsmitglied der Bank, als Angelegenheit von öffentlichem Interesse eingestuft. In der Ausgabe der „Le Temps“ vom 6. Mai 2024 erklärte er: „ ... wir mussten zeigen, dass wir zu einer Schweizer Bank mit internationalen Kundinnen und Kunden geworden sind und dass wir nicht mehr nur ein Satellit eines russischen Konzerns sind. Dies ist seit 2023 unsere oberste Priorität, mit Unterstützung der FINMA“. Die Untersuchung von Heidi News stellt diese Beteuerungen in Frage. Hinter einigen Kreditgebern und Aktionären sollen folgende Firmen und Personen stehen: 

    - die luxemburgische Unternehmensgruppe eines russischen Milliardärs mit Verbindungen zum russischen Geheimdienst und zur organisierten Kriminalität;

    - das zypriotische Unternehmen des Mitarbeiters eines russischen Ministers, der durch die Privatisierung eines staatlichen Industriekonzerns zum Milliardär geworden war (dieser Mitarbeiter war für einen Vermittler eingesprungen, gegen den wegen seiner Rolle in der Sberbank-Gruppe Sanktionen verhängt worden waren);

    - ein Engländer, ehemaliger Banker in Moskau, der das Vermögen der Eigentümer eines russischen Rohstofftransportunternehmens verwaltet;

    - ein Spanier, Schwiegersohn eines Mitglieds des russischen Parlaments, das mit Sanktionen belegt war; dieser war über ein Unternehmen tätig, das in Russland hergestellten Stahl aus dem Stahlwerk seines Schwiegervaters exportiert;

    - ein Kasache, der bei einer Unternehmensgruppe beschäftigt ist, die das Vermögen der Eigentümer eines führenden Unternehmens der russischen Ölindustrie und einer russischen Bank verwaltet.

    Die vollständige Veröffentlichung solcher Recherchen ist notwendig, um die Information würdigen zu können, eine Debatte zu ermöglichen und die Arbeit der Behörden (in diesem Fall der FINMA, des SECO und des BAZL) zu beurteilen.

    Artikel 266 ZPO kommt zwar zur Anwendung; er lässt jedoch Missbräuche zu, gegen die das Schweizer Recht trotz der Forderungen des Europarats nicht vorgeht. Die Schweiz hinkt dem Recht der Europäischen Union weit hinterher und läuft Gefahr, zu einem bevorzugten Ort für die Unterdrückung des investigativen Journalismus zu werden.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0