Keine Versiegelung elektronischer Geräte in Verfahren wegen Terrorismus
(26.3697)- Typ
- Motion
- Status
- Eingereicht
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 26.3697
- Beginn
- 17.06.2026
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 20263697
- Lorenzo QuadriLega dei Ticinesi
- Justiz- und Polizeidepartement
- Nationalrat
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesKeine Versiegelung elektronischer Geräte in Verfahren wegen Terrorismus
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung der Strafprozessordnung vorzulegen, damit in Strafverfahren wegen Terrorismusdelikten oder anderer Straftaten, die die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz ernsthaft gefährden, kein Antrag auf Versiegelung der von den Ermittlungsbehörden beschlagnahmten elektronischen Geräte und der damit verbundenen Daten gestellt werden kann. Alternativ muss der Bundesrat ein Verfahren vorsehen, das es den Ermittlungsbehörden ermöglicht, unverzüglich auf die Daten zuzugreifen, die erforderlich sind, um weitere Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden.
- Begründung
Im Fall des Terroranschlags in Winterthur Ende Mai konnten die Ermittlerinnen und Ermittler nicht auf die elektronischen Geräte des türkisch-schweizerischen Attentäters zugreifen. Denn die Verteidigung hat die Versiegelung beantragt. Dieser Antrag kann den Zugriff der Ermittlerinnen und Ermittler auf die Inhalte von Mobiltelefonen, Computern und anderen elektronischen Datenträgern, die bei Personen beschlagnahmt werden, die im Verdacht stehen, Straftaten begangen zu haben – einschliesslich solcher im Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus –, um Monate, manchmal sogar um mehr als ein Jahr verzögern. In dieser Zeit ist es nicht möglich, eventuelle Kontakte, Unterstützernetzwerke, Komplizen oder Radikalisierungsprozesse rechtzeitig aufzudecken, was offensichtliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit hat.
Für den Terrorismus spielt der Cyberspace eine zentrale Rolle bei der Propaganda, der Rekrutierung und der operativen Koordination. Die Verzögerung der Auswertung elektronischer Geräte behindert die Aufdeckung weiterer Bedrohungen und beeinträchtigt die Wirksamkeit der Ermittlungen.
Der Schutz der Privatsphäre darf bei Verfahren wegen terroristischer Straftaten nicht Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Verhinderung von Anschlägen und dem Schutz der Bevölkerung haben. Daher ist es notwendig, das Bundesrecht anzupassen, um den zuständigen Behörden in Fällen, die die Staatssicherheit betreffen, einen sofortigen Zugriff auf die relevanten Daten zu gewährleisten.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0