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Rücknahmeabkommen mit Eritrea abschliessen und den Vollzug von Wegweisungen sicherstellen

(26.3839)MotionEingereicht
Schweiz18.06.2026
Profil
Typ
Motion
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Nummer
26.3839
Beginn
18.06.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20263839
Beiträge(3)
  • Christoph RinerUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • Justiz- und PolizeidepartementFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(1)
  • Eingereicht
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Rücknahmeabkommen mit Eritrea abschliessen und den Vollzug von Wegweisungen sicherstellen
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt:

    1. unverzüglich Verhandlungen mit Eritrea aufzunehmen mit dem Ziel, ein Migrations- und Rückübernahmeabkommen abzuschliessen

     

    2. alle verfügbaren migrations- und aussenpolitischen Instrumente einzusetzen, insbesondere die Visaerteilung und die Entwicklungshilfe 

     

    3. sicherzustellen, dass das Abkommen die Identifizierung von Staatsangehörigen, die Ausstellung von Reisedokumenten und den wirksamen Vollzug von Wegweisungen garantiert

     

    4. der Bundesversammlung alternativ konkrete Massnahmen zur Durchsetzung der Vollzugspflicht und der Vermeidung von Missbrauch im Asylwesen vorzulegen, sollte ein Abkommen nicht innert nützlicher Frist zustande kommen

  • BegründungTEXT

    Eritrea weigert sich seit Jahren, zwangsweise Rückführungen zu akzeptieren, und verunmöglicht damit die Durchsetzung rechtskräftiger Wegweisungsentscheide. Eritreer mit negativem Asylentscheid bleiben in der Schweiz, da Eritrea nur die freiwillige Rückkehr akzeptiert, die von den Abgewiesenen regelmässig verweigert wird.

    Indem Abgewiesene die Schweiz nicht pflichtgemäss selbstständig verlassen, verletzen sie ihre Mitwirkungspflicht. Ein Leben in der Schweiz ist offenbar selbst mit Nothilfe attraktiver als in der Heimat. Das führt zu hohen Kosten, da sie das Sozialsystem belasten.

    Das Problem wird immer grösser, da Eritrea zu den wichtigsten Herkunftsländern im Asylbereich gehört. Die bisherigen Bemühungen bleiben erfolglos, weshalb der Druck erhöht und Fehlanreize beseitigt werden müssen. Die Sogwirkung wird sich weiter verstärken und renitentes Verhalten begünstigen.

     

    Der Bundesrat ist angehalten, bilaterale und multilaterale Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten abzuschliessen, um die Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu stärken sowie die illegale Migration und deren negative Folgen zu mindern (Art. 100 AIG). Trotz entsprechender parlamentarischer Aufträge blieb der Bundesrat bisher passiv (23.4038). Deshalb ist der Auftrag zu erneuern und zu präzisieren.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0