Zum Hauptinhalt springen

Rolle von Meinungsforschung und Wirkungsanalysen in staatlicher Kommunikation

(26.3678)InterpellationStellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Schweiz17.06.2026
Texte(3)
Sortiert nach Rededatum, Absteigend
3 Ergebnisse
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Zu 1. – 3.: Die Informationstätigkeit von Bundesrat und Bundesverwaltung richtet sich nicht nach Umfragen oder Wirkungsanalysen, sondern nach dem gesetzlichen Informationsauftrag, der in Artikel 180 Absatz 2, der Bundesverfassung (BV; SR 101) sowie in Artikel 10 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) festgelegt ist. Betreffend eidgenössische Abstimmungen muss die Informationstätigkeit zum Schutz der freien Willensbildung der Stimmberechtigten (Art. 34 Abs. 2, BV) bestimmte Anforderungen erfüllen (Art. 10a und Art. 11 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte; SR 161.1). Demnach informiert der Bundesrat die Stimmberechtigten kontinuierlich und nach den Grundsätzen der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit. Wie der Informationsauftrag und diese Grundsätze in der Praxis umzusetzen sind, wird in der Rechtsprechung und im Leitbild der Konferenz der Informationsdienste (KID) (www.bk.admin.ch/de/konferenz-der-informationsdienste-kid) sowie in den Weisungen der Bundeskanzlei zur Redaktion der Abstimmungserläuterungen des Bundesrates und dem Merkblatt der KID zu den «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» erläutert. Im Rahmen von fachlichen Abklärungen werden auch neueste wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt, um den gesetzlichen Informationsauftrag korrekt umzusetzen.

     

    Zu 4. – 6.: Umfragen zu den Abstimmungs- oder Wahlabsichten stellen eine Bereicherung für die politische Debatte dar und haben sich in demokratischen Gesellschaften etabliert. In der Schweiz gibt es mehrere Unternehmen, die vor Abstimmungen und Wahlen Umfragen durchführen; sie tun dies im Auftrag verschiedener Verbände und (Medien-)Organisationen. Diese Diversität an Anbietern und Auftraggebern sorgt für Konkurrenzdruck, Methoden- und Perspektivenvielfalt und trägt damit zur Qualität bei. Stimmbevölkerung, Politik und Medien diskutieren Umfrageergebnisse differenziert und im Wissen um ihren Prognosecharakter und ihre bedingte Zuverlässigkeit. Bundesrat und Bundesverwaltung geben vor Abstimmungen und Wahlen keine Umfragen in Auftrag. In ihrem Auftrag werden jedoch die VOX-Analysen durchgeführt. Es handelt sich dabei um Nachbefragungen zu den eidgenössischen Abstimmungen. Weil diese erst nach den Abstimmungen durchgeführt werden, haben sie keinen Einfluss auf die Meinungsbildung. Sie tragen stattdessen zu einem vertieften Verständnis der Volksentscheide bei. Wenn Erkenntnisse aus Meinungsumfragen oder Wirkungsanalysen vorliegen, entbindet dies die Behörden nicht davon, die Grundsätze der Sachlichkeit, der Transparenz, der Vollständigkeit und der Verhältnismässigkeit einzuhalten. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf, den Umgang der Bundesverwaltung mit Umfragen weitergehend zu regeln.

  • Eingereichter TextTEXT

    Meinungsumfragen und Studien sind längst fester Bestandteil von politischen Informationsgrundlagen. Sie werden sowohl in der öffentlichen Debatte als auch in politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt und finden zudem Eingang in die Kommunikation verschiedener politischer Akteure.


    Gleichzeitig ist bekannt, dass die Wirkung politischer Kommunikation auch von ihrer Darstellung und Struktur abhängt. Erkenntnisse aus Umfragen könnten daher auch für die staatliche Informations- und Kommunikationstätigkeit relevant sein.


    Umfrageergebnisse werden zudem nicht nur zur Beschreibung der öffentlichen Meinung verwendet, sondern auch als Argument in politischen Diskussionen herangezogen, etwa zur Einschätzung, wie mit einer Vorlage umzugehen ist, bevor die öffentliche Meinungsbildung vollständig stattgefunden hat.


    Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie staatliche Stellen mit solchen Daten und Erkenntnissen umgehen und wie die Abgrenzung zwischen Information, Analyse und Kommunikation mit potenzieller Wirkung gewährleistet wird.

     

    Fragen an den Bundesrat

    1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass staatliche Informations- und Abstimmungskommunikation den Grundsätzen der Sachlichkeit, Ausgewogenheit und Transparenz entspricht?
    2. Werden in der Bundesverwaltung Studien oder Umfragen berücksichtigt, die sich mit der Wirkung politischer Kommunikation befassen? Falls ja, in welchem Rahmen und zu welchem Zweck?
    3. Welche internen Vorgaben bestehen für den Umgang mit Erkenntnissen über die Wirkung politischer Kommunikation in der staatlichen Kommunikationstätigkeit?
    4. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass Umfrageergebnisse im politischen Prozess selbst als Argumente verwendet werden und dadurch den Entscheidungsprozess beeinflussen können?
    5. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass zwischen der Erhebung öffentlicher Meinung und ihrer Verwendung als Entscheidungsgrundlage unterschieden werden sollte? Falls ja, wie wird diese Unterscheidung sichergestellt?
    6. Sieht der Bundesrat Bedarf für zusätzliche Transparenz- oder Leitlinien im Umgang mit Meinungsforschung und Wirkungsanalysen durch staatliche Stellen?
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Rolle von Meinungsforschung und Wirkungsanalysen in staatlicher Kommunikation

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0