Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2026/xxx zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Entscheidung 2004/191/EG des Rates (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
(2026/62)Schweiz18.06.2026
Profil
- Typ
- Vernehmlassung
- Status
- Geplant
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 2026/62
- Beginn
- 18.06.2026
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- proj/2026/62/cons_1
Beiträge(2)
- Staatssekretariat für Migration
- Bundesrat
Verlauf(3)
- Frist geplant
- Eröffnung geplant
- Eingereicht
Texte(1)
- Lead18. Juni 2026Die Verordnung (EU) 2026/xxx des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr regelt das Rückkehrverfahren für Drittstaatsgehörige, die über kein Aufenthaltsrecht in der EU, bzw. im Schengen-Raum verfügen. Im Vergleich zur Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG, die aufgehoben wird, enthält die neue EU-Rückkehrverordnung umfangreichere und grundsätzlich direkt anwendbare Vorschriften für die Mitgliedstaaten im Rückkehrbereich. Im Zentrum stehen dabei die Vereinheitlichung und die Beschleunigung der Rückkehrprozesse.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0